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Re: WDR "ARAL-Check": Marken-Benzin doch besser als "Billig"-Benzin?
Zitat
Original geschrieben von Metzger80
Am Montag lief im WDR der sog. "ARAL-Check", wo das Unternehmen von mehreren Seiten beleuchtet wurde (http://www.wdr.de/mediathek/ht…8/15/markt-aral-check.xml).
In dem Beitrag ist die Rede davon, dass die Benzinqualität "hoch" sei und zwar besonders aufgrund der hinzugesetzten besonderen Additive, die bei "Billig-Tankstellen" (Jet, Star, Noname) i.d.R. nicht/kaum/geringer enthalten sind. Dort sagt ein "Fachmann"(?):
"Ganz sicher ist eine gute Additivierung für die Lebensdauer des Motors, letztendlich auch für den Verbrauch und für das Abgasverhalten von großem Vorteil."
Ich persönlich frage mich nun, ob die Unterschiede zwischen Marken- und "Billig"-Benzin nun tatsächlich so groß ist. Bisher hieß es ja immer nur, dass alle den gleichen Sprit bekommen, nur die Farbe unterschiedlich sei.
Ich habe mal den Vergleich gemacht:
Auto: Opel Corsa S-D, Verbrauch auf Benzin ca. 7,5L/100km.
1 mal bei ARAL getankt - 610 km weit gekommen
1 mal bei JET getankt - 614 km weit gekommen
1 mal bei STAR getankt - 608 km weit gekommen
Fahrten waren immer die gleichen (Tagfahrstrecke ca. 50 km und 50% Autobahn 50% Stadt).
Also ich konnte keinen großen Unterschied feststellen.
Fahre aber nun seit ca. 6 Monaten auf Autogas und komme zwar nur 550 km weit, aber zahle für eine Tankfüllung auch nur 29,00 EUR.
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So war gerade beim Anwalt.
Er sichtete kurz die Unterlagen, hörte sich meine Geschichte an und sagte direkt, dass die Versicherung einen Schmarn erzählt und er ihnen jetzt mal lange Beine macht.
Er sagte auch zu mir, dass mir alle Beiträge zustehen und das Geld an mich auszuzahlen ist, da ich ja auch Versicherungsnehmer bin. Wenn die auf Auszahlung an den Arbeitgeber bestehen, muss der Arbeitgeber mir 100% meiner Beiträge rausrücken.
Ein nettes Schreiben geht nun an den Volkswohlbund raus.
Ich werde berichten, wenn es weiteres zu berichten gibt 
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Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
nun 50% würde dir die versicherung ja auszahlen, also sind die anderen 50% von 1840€ strittig. um 920€ möchtest du dich streiten. (das ist keine wertung von mir, ob das nun sinn macht oder nicht!)
und "recht" bekommst du im zweifel erst vor gericht, das entscheidet nicht dein anwalt. bei gericht hast du ein hohes kostenrisiko. das musst ins verhältnis zu den 920€ setzen.
Hallo,
achso das meinst du mit den ca. 950 €. Keine Sorge, bin nicht so dünnhäutig und nehme das als Wertung oder Angriff auf
Ihr wollt mir ja hier nur helfen.
Ich weiß dass mein Anwalt nicht recht sprechen kann. Aber manchmal bewirkt schon ein Brief vom Anwalt wunder.
Ich warte Montag mal ab.
Gruß,
schore3000
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Hallo,
habe am Montag einen Termin beim Anwalt.
Es geht nicht um 950€ (wie kommst du darauf?), sondern um 1840 € inkl. der VL Beiträge des Arbeitgebers.
Wenn wir die da raus rechnen (34 Monate x 13,06 + 12 x 6,67 = 524,08 EUR) sind wir immer noch bei 1315,92 € + Zinsen die mir nun zustehen würden. Ob mir die VL Beiträge nun zustehen, muss ich meinen Anwalt fragen. Bei meinem Arbeitgeber kennt sich damit keiner aus.
Wenn der Anwalt nun tätig wird und ich im Recht bin, muss der Volkswohlbund die Kosten vom Anwalt dann ja übernehmen.
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Den Gang zum Anwalt scheuen aber die Bild und Akte anschreiben?
*kopfschüttel* Wo sind nur hingekommen...
Der befreundete Anwalt wird nach genauer Analyse des
Sachverhalts schon sagen können wie Deine Chancen stehen.
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Das ist kein befreundeten Anwalt, sondern ein Anwalt der auch gerne bezahlt werden möchte!
Ich weiß nicht wo das Problem mit der Bild und der der Akte ist?! Ich werde mich nebenbei noch um einen Anwalt bemühen, der aber erstmal kostenlos bzw. für einen kleinen Beitrag drüber schaut. Ich denke die meisten Anwälte nehmen ja alleine für eine Analyse Geld, oder?!
Ich hab mit Anwälten wenig bis gar keine Erfahrungen.
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Hallo,
unter meinen Ausbildungsvertrag hat meine Erziehungsberechtige (Mutter) unterschrieben, aber das heißt doch nicht direkt, dass ich nun quasi die Erlaubnis meiner Mutter für einen VL-Vertrag hatte?!
Ich habe mal eine Mail an die Bild geschrieben und "DieAkte" bekommt auch noch eine. Sind zwar jetzt nicht die super Stellen, aber meist kann man durch diese eben mehr Druck ausüben.
Einen Anwalt kenne ich, der das auch gerne machen würde, aber wenn ich wirklich "verliere" bzw. nichts von dem Volkswohlbund bekomme bleibe ich natürlich auf den Kosten sitzen, oder? Ich weiß nicht ob ich dieses Risiko eingehen kann.
Nochmals vielen Dank für eure rege Beteiligung am Thread - super Forum!
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Hallo,
im Briefkasten war nun auch ein Brief:
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für eine Aufhebung der Versicherung ab Beginn verbunden mit einer Rückzahlung der bereits gezahlten Beiträge besteht keine Rechtsgrundlage:
Die vermögenswirksame Kapitalversicherung unterscheidet sich von anderen Versicherungen dadurch, dass die Beiträge nicht durch den Versicherungsnehmer, sondern dessen Arbeitgeber überwiesen werden. Da auch minderjährige Arbeitnehmer die Leistungen des Vermögensbildungsgesetzes in Anspruch nehmen können, müssen sie zwangsläufig als Arbeitnehmer auch Versicherungsnehmer des entsprechenden Versicherungsvertrages werden. Die Versicherung ist somit wirksam zustande gekommen.
Im Übrigen könnten die Beiträge im Falle einer Rückabwicklung auch nicht Ihnen erstattet werden, sondern müssten an den Arbeitgeber zurückgezahlt werden, da sie auch von diesem überwiesen wurde.
Eine Vorzeitige Beendigung des Vertrages ist nur durch eine Kündigung, unter Auszahlung der bediungsgemäßen Rückvergütung, möglich. Wir hoffen aber, dass Sie die Versicherung fortführen.
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Ich habe heute nochmal mit dem Volkswohlbund telefoniert.
Nun ist der Fall zuende bearbeitet worden und Endergebniss ist, ich bekomm nicht 100% wieder, sondern, nur wenn ich kündige die 50%.
Begründung:
Nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz dürfen Minderjährige VL-Verträge ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten abschließen - diese sollen dann auch rechtskräftig sein! Außerdem kam das Geld ja immer von meinem Arbeitgeber und somit ist der Vertrag rechtskräftig.
Weiterer Punkt wäre: Im Falle einer Rückzahlung - egal ob 50% oder 100% bekommt der Arbeitgeber die Summe und nicht ich, da ich ja dann keinen Anspruch gehabt hätte auf VL?!
Ich soll dann nur die Grundsumme, die ich eingezahlt habe und nicht alles.
Das kann doch nicht sein, oder? Die wurden jetzt auch richtig patzig am Telefon und wollten mich auch nicht in die Fachabteilung weiterleiten.
Ich glaube ich geh jetzt an die Presse damit!
Gruß,
schore3000
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Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
seit wann kommen denn die VL-Leistungen? wenn das zum ersten mal nach deinem 18. Geburtstag kam, kann man das IMHO durchaus so auslegen, wie es der volkswohlbund jetzt macht. (nachträgliche zustimmung deinerseits)
VL Leistungen kamen seit dem 01.10.2007 - habe am 01.08.2007 meine Ausbildung begonnen.
Ich warte nun auf die schriftliche Antwort vom Volkswohlbund und danach gibt es das letzte Fax mit der Frist.
Sollte ich meinem Arbeitsgeber sagen, dass ab dem nächsten 1. erstmal nur der Grundbetrag (6,xx € VL vom Arbeitsgeber) bezahlt werden soll, oder die Zahlung komplett einstellen? Weil ich will ja grundsätzlich komplett weg von diesem Verein.
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Hallo zusammen,
der Volkswohlbund hat mich angerufen. Sie pochen darauf, dass im Rahmen des Taschengeldparagraphen auch Minderjährige Rechtsgültige Verträge abschließen können. Das dies aber in diesem Fall nichts mit dem Taschengeldparagraphen zu tun hat, checken die nicht.
Sie sagte auch, dass ich ja VL vom Arbeitsgeber beziehe und somit ja mein Einverständnis gegegeben habe bzw. gebe. Das ist eine Argumentation.
Auf meinen Einwand hin, dass lt. BaFin auch eine vormundschaftsrechtliche Zustimmung des Familiengerichts vorliegen muss meinte die Dame nur, dass sowas nicht die Aufgabe vom Volkswohlbund wäre?! Sie wolle den Fall nun nochmals weitergeben und ich soll Antwort bekommen.
Arbeiten da nur Ahnungslose? Ich habe denen Gesetzestexte und Urteile vorgelegt und die ignorieren das einfach!
Das kann noch was werden...
Nützt es sich bei der BaFin zu beschweren? Hat da schon jemand Erfahrungen?
Gruß,
schore3000