Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Solltest Du ein Ego-Problem haben, tu Dir keinen Zwang an. Du solltest aber auch schon gemerkt haben, dass man sich damit eigentlich nur selbst lächerlich macht s.o. 
Ansonsten um hier nicht vollkommen OT zu werden:
schore3000
Hier noch mal ein wenig zum Lesen was das Thema angeht als Argumentationshilfe gegenüber AWD:
http://www.bafin.de/cln_152/nn…digung/Abschluss__02.html
http://www.mobilitaet-morgen.de/Minderjaehrige.htm
http://grundmann-norderstedt.de/gfbbafin1.htm
http://www.kanzlei-prof-schwei…rat/urteile.html?id=12408
http://www.money-advice.net/view.php?id=20397
http://classic.unister.de/Unis…ken10996_0_stichwort.html
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Vielen Dank für eure Hilfe.
Also ich habe dem Volkswohlbund nun mitgeteilt, dass ich zu dem Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht Volljährig war und somit auch nicht Voll Geschäftsfähig. Ich habe den Verein auch noch darauf hingewiesen, dass der Vertrag seit Beginn schwebend unwirksam ist, da keine Zustimmung meiner Erziehungsberechtigten bis heute vorliegt.
Der AWD-Mann meinte gestern noch, er wüsste zwar nicht, ob man als Minderjähriger VL-Verträge abschließen dürfe, er aber meine, wenn der Arbeitgeber mitunterschreibt, dass der Vertrag dann rechtens sei. Was das mit der Zustimmung meiner Erizehungsberechtigten zu tun hat, konnte er mir auch nicht sagen.
Naja warten wir mal ab.
Danke nochmal für eure Hilfe.
Habe nochmals ein FAX an den Volkswohlbund geschickt, da ich gerade mit den Kundendienst gesprochen habe und dort nichts vorlag:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestehe ich auf die Aufhebung des o.g. Vertrages Rückwirkend zum Versicherungs-beginn.
Zum Zeitpunkt des Abschlusses war ich minderjährig und somit nicht voll geschäftsfähig.
Jeder Vertragsabschluß benötigte die Zustimmung meiner Erziehungsberechtigten. Diese lag und liegt bis heute nicht vor. Somit ist der abgeschlossene Vertrag seit Beginn „schwe-bend unwirksam“.
Hierzu auch ein Text der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):
„Verträge mit Minderjährigen sind wirksam, wenn diese mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter – in der Regel die Eltern – geschlossen worden sind und das Vertragsverhältnis einschließlich der Prämienzahlung nicht länger als ein Jahr nach dem Eintritt der Volljährlich-keit fortdauern soll. Wenn eine längere Frist über das 19. Lebensjahr hinaus vorgesehen sein sollte, ist (von den gesetzlichen Vertretern) die vormundschaftsrechtliche Zu-stimmung des Familiengerichts einzuholen (vgl. § 1643 Abs. 1 BGB i.V.m § 1822 Nr. 5 BGB).
Ein ohne die erforderlichen Zustimmungen geschlossener Versicherungsvertrag ist schwe-bend unwirksam und muss auf Verlangen des Versicherungsnehmers rückwirkend ab Beginn aufgehoben werden. Der Vertrag wird erst wirksam, wenn der Versicherungsneh-mer diesen nach Erreichen der Volljährigkeit ausdrücklich genehmigt.“
Weder die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten noch die ausdrückliche Genehmigung meinerseits liegt Ihnen vor, somit ist der Vertrag komplett Rückabzuwickeln! Ferner liegt die vormundschaftsrechtliche Zustimmung des Familiengerichts auch nicht vor!
Ich verlange die Rückzahlung meiner Beiträge i. H. v. 1880,00 EUR + angefallener Zinsen bis zum 19.08.2011.
Diese sind zu zahlen an folgende Bankverbindung:
Kontoinhaber: xxxxx
Bank: xxxxx
Bankleitzahl: xxxxx
Kontonummer: xxxxx
Sollte ich bis zum 19.08.2011 keine Reaktion bzw. Zahlungseingang feststellen, werde ich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informieren und weitere Maßnahmen einleiten.
Hochachtungsvoll,
xxxxx