Beiträge von schore3000


    Hallo,


    ich werde wegen den geringen Zinsen nicht einen Anwalt oder ähnliches aufsuchen, aber einen kleinen bösen Brief werden die dann schon bekommen. Wenn sie dann zahlen ist doch gut, wenn nicht, dann auch nicht schlimm. Aber meine Beiträge will ich komplett wieder haben und ich denke da habe ich eine gute Chance.


    Alleine weil die vormundschaftsrechtliche Zustimmung des Familiengerichts fehlt, müssten die ja die Beiträge sowieso zurück zahlen.


    Gruß,
    schore3000


    Es soll natürlich heißen:


    ...erstmal schwebend unwirksam sind, aber mit Eintritt in die Volljährigkeit - auch ohne mein ausdrückliches Einverständnis - voll wirksam werden.


    Ich habe die Zinsen zwar ins Fax reingeschrieben - also 1880 € + angefallene Zinsen - aber wenn der Volkswohlbund nun erstmal nicht auf diese eingeht und mir "nur" die 1880€ auszahlt werden ich erstmal bei der Abwicklung nichts sagen.


    Sollte ich aber die 1880€ auf meinem Konto haben, werde ich Zinsen einfordern - wie hoch sind diese dann bzw. kann ich fordern?


    Gruß,
    schore3000

    Hallo zusammen,


    hatte gestern Abend endlich mal wieder Zeit mir den Vertrag genau anzuschauen:


    Beim Antrag gab es genau 4 Felder zum unterschreiben:


    Vertreter: ist unterschrieben von Ihm
    Antragssteller: ist von mir unterschrieben
    Volljähriger Versicherungsnehmer: von keinem unterschrieben
    gesetzlicher Verteter bei Minderjährigen: von keinem unterschrieben


    Somit liegt ja keine Einverständnis vor.


    Habe gerade nochmals mit dem Volkswohlbund telefoniert und dort meine die Dame auf meinen Hinweis, dass ich 17 war, dass Verträge die man Minderjährige abschließt erstmal schwebend unwirksam sind, aber mit Eintritt in die Volljährigkeit - auch mein ausdrückliches Einverständnis - voll wirksam werden. Das dies Quatsch sei, ignoriert sie total.


    Mein FAX soll nun bis nächste Woche bearbeitet werden.


    Das wird noch eine laaaaange Geschichte, obwohl ich ja eigentlich im Recht bin, oder?


    Eine Frage zu den Zinsen:


    Was würde ich nun zum 01.08.2011 ausgezahlt bekommen, wenn seit dem 01.10.2007 jeden Monat 40,00 EUR eingezahlt worden sind? Die müssten mir bei einer kompletten Rückabwicklung doch Zinsen zahlen? Wenn ja, wie viel?


    Gruß,
    schore3000


    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Also ich habe dem Volkswohlbund nun mitgeteilt, dass ich zu dem Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht Volljährig war und somit auch nicht Voll Geschäftsfähig. Ich habe den Verein auch noch darauf hingewiesen, dass der Vertrag seit Beginn schwebend unwirksam ist, da keine Zustimmung meiner Erziehungsberechtigten bis heute vorliegt.


    Der AWD-Mann meinte gestern noch, er wüsste zwar nicht, ob man als Minderjähriger VL-Verträge abschließen dürfe, er aber meine, wenn der Arbeitgeber mitunterschreibt, dass der Vertrag dann rechtens sei. Was das mit der Zustimmung meiner Erizehungsberechtigten zu tun hat, konnte er mir auch nicht sagen.


    Naja warten wir mal ab.


    Danke nochmal für eure Hilfe.


    Habe nochmals ein FAX an den Volkswohlbund geschickt, da ich gerade mit den Kundendienst gesprochen habe und dort nichts vorlag:


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit bestehe ich auf die Aufhebung des o.g. Vertrages Rückwirkend zum Versicherungs-beginn.


    Zum Zeitpunkt des Abschlusses war ich minderjährig und somit nicht voll geschäftsfähig.


    Jeder Vertragsabschluß benötigte die Zustimmung meiner Erziehungsberechtigten. Diese lag und liegt bis heute nicht vor. Somit ist der abgeschlossene Vertrag seit Beginn „schwe-bend unwirksam“.


    Hierzu auch ein Text der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):


    „Verträge mit Minderjährigen sind wirksam, wenn diese mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter – in der Regel die Eltern – geschlossen worden sind und das Vertragsverhältnis einschließlich der Prämienzahlung nicht länger als ein Jahr nach dem Eintritt der Volljährlich-keit fortdauern soll. Wenn eine längere Frist über das 19. Lebensjahr hinaus vorgesehen sein sollte, ist (von den gesetzlichen Vertretern) die vormundschaftsrechtliche Zu-stimmung des Familiengerichts einzuholen (vgl. § 1643 Abs. 1 BGB i.V.m § 1822 Nr. 5 BGB).
    Ein ohne die erforderlichen Zustimmungen geschlossener Versicherungsvertrag ist schwe-bend unwirksam und muss auf Verlangen des Versicherungsnehmers rückwirkend ab Beginn aufgehoben werden. Der Vertrag wird erst wirksam, wenn der Versicherungsneh-mer diesen nach Erreichen der Volljährigkeit ausdrücklich genehmigt.“
    Weder die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten noch die ausdrückliche Genehmigung meinerseits liegt Ihnen vor, somit ist der Vertrag komplett Rückabzuwickeln! Ferner liegt die vormundschaftsrechtliche Zustimmung des Familiengerichts auch nicht vor!
    Ich verlange die Rückzahlung meiner Beiträge i. H. v. 1880,00 EUR + angefallener Zinsen bis zum 19.08.2011.


    Diese sind zu zahlen an folgende Bankverbindung:


    Kontoinhaber: xxxxx
    Bank: xxxxx
    Bankleitzahl: xxxxx
    Kontonummer: xxxxx


    Sollte ich bis zum 19.08.2011 keine Reaktion bzw. Zahlungseingang feststellen, werde ich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informieren und weitere Maßnahmen einleiten.


    Hochachtungsvoll,





    xxxxx

    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Ohgottogottogott! Egokampf! Darf ich mitmachen, bitte, bitte bitte? (-:=


    Davon abgesehen:


    Hat die Versicherung sich schon geäussert zum minderjährigen Abschlussalter?


    Hallo,


    habe gestern mit dem AWD telefoniert und der Mitarbeiter sagte, er wüsste nicht ob man für einen VL Vertrag 18 Jahre alt sein müsste. Er wollte sich kundig machen.


    Er gab mir noch den Tipp, dass ich mich auch direkt an meinen Versicherer wenden soll, den Volkswohlbund. Habe mein FAX um den Satz der "Nicht-Volljährigkeit" erweitert und an den Volkswohlbund gefaxt.


    Bisher also nichts halbes und nichts ganzes.


    Gruß,
    schore3000

    Zitat

    Original geschrieben von Hilfsprofi
    Gab es denn dazu die Genehmigung der damals Erziehungsberechtigten?


    Ich muss zuhause nochmal in den Vertrag schauen, aber ich glaube meine Mutter hat nicht mit unterschrieben, sondern nur ich.


    Was wäre denn dann?


    Ist man mit 17 nicht berechtigt so einen Vertrag alleine abzuschließen? Benötigt man zwingend die schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten?

    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    ich kann den Ärger verstehen einerseits, aber wenn Dir doch sogar auffällt, dass das, was Du schriftlich bestätigt bekommen hast mit dem, was er Dir erzählt hat, nicht übereinstimmt, dann verstehe ich nicht, wieso Du damals nichts unternommen hast. Das ist ein Stück weit dann schon auch nicht klug, auch wenn es natürlich nicht okay ist, dass er Deine unerfahrenheit an der Ecke so ausgenutzt hat.


    Stell den Vertrag ruhend, kündige ihn nicht. Kündigen ist immer ein schlechtes Geschäft für den Kunden.


    Hey,


    klug war es sicherlich nicht, aber ich war 17 Jahre alt. Da habe ich leider nicht so drauf geachtet - da bin ich heute zum Glück anders ;-)


    Die Sache liegt beim "Qualitätsmanagement" und wird geprüft. Schaun wir mal ;)

    Moin,


    Zeugen sind vorhanden. Hab mal ein nettes FAX aufgesetzt und fechte jetzt erstmal alles an.


    Mal sehen ob es was bringt.


    Danke erstmal für eure Beiträge. Wenn sich irgendwas neues ergibt, dann melde ich mich mal.


    Gruß,
    schore3000

    Dort steht wirklich diese 50% Regelung bis zum Jahre 2052! Und das kann doch nicht wirklich wahr sein?


    Also das haben wir erst nach Abschluss zugeschickt bekommen, mit dem Versicherungsschein.


    Das ist eine Aufstellung in dieser steht halt zu jedem Jahr, was ich bei Rückkauf und bei Todesfall bekommen würde.


    Aber irgendwie habe ich darauf nicht geachtet, da der Typ zu uns meinte, nach den ersten drei Jahren sei das Geld frei verfügbar - man sollte nie solchen Typen trauen! :mad:


    Zitat:


    Garantieleistungen
    in EUR
    bei Rückkauf:


    entsprechend dem 5. Vermögensbildungsgesetz: ab Vertragsbeginn die Hälfte der gezahlten Beiträge


    Darf so ein Passus da drin stehen? Oder kann ich das anfechten? Es wurde mir im Gespräch ja sowieso anders verkauft!

    Hallo zusammen,


    etwas komischer Titel, aber ich versuchs mal so zu erklären:


    Im Jahr 2007 habe ich meine Ausbildung angefangen. Zum gleichen Zeitpunkt haben wir uns so einen AWD-Futzi ins Haus kommen lassen, damit man sich mal in Richtung Altersvorsorge beraten lässt.


    Der hat mir dann auch was verkauft:


    Fondsgebundene Kapitalversicherung in Kombination mit Vermögenswirksame Leistungen (bekomm ich ja vom AG) mit einer Laufzeit bis zum 01.10.2052.


    Name vom Versicherungsschein: SAFE VL INVEST STEP


    Im Gespräch habe ich Ihn gefragt, wie es mit vorzeitiger Kündigung usw. aussieht. Darauf meinte er, in den ersten drei Jahren würde man nur 50% der eingezahlten Beiträge wieder bekommen. Aber nach diesen drei Jahren kann man jederzeit 100% der eingezahlten Beiträge wiederbekommen.


    Da es ein Bekannter von einer Freundin war haben wir ihm in dem Punkt vertraut - ein fataler Fehler!


    Ich wollte nun diesen Sparvertrag nach 4 Jahren kündigen (also nach den ersten drei Jahren) und nun sagt mir der AWD und der Volkswohlbund ich würde nur 50% der Beiträge bekommen. Und das bleibt auch so bis zum 30.09.2051 so! Erst am 01.10.2052 würde ich 100% der Beiträge + Verzinsung bekommen!


    Ist das so rechtens?! Das kann doch nicht sein, dass die Gauner sich die anderen 50% einstecken?


    Was kann ich nun machen?


    Der Beraten ist typischerweise vom Erdboden verschluckt. AWD sagt, ich solle ein FAX schicken. Habe ich auch gemacht, aber was könnt ihr mir noch raten, wie ich an meine kompletten 1840,- komme und nicht nur mit 920,- da abgespeist werde?!


    Danke schonmal.


    Gruß,
    schore3000