ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Boris1968
Also ich befinde mich offenbar in der gleichen Gewichtsklasse wie der TE und hatte bereits nach einem Jahr eine Sitzmulde in meiner Couch. Bei Quelle kann man nicht mehr reklamieren, die gibt es nicht mehr.
Hat der TE Zeugen dafür, das er das Thema mit dem Verkäufer angesprochen hat und auch, das er regelmäßig darauf schläft? Dann würde hier ggfs. eine zugesicherte Eigenschaft fehlen. Aber warten wir doch einfach mal ab, was das Möbelhaus sagt, statt jetzt zu spekulieren.
Gewährleistung beträgt 2 Jahre, aber vom 7-24 Monat mit umgekehrter Beweislast. Also muß der TE den Mangel beweisen, also das die Couch von vorneherein für die vereinbarten Zwecke ungeeignet war bzw. ein Konstruktionsfehler vorlag.
Gruß Boris
Wir waren zu Dritt dort, also bestehen Zeugen. Ich habe mit dem VK gesprochen und er gibt einerseits ja zu, dass er mir das Versprochen hat, aber er meint nun "im Vergleich zu den anderen Sofa´s hätte ich lange was davon".
Er meint ein "anderes Sofa" hätte 3 Monate gehalten und da meins ja 15 Monate gehalten hat, ist das sehr lange.