Beiträge von mungojerrie
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Beim Stichwort Treibstoff muss ich etwas entgegentreten. Wieviele Jahre die Reserven halten, weiß eigentlich niemand. Gerade Deutschland könnte noch lange Diesel und Benzin erzeugen. Wir müssten nur die Steinkohle, auf der wir wohnen, verflüssigen.
Aber: Alternativen gibt es schon. In Skandinavien kann man Bioethanol tanken, in Deutschland wird das gerade von oil! Tankstellen nach und nach eingeführt. Benzinmotoren lassen sich relativ einfach dafür umrüsten. Wichtig ist nur, dass diese Treibstoffe aus tatsächlichen Abfällen produziert werden und nicht überdüngt auf irgendwelchen Feldern.
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Bei den sparsamen Autos gibt es mehrere Fehlschläge. Erinnert sich noch jemand an den Golf Ecomatic? Was sieht man häufiger: den C2 Stop&Go oder den VTS?
Es ist immer Angebot und Nachfrage. Die Menschen fragen keine Spritsparer nach, sie fragen PS nach - Viagra in Chrom, wie es mal jemand (dessen Name mir nicht einfällt) sagte.
In China sind die Automobilkonzerne meines Wissens verpflichtet, einen bestimmten Durchschnittsverbrauch einzu halten. Etwas ähnliches würde in Europa reichen.
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Ich denke Printus hat den entscheidenden Satz gesagt: bestraft werden nur diejenigen, die sich nicht wehren können. Eben die Fahrer älterer Autos die diese nicht abschaffen können. Mobilität wird beim heutigen Arbeitsmarkt vorausgesetzt.
Was mir große Sorgen bereitet, ist die nun aufkommende Kombination von Strafen. Ältere Dieselmotoren sind böse - politisch hochgreifend "Stinker" genannt. Nun erzeugt mein alter Stinker mit seinen derzeit 5,1 l/100km - wenn ich richtig gerechnet habe - 138 g/km CO_2.
Tja, was ist das nun? Ein Stinker, weil alt und Diesel oder ein Saubermann, weil er als Mittelklassekombi CO_2 Werte erreicht, von denen moderne Autos der gleichen Klasse träumen? Anstatt ein Ziel zu definieren, muss die Politik wieder 20 verschiedene Komponenten einbauen, um (sozial) gerecht zu wirken / zu sein. Das Chaos sehe ich jetzt schon kommen. Dann haben wir eine CO_2, Euro, Partikelminderungs, Brems-, Reifenabbriebsteuer. Und wer wieviel zahlt entscheidet der Würfel.
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Du vergleichst hier ein "BTX" Urteil mit dem Internet. Das dürfte nicht greifen. Eher dürfte fraglich sein, ob eine solche extreme Verschlechterung nicht gegen das AGB Gesetz verstößt. Unerwartete Klauseln sind unzulässig - aber was Nebenleistung ist muss wirklich vor Gericht geklärt werden. Aber soweit wird es o2 nicht kommen lassen.
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Ich danke vistream weder den Minutenpaketwahn noch den Flatratewahn mitzumachen.
Anmerkung: dieses Posting und diesen Thread erachte ich als Nebenleistung des TT.
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Ich zitiere mal die AGB, Stand Juli 1999, mit dem Faxabruf am 22.04.2000 abgerufen:
"15. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen / Entgelten
Änderungen der AGB und von Entgelten (Tarifen/Preisen) werden dem Kunden schriftlich mindestens vier Wochen vor der Änderung mitgeteilt. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde den Vertrag binnen eines Monats für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich kündigen. Die Änderungen gelten als genehmigt und werden wirksam, wenn der Kunde sein Kündigungsrecht nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung ausübt, spfern VIAG Interkom dem Kunden im Mittelungsschreiben auf diese Folge besonders hingewiesen hat."
Scannen kann ich derzeit leider nicht.
Edit: den Nebensleistungspassus finde ich in AGBs mindestens ab 08/2003.
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Der "Kundenbehandlungsprozess" bei o2 scheint nicht wirklich anpassungsfähig zu sein.
Da Genion für mich der Ersatz eines Festnetzanschlusses ist, habe ich den Tariferhöhungen widersprochen. (Selbst meine Rechtschutzversicherung hat nur eine 0180er Nummer, Ironie...) Antwort: Nebenleistung blabla.
Also habe ich einen Brief geschrieben. Inhalt: ich widerspreche weiterhin, möchte aber wissen, wie ich aus der Tarifliste (von 2001) und den AGBs herauslesen kann, was eine Nebenleistung war - sie muss es ja bisher auch gegeben haben. Ich habe nicht direkt gekündigt - es kann ja auch sein, dass ich mich schlicht irre. Ein gut aufgestellter Netzbetreiber würde nun dem Kunde entgegenkommen, egal ob juristisch nötig oder nicht. Antwort: wir können die Kündigung (!) nicht annehmen, 0800er anrufen blabla...
Ich werde mich jetzt wohl auf die Suche nach einem PDF der entsprechenden Tarifliste machen und dann die Sache an meine Versicherung senden. Veralbern kann ich mich allein. Bin jetzt seit ziemlich genau 7 Jahren Kunde bei o2, habe Höhen und Tiefen mitgemacht. Aber wie der Chef selbst sagte: Kunden mögen keine Tricks.
Vielleicht nutze ich den Genion ja wirklich nur noch dazu, das Handy meiner Freundin für rund 12 cent/min anzurufen. Nicht, dass dann meine Kündigung ganz schnell akzeptiert wird

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Bzgl. der Oldtimer sollte man sich klar machen, wie diese "entstehen". Das sind Leute, die an ihrem neuen Auto hängen, es pflegen und entweder selber fahren oder eben verkaufen. Der nächste pflegt es dann auch und irgendwann ist es 30 Jahre alt und nach Gesetz ein Oldtimer. Die 15jährigen Autos sind die Oldtimer von morgen.
Wieso werden gerade diese dann benachteiligt und diejenigen, die heute schon Oldtimer sind, nicht?
Das ganze System ist doch in sich unlogisch. Mal davon abgesehen werden hier funktionierende Produktionsgüter absichtlich vernichtet - bei 4 Millionen Arbeitslosen. Jeder "Stinker" kann einen Menschen zur Arbeit fahren. Der ÖPNV kann das faktisch nur dann ersetzen, wenn die Arbeit im gleichen Ort liegt. Liegt sie außerhalb, Stichwort immer wieder geforderte Mobilität, geht das sehr selten.
Bei Karlsruhe scheint es mir auch so zu sein, dass der Zubringer zwischen A65 und A5 nicht in der Umweltzone liegt. Das ist eine größtenteils vierspurige Strecke mit hohem LKW Anteil - die bin ich selber öfters gefahren. Wenn man jetzt wirksam (auch wenn's mit einem unwirksamen Mittel ist) gegen "Belastungen" vorgehen will, wieso nimmt man dann genau eine Hauptstrecke aus, die genau neben der "Umweltzone" liegt?
Das ist doch in sich dumm.
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Mal ein rechtliches Gedankenspiel:
Die Stadt, in der jemand mit einem "Stinker" wohnt, richtet eine Umweltzone ein. Die Der Betroffene kauft sich daraufhin ein neues Auto. Nun stellt sich heraus, dass die Maßnahmen nichts bringen.
Kann der Betroffene dann Schadensersatz einklagen? Dass die Maßnahme wirkungslos ist, ist heute zweifelsfrei schon bekannt.