Beiträge von Martin Kissel

    Ich konnte zum Jahreswechsel problemlos in einen kleineren Tarif wechseln.
    Hast du vielleicht eine Mindestvertragslaufzeit drin? Dann würde ich verstehen, warum der Wechsel in einen kleineren Tarif nicht möglich ist.


    Du kannst über das Control Center eine Mail an den Support absetzen. Die antworten eigentlich immer recht schnell.

    Wieder ein Zitat
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    Bequemlichkeit wird vom Finanzamt bestraft: Arbeitnehmer, die ihre mit dem Beruf zusammenhängenden Ausgaben nicht einzeln nachweisen, werden bei der Steuererklärung mit einem mickrigen Pauschbetrag abgespeist.


    Oft unterschätzen gerade Arbeitnehmer ihre Möglichkeiten, das zu versteuernde Einkommen durch Werbungskosten zu mindern. Die Palette der abzugsfähigen Posten ist lang und reicht von Arbeitsmitteln über Computer und Fortbildungskosten bis hin zu Telekommunikationskosten.
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    Ich habe mehrere tausend Euro Werbungskosten beisammen bekommen. Rechne aber mal mit nicht allzu viel.


    Du solltest abwägen, ob du auf Kindergeld verzichtest und in den vier Monaten ordentlich Geld machen kannst oder aber ob es sich lohnt, das Kindergeld für die 7 Monate zu nehmen und nur zwei Monate geringfügig beschäftigt zu sein bzw. auf 400 Euro.

    Re: Zivildienst zu ende, jetzt weiter arbeiten. Steuer-und Kindergeldfragen?


    Zitat

    Original geschrieben von [TC]Desruptor
    also ich bin jetzt mit dem Zivildienst fertig und habe die Möglichkeit dort weiter zu arbeiten. Nun hab ich aber einige Fragen, vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen.
    Ab Oktober wollte ich gerne studieren und bis dahin halt weiter arbeiten.
    Wie sieht das mit Lohnsteuer, Sozialversicherung und meinem Kindergeld aus?
    Ab Oktober würde mir ja wieder Kindergeld zu stehen, gibt es für mich jetzt einen Betrag, den ich nicht überschreiten darf, um noch Kindergeld zu bekommen?

    Entlassung Zivildienst ist der 31.05. und Beginn Studium der 01.10.? Somit wären dazwischen 4 Monate. Das ist das Maximum, um den Zeitraum als Übergangszeit anerkannt zu bekommen (und somit auch die Möglichkeit für Kindergeld).


    Ich habe letztes Jahr zum 31.05. meinen ZD beendet und zum 01.10. ein BA-Studium begonnen, also das selbe Problem. Vom 01.06. bis zum 30.09. habe ich weiter in der ZD-Stelle gearbeitet, war aber regulär angestellt und habe mich regulär bezahlen lassen.


    Zum Thema Kindergeld:
    Für Januar bis Mai hast du generell keinen Anspruch
    Juni bis September hast du einen Anspruch, wenn es Übergangszeit ist
    Oktober bis Dezember hast du einen Anspruch, wenn du die üblichen Kriterien erfüllst


    Ich zitiere aus http://www.nlbv.de/inhalt/kind…infoblaetter/KGMB2004.pdf
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    Selbst wenn ein Kind über 18 Jahre die Voraussetzungen unter
    den Nummern 3.1 bis 3.4 erfüllt, wird kein Kindergeld gezahlt,
    wenn es Einkünfte und Bezüge, mit denen es seinen Unterhalt
    oder seine Berufsausbildung bestreiten kann, von mehr als
    7.680e im Kalenderjahr hat. Bei Einnahmen aus nichtselbständiger
    Arbeit sowie Vermietung und Verpachtung gelten als Einkünfte
    die Beträge, die sich nach Abzug der Werbungskosten von
    den Bruttoeinnahmen ergeben. Bei Einkünften aus Land- und
    Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit ist der
    nach Abzug der Betriebsausgaben verbleibende Gewinn maßgeblich.
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    So, und jetzt der Haken an der Sache:
    Da du bis Mai ZD geleistet hast, fallen diese Monate raus. Du bzw. deine Eltern haben also maximal Anspruch auf 7 Monate Kindergeld und somit ergibt sich statt der oben erwähnten Grenze von 7.680 Euro nur 7/12 davon: 4.480 Euro


    Entlassungsgeld aus dem ZD zählt wohl auch noch dazu, aber mit Werbungskosten kannst du natürlich viel drücken.
    Schaffst du es unter den Betrag: Glück gehabt. Wenn nicht, gibts für das ganze Jahr kein Kindergeld.


    Mein Antrag ist gerade in der Bearbeitung... Nach dem ZD wurde mein Antrag erstmal abgelehnt, da zu hohe Einnahmen vorhanden seien. Ich habe dem widersprochen gehabt und darum gebeten, die genaue Aufrechnung auf Basis meiner Steuererklärung machen zu können. Jetzt ist der ganze Kram in der Bearbeitung. Nach meinen Zahlen müßte ich es eigentlich noch rückwirkend bekommen. Mal sehen. :)



    Zitat

    Habe gehört, dass ich nicht mehr als 50 Tage im Jahr arbeiten darf, wenn ich diese Anzahl überschreite müßte ich Sozialversicherung zahlen? Wenn das stimmt, ist ein Tag in Stunden definiert? (arbeite im Schichtdienst, 12 Stunden)
    Und als drittes, gibt es einen maximalen Satz den ich verdienen darf, hab was von 4800€ gehört (12x400€ - Minijob)?

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    Geringfügige Tätigkeiten schließen den Kindergeldanspruch nicht aus. Geringfügigkeit liegt vor, wenn die Bruttoeinnahmen im Monatsdurchschnitt
    nicht mehr als 400 Euro betragen oder wenn die Tätigkeit nur
    kurzfristig ausgeübt wird. Eine Tätigkeit wird kurzfristig ausgeübt,
    wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres auf nicht mehr als zwei
    Monate oder bei weniger als fünf Arbeitstagen in der Woche auf
    insgesamt fünfzig Arbeitstage begrenzt ist.
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    Du kannst aber auch regulär arbeiten, darfst dann nur nicht über die oben erwähnte Grenze kommen (bzw. mußt über Werbungskosten wieder drunter). Sozialversicherungsbeiträge sind natürlich weg, aber die Lohnsteuer kannst du dir über die Steuererklärung wiederholen.

    Hallo,


    habe kürzlich mit Erschrecken festgestellt, daß hier in zwei Rechnern lediglich 64 und 128 MB RAM drin sind. Ist mir neu und bei eBay allerdings zu teuer, so daß ich mal hier anfrage:


    Hat jemand noch SD-RAM rumliegen?


    PC-66, PC-100, PC-133, ganz egal...


    Danke!


    Martin