Beiträge von Martin Kissel

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    Original geschrieben von nobbi
    Frag' mal Deine Anwältin, obs was nützen würde: bei mir hat 'm-circle' versucht, eine Forderung von Meisl GmbH einzutreiben. Was ja durchaus auf eine Nachfolge hinweisen würde.

    Es gibt keine Meisl GmbH, es gibt lediglich eine M-Circle GmbH.


    Zitat

    Original geschrieben von vwfreak2001
    Wenn ich in der Berufsschule richtig aufgepaßt habe kann man einem Vollstreckungsbescheid nicht widersprechen.
    Meiner Meinung nach bekommst Du jetzt vom Mahngericht eine vollstreckbare Ausfertigung. Die mußt Du dann zur Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen Amtsgerichts senden und die jagen dann den Gerichtsvollzieher los der versucht die Forderung einzutreiben.

    Nein, ich habe einen Vollstreckungsbescheid beantragt. Erst wenn Meisl dem Ding nicht widerspricht, habe ich eine vollstreckbare Forderung.
    Siehe dazu auch: http://www.mahnung-online.de/Mahnablauf/ablaufVB.htm

    Und mich wollense wohl gar nicht mehr haben.


    Mein Vertrag läuft zum 26. Januar 2005 aus.


    Bis zum 26. Januar 2004 stand immer "Treueangebot möglich ab Januar", danach "derzeit nicht möglich". Geändert hat sich bis jetzt nichts dran.



    Bis November hatte ich monatlich rund 60 Euro, einen großen Teil mit HSCSD. Danach nur noch die Grundgebühr. Reicht denen wohl nicht aus.

    Ummeldung Telefonanschluß 60 Euro plus DSL-Anschluß 100 Euro macht 160 Euro.


    Wenn du keinen großen Wert legst auf die Telefonnummern, mach lieber einen Neuanschluß, bei dem du ne nette Prämie bekommst (Hardware oder Auszahlung oder so).


    Kannst natürlich auch versuchen, einen Neuanschluß zu machen und dann vom alten Nummern rüberzuportieren. Keine Ahnung ob und wie das funktioniert.

    Das heißt lediglich, daß ich ne Forderung gegen Meisl habe, die dieser nicht abgestritten hat. Sind "bloß" noch Zinsen und Anwaltskosten, aber mittlerweile kann auch das ein dreistelliger Betrag geworden sein. Weiß ich gar nicht.


    Wenn dem Vollstreckungsbescheid nicht widersprochen wird, darf ich den Gerichtsvollzieher zum vollstrecken vorbeischicken. Wird dem Bescheid widersprochen, hab ichn Problem und müßte vor Gericht gehen.

    Zitat

    Original geschrieben von Raverling
    Ja, aber was passiert dann? Steht echt die BTS dann still? Das wäre ja heftig!!

    Ist auch ziemlich doof, wenn ein Storch sich direkt davor niederläßt... ;)

    na bitte



    Zitat

    in Ihrer Mahnangelegenheit wurde aufgrund der von uns beim Mahngericht Hünfeld angefragten Überprüfung der Zustellung der Mahnbescheide nunmehr von diesem mitgeteilt, dass die Zustellung der Bescheide trotz Zurücksendung durch die M-CIRCLE GmbH wirksam erfolgt ist. Daher haben wir nunmehr in Ihrer Angelegenheit die Vollstreckungsbescheide beantragt.


    Zitat

    unser Antrag zur Erwirkung eines Vollstreckungsbescheides in Ihrer Mahnangelegenheit wurde heute an das Mahngericht Hünfeld versendet. Die Zahlung des Schuldners in Höhe von Euro xxx wurde dabei berücksichtigt.


    Bitte beachten Sie, die aktuelle Anschrift des Schuldners hat sich wie folgt geändert: Orchideenweg 21 c/o M-CIRCLE-GmbH, 94036 Passau