Re: Re: Fimatex Steuerbescheinigung
ZitatOriginal geschrieben von Louvain
Fimatex handhabt dies offensichtlich anders und agiert steuerrechtlich korrekt. Bei der Versteuerung von Gewinnen/Verlusten aus priv. Veräußerungsgeschäften muss der Steuerpflichtige die Differenz aus Veräußerungserlös und Anschaffungskosten (eventuelle Nebenkosten sind steuermindernd zu berücksichtigen) ermitteln und diese in der Anlage SO deklarieren. Die Banken erleichtern diese Aufgabe durch die Ausstellung von Jahresbescheinigungen, in denen diese Angaben aufgeführt sind. Fimatex hat Dir im Rahmen einer Werbeaktion die Fondsanteile geschenkt. Somit hattest Du keine Anschaffungskosten und der Verkaufserlös (vermindert um Nebenkosten) ist Dein Veräußerungsgewinn, der steuerlich mit anderen Gewinnen und Verlusten in der Anlage SO deklariert werden muss, sofern Du insgesamt einen Verlust gemacht hast und diesen per Festsetzungsbescheid für die Zukunft "sichern" (sprich vortragen) willst.
Gut jetzt habe ich mich mal im Haufe Steueroffice schlau gemacht und dort steht zu Gratisaktien:
"Besteuerung von Gratisaktien der deutschen Telekom (2000)":
Auffassung der Finanzverwaltung:
Thema Besteuerungskonsequenzen aus der Veräußerung von Gratisaktien.
Dabei wird die Auffassung vertreten, das in der Zuteilung der Gratisaktien ein Anschaffungsgeschäft im Sinne des § 23 ESTG zu sehen ist, so dass bei der Veräußerung dieser Gratisaktien innerhalb der Spekulationsfist der Unterschied zwischen dem ersten Börsenwert der Gratisaktien und dem Kurswert am Tage der Veräußerung zu sehen ist.
Das war das einzige was ich dort zu Gratisaktien, wozu ich auch die geschenkten Fondanteile von Fimatex zähle gefunden habe. Ist ja auch nicht der Regelfall, dass man Aktien/Fondanteile geschenkt bekommt.
Also wenn überhaupt könnten die geschenkten Anteile vielleicht der Schenkungssteuer(Wert natürlich zu gering), aber auf keinem Fall der Spekulationssteuer unterliegen.
Das bedeutet doch eindeutig, das die geschenkten Fondanteile von Fimatex einen Anschaffungswert größer Null - steuerlich gesehen- haben.
Haufeindex: 1275399