Beiträge von qwerty1896

    Die Nummer funktioniert. Eigentlich dürfte sie gar nicht mehr aktiv sein (s.u.)!?! Wie wird die alte Bluerate-Nummer abgerechnet ? Wird ein Aufschlag in Rechnung gestellt ?



    Homepage-Auszug

    Für Bluerate 8XL und Callingkarte gelten folgende Einwahlnummern (Stand: 29.09.2008)


    Lokaleinwahlen (ohne Aufpreis):
    069-222210304


    Lokaleinwahlen (Aufpreis 2 Ct./Min. im Festnetztarif):
    030-221510025
    040-303320057
    089-203010147
    0211-98751027
    0511-20210037
    0711-70730097

    Diesen Text habe ich leider nicht erwähnt. s. insb. 8.6. und 8.7


    8. Vertragslaufzeit / Kündigung
    8.6 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für O2 insbesondere vor, wenn der Kunde
    f) gegen die Pflichten aus Ziffern 5.1b), c), g), h) oder i) verstoßen.


    8.8 Sofern O2 das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigt, steht O2 je gekündigter SIM-Karte ein Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 30% der monatlichen Grundpreise zu (insbesondere monatliche Grundgebühren, Basispreise, Pack-Preise, Flatrate-Preise, Mindestumsätze), die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wären, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist als die Pauschale. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt O2 vorbehalten.



    Hier nach also 30 % der monatlichen Fixkosten bis zum Ende der Vertragslaufzeit, sofern nicht ein geringerer Schaden nachgewiesen wird.


    M.E. bedenklich, insb. mit 5.1 i. Ich bin kein Jurist, aber mit einer Haftpflichtversicherung dennoch einen Versuch wert, da viele Fragen zu klären wären (z.B. Kann ich dafür verantworlich gemacht werden, dass ein anderen einen Nutzen daraus zieht, dass ich ihn anrufe ? / Wie kann ich einen geringeren Schaden überhaupt nachweisen ? / Sind 30 % angemessen ?).

    > ... der Vertrag würde gekündigt und die GG der Restlaufzeit berechnet.


    Hat O2 überhaupt ein außerordentliches Kündigungsrecht ? Vielleicht hilft ein Blick in die AGBs!


    --> § 5.1 i


    Der Kunde ist verpflichtet, i) die Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhängig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Flatrate), (1) nicht zum Betrieb von Mehr- wert- oder Massenkommunikationsdiensten (z.B. Call-Center-Leistungen, Telemarketingleistungen oder Faxbroadcastdienste), (2) nicht zur Erbringung von entgeltlichen oder unentgeltlichen Zusammenschaltungs- oder sonstigen Telekommunikationsdienstleistungen für Dritte, (3) nicht zur Herstellung von Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält,



    Tja, aber dann könnte O2 wohl schon ab der 1. Minute kündigen !?




    Richtig interessant finde ich jedoch, dass O2 trotz Kündigung die GG weiterhin berechnen will. Da werde ich mich mal informieren! Wenn nicht, dann sollen die auch mir kündigen. Klar, dass O2 dann Probleme hätte ...