Hm grundsätzlicherweise hat der, der rückwärts auf einer Fahrbahn fährt wegen der Sorgfaltspflicht Schuld bei einem Unfall. Bei Dir sieht es jedoch so aus, dass Fahrer A aus einer Ein/Ausfahrt kommt (wahrscheinlich mit abgesenktem Bordstein) und es ist so, dass derjenige, der aus einer Ein/Ausfahrt kommt, immer dem Verkehr auf der (Strassen)Fahrbahn Vorrang gewähren muss (siehe auch Spielstrasse/ verkehrsberuhigter Bereich/Mischverkehrsfläche). Wie das jetzt bei einem Rückwärtsfahrenden auf der Fahrbahn aussieht weiss ich nicht sicher, denke aber dass der trotzdem Vorfahrt vor dem Ausfahrenden hat.
Irgendwie eine sehr verzwickte Sache und ich würde, wenn es "mein Unfall" wäre, einen Anwalt hinzuziehen, der relativ schnell Klarheit in die Sache bringen können sollte. Aus meiner Unfallkarriere habe ich leider die Erfahrung gezogen, dass die gegnerische Versicherung gerne versucht mit Ausreden, Tricks und sonstigen Mittel um eine vollständige Zahlung herumzukommen, obwohl das Gericht letztenendes dem Geschädigten (ergo mir) die volle Zahlung der Versicherung zuspricht. Ich hoffe Fahrer A ist verkehrsrechtschutzversichert (ADAC o.ä.), denn aus gesundem Menschenverstand kann ich sowohl A als auch B eine gewisse Teilschuld nicht aberkennen, zumal das Auto B auch ein Fahrradfahrer, Kind, Hund ect. hätte sein können (ja ich weiss Moralapostel und so, aber die Chance besteht, wenn ich schon ein ganzes Auto nicht sehe(n kann)).
liebe Grüsse Alex
PS.: Ein Brief von einem Anwalt ein die Versicherung kann schon Wunder wirken - vielleicht hast Du/Fahrer A ja einen im Bekanntenkreis.
Edit: Dass Fahrer B eine Verwarnung bekommen hat und Fahrer A anscheinend nicht lässt die Chancen für A schon sehr steigen keine Teilschuld zu bekommen. Mit einer Skizze wäre das Ganze etwas leichter zu bewerten, da in Deiner Ausführung viele Unklarheiten zwecks genauer Position von B aufkommen lassen. Ich würde zum Anwalt gehen und die komplette Summe kassieren denke ich mal rein von Deiner Erzählung her.