Verkehrsthread: Rückwärtsfahrer bei Unfall immer schuld?

  • Ein Bekannter hat mich zu folgender Situation um Meinung gebeten - für mich, ihn und alle anderen ist die Sache klar, aber uns interessiert ob es vielleicht nicht doch noch eine andere Sichtweise gibt.


    Stellt euch eine einfache gerade Straße vor (je eine 3m-Spur pro Fahrtrichtung), die von West nach Ost führt. Neben der Straße sind ganz normal Gehwege und alle paar duzend Meter kommt eine Einfahrt einer Firma oder einer Versicherungsagentur usw.


    Fahrer A kommt nun aus Richtung Süden aus einem Parkhaus und tastet sich langsam über den Gehweg zur Straße vor um nach Osten abzubiegen. Während er das tut, fährt Fahrer B Richtung Westen auf der Straße an ihm vorbei, hält an, legt den Rückwärtsgang ein und hält auf die Ausfahrt des Parkhauses zu - größtenteils auch noch auf der Gegenfahrbahn Richtung Osten.


    Es kommt zum Crash, ein knapp 4 stelliger Schaden. Die Grünen nehmen den Unfall auf, verwarnen B weil er unvorsichtig rückwärts und auch noch auf der falschen Spur gefahren ist, der Schaden wird der Versicherung von B gemeldet.


    B verweigert jedliche Aussage und die Versicherung will nicht zahlen. Statt dessen forden sie, A soll eine Teilschuld auf sich nehmen und soll dann 50% erstattet bekommen.


    Eure Meinung dazu, was soll A machen?

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Hm grundsätzlicherweise hat der, der rückwärts auf einer Fahrbahn fährt wegen der Sorgfaltspflicht Schuld bei einem Unfall. Bei Dir sieht es jedoch so aus, dass Fahrer A aus einer Ein/Ausfahrt kommt (wahrscheinlich mit abgesenktem Bordstein) und es ist so, dass derjenige, der aus einer Ein/Ausfahrt kommt, immer dem Verkehr auf der (Strassen)Fahrbahn Vorrang gewähren muss (siehe auch Spielstrasse/ verkehrsberuhigter Bereich/Mischverkehrsfläche). Wie das jetzt bei einem Rückwärtsfahrenden auf der Fahrbahn aussieht weiss ich nicht sicher, denke aber dass der trotzdem Vorfahrt vor dem Ausfahrenden hat.


    Irgendwie eine sehr verzwickte Sache und ich würde, wenn es "mein Unfall" wäre, einen Anwalt hinzuziehen, der relativ schnell Klarheit in die Sache bringen können sollte. Aus meiner Unfallkarriere habe ich leider die Erfahrung gezogen, dass die gegnerische Versicherung gerne versucht mit Ausreden, Tricks und sonstigen Mittel um eine vollständige Zahlung herumzukommen, obwohl das Gericht letztenendes dem Geschädigten (ergo mir) die volle Zahlung der Versicherung zuspricht. Ich hoffe Fahrer A ist verkehrsrechtschutzversichert (ADAC o.ä.), denn aus gesundem Menschenverstand kann ich sowohl A als auch B eine gewisse Teilschuld nicht aberkennen, zumal das Auto B auch ein Fahrradfahrer, Kind, Hund ect. hätte sein können (ja ich weiss Moralapostel und so, aber die Chance besteht, wenn ich schon ein ganzes Auto nicht sehe(n kann)).


    liebe Grüsse Alex


    PS.: Ein Brief von einem Anwalt ein die Versicherung kann schon Wunder wirken - vielleicht hast Du/Fahrer A ja einen im Bekanntenkreis.


    Edit: Dass Fahrer B eine Verwarnung bekommen hat und Fahrer A anscheinend nicht lässt die Chancen für A schon sehr steigen keine Teilschuld zu bekommen. Mit einer Skizze wäre das Ganze etwas leichter zu bewerten, da in Deiner Ausführung viele Unklarheiten zwecks genauer Position von B aufkommen lassen. Ich würde zum Anwalt gehen und die komplette Summe kassieren denke ich mal rein von Deiner Erzählung her.

    Aus Freude Am Fahren ... :-)

  • Versicherungen wollten heute bei einem Unfall zu 99%, dass andere wenigstens eine Teilschuld übernehmen um nicht die kompletten Kosten zu tragen. Das ist Masche und hat nichts damit zu tun, ob es gerechtfertigt ist oder nicht.

    Zitat

    PS.: Ein Brief von einem Anwalt ein die Versicherung kann schon Wunder wirken - vielleicht hast Du/Fahrer A ja einen im Bekanntenkreis.


    Dito, das würde ich auch empfehlen. Ich vermute mal, es handelt sich bei der Gegnerischen Versicherung um eine Direktversicherung, oder? ;)


    Hier mal der Thread über den Unfall meiner Frau (damals noch Freundin):


    http://www.telefon-treff.de/sh…ll+r%FCckw%E4rts+gefahren

  • Anwalt


    Nimm auf jeden Fall einen Anwalt.


    Mir ist es mal passiert, dass ein Fahrzeug vor mir bis zum Stillstand gebremst hatte (nicht voll). Ich hab ca 5 Meter dahinter gehalten. Dann hat der Typ vor mir den Rückwärtsgang eingelegt und ist sehr zügig nach hinten gefahren und voll auf mich drauf - auf mein Hupen hat der nicht reagiert, im Auto von dem machte es nur "BOOOM BOOOM" Ich hab natürlich die Polizei gerufen obwohl der Unfallgegner gleich die Schuld auf sich nahm, aber sicher ist sicher. Polizei kam nur, guckte, sagte, dass wenn sich die Parteien einig seien wer Schuld trage es keine Probleme gäbe. Also haben die nur ein normales Einsatzprotokoll gemacht. :mad:
    Zu dem Punkt hatte ich noch keine Schmerzen durch das dadurch hervorgerufene Schleudertrauma - das kam erst Tage später.


    Nachdem ich nochmal bei meinem Unfallgegner am nächsten Tag angerufen habe, ob er den Schaden bar bezahlen oder über die Versicherung laufen lassen möchte, sagte er Versicherung (knapp 2400 Euro Schaden).


    Nur seine Versicherung meldete sich nie bei mir. Befreundeter Anwalt hat nachgeforscht - Mein Unfallgegner habe angegeben, ich sei ihm drauf gefahren... :eek:


    Vollidiot. Der hätte wissen sollen, dass ich dann zur Polizei gehe und die Beamten noch bis zu 3 Monate nach einem Unfall ein Protokoll aufnehmen können. Vor allem, wenn sich die Polizisten noch an den Einsatz erinnern können.
    Auch war der Kerle kein unbeschriebenes Blatt und bei Prüfung der Personalien haben die Polizisten den gleich mal eingeladen...


    Mein Anwalt hat also dafür gesorgt, dass er 100% Schuld bekommen hat und ich und meine Freundin noch schön Schmerzensgeld bekommen haben.


    Also es gibt wirklich Leute, die die falschen Fehler machen.

    Wahnsinn!

  • Hat Fahrer A vollständig gehalten, oder nicht? Ansonsten hat Fahrer B imo schon Recht, den die Rückwärtsfahrt setzt die Vorfahrtsrechte nicht außer Kraft. Vielleicht wär noch eine Teilschuld drin, aber dass kann der Rechtsanwalt besser beantworten,

  • Zitat

    Original geschrieben von PhocuZ
    Hat Fahrer A vollständig gehalten, oder nicht?


    Genau das war auch meine Frage, denn dann könnte ich eine Teilschuld schon verstehen. Wenn er gestanden hat, ist die Sache wohl klar.

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