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Wird das jetzt der neue Sport hier im Unterforum? Mal sehen wer die meisten iPhone 5 Gerüchtethreads aufmachen kann und welcher dann am schnellsten ein Schloss bekommt?
Insofern sollte man es doch bitte wie in der Vergangenheit halten: Über ungelegte Eier oder erst recht iPhones müssen nicht täglich neue Beiträge aufgemacht werden, sobald das Gerät dann offiziell angkündigt ist und Fakten vorliegen über die man sprechen kann sieht die Sache dann ja wieder anders aus.
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Wie sieht es mit einem Ipad 16 od. 32 GB mit 3G aus?
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Zitat
Original geschrieben von hottek
Tausche doch mal beide Basisstationen aus, also die 2. mal an den 1. Anschluss mit dem Kabel der 1. Basis. Was passiert dann ?
Ich werde bekloppt das funktioniert...
Das ganze Wochenende rege ich mich uff und das geht. Danke für den Hinweis.
Nun habe ich blöderweise erst kürzlich alle "überflüssigen" Kabel entsorgt und nur lange Kabel aufgehoben die jetzt offensichtlich nicht tun.
Wo bekomme ich jetzt ein Gigaset taugliches Kabel her ohne gleich ein neues Telefon kaufen zu müssen.
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Hallo,
folgendes Problem:
Ich habe bisher an einer alten Arcor DSL Starter Box ein Gigaset AS285 mit zwei weiteren Mobilteilen AS280 an Leitung 1 der Box betrieben. Nun wollte ich eins der AS280 Mobilteile als eigenständige Basis an der Leitung 2 mit einer bisher nicht genutzten Nummer betreiben.
MSN an der Box wurden zugeordnet Leitung 1 läuft auch soweit ohne Probleme, jedoch bekomme ich ums verrecken die Leitung 2 nicht mit dem Gigaset zum laufen. Handset wurde von der alten Basis entkoppelt und an der anderen Basisstation neu angemeldet. Es kommt aber kein Freizeichen, abgehende Gespräche funzen nicht.
Schließe ich jedoch bei unveränderter Konfiguration ein uralt Signo2 Tastentelefon an läuft es ohne Probleme.
Das muss dann doch auch mit dem AS280 klappen?
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Kann man pauschal nicht sagen, gerade wenn es offensichtlich kein Mangel war der bereits zum Beginn vorgelegen haben muss (Verschleiß, manuelle Einwirkung/Riss der Naht) kann der VK natürlich erstmal eine Rücknahme verweigern oder eben eine Nachbesserung und Prüfung beauftragen.
Macht natürlich bei so niedrigpreisigen Aritkeln keinen Sinn, da gibt man lieber das Geld wieder raus auch wenn man es nicht zwingend machen müsste.
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Zitat
Original geschrieben von FRANKFURT
Aber wenn jetzt schon zwei sagen das es korrekt ist, dann hab ich wohl bisher Glück gehabt, das die Händler immer Reapariert/getauscht haben?!
Korrekt, bisher also immer sehr kulante Händler gehabt (oder die haben es dann über die Garantie des Herstellers laufen lassen).
Zitat
Dachte immer der Händler muss zwei Jahre Gewährleisten, das der Artikel funktionsfähig bleibt und wenn es sein muss eben mit einer Reparatur!?
Und genau das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Gewährleistung heißt nur, dass das gekaufte Produkte im Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei sein muss - nicht dass es 2 Jahre mangelfrei bleibt.
Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein Defekt der innerhalb der ersten 6 Monate auftritt bereits bei Übergabe vorlag, nach Ablauf dieser 6 Monate obliegt es dem Käufer zu beweisen, dass der reklamierte Mangel bereits bei Übergabe (wenn auch ggf. versteckt) vorgelegen hat.
Zitat
Falls das schon jemand gemacht hat, wie beweist man, das etwas schon vor dem Kauf defekt gewesen sein könnte?
Kannst ein Materialgutachten in Auftrag geben, bei dem Preis lohnt jeder Versuch der Beweisführung aber nicht.
Zitat
Also kann man sagen, es gibt 6 Monate Gewährleistung und die restlichen 18 Monate sind reine Glückssache oder guten Willen der Händler abhängig, da es defacto unmöglich ist einen defekt in seiner Zeit zu bestimmen.
Jein, es ist durchaus möglich zu beweisen, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorlag das lohnt i.d.R. aber wirklich nur bei hochpreisigen Artikeln.
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Fassen wir also mal zusammen:
1.) Es wurde niemand "eingewiesen" im Sinne von "gegen seinen eigenen Willen" zwangsweise in KH gebracht, sondern die Ärztin hat lediglich einer Überweisung in ein KH zugestimmt (die der Patient zunächst einmal jederzeit verweigern kann).
2.) Keiner war bei der ganzen Geschichte "live" dabei und kann daher mit Bestimmtheit sagen was genau dort zwischen dem Pflegedienst der Patientin und der Ärztin tatsächlich besprochen worden ist.
In diesem Fall gilt also: Achtung Hörensagen !!
3.) Wenn man aber eh schon so schön am spekulieren ist, dann kann man ja gleich noch mal pauschal auf die Pflegedienste eindreschen, denen geht es ja nicht um das Wohl ihrer Klienten sondern nur um den Profit oder um personelle Entlastung. Genauso wie die gierige Ärztin die eine tel. Überweisung nur ausstellt um ihre Quartalszahlen zu verbessern, ach ja und das KH verdient natürlich auch noch kräftig dran mit.
Soweit zutreffend?
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Re: Krankenhauseinweisung "Auf Zuruf"
Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Jetzt frage ich mich natürlich, wie so etwas möglich sein kann. Ich halte es für unverantwortlich, wenn ein Arzt aufgrund telefonischer Symptomschilderung einen Patienten in ein Krankenhaus einweist, wenn er ihn vorher nicht einmal gesehen hat - und zwar unabhängig davon, ob die Diagnose richtig ist oder nicht.
Und wenn jetzt keine Überweisung erfolgt wäre und es wäre deswegen irgendwas passiert wäre das Geschrei auch wieder groß gewesen... Also wozu die künstliche Aufregung? Hat doch keinem geschadet oder finanziell ruiniert.
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Auf ein neues:
Suche guterhaltenes Ipad 2 ohne Displaykratzer od. Pixelfehler mit 16 oder 32 GB und 3G UMTS Modul.
Angebote bitte mit realistischer Preisvorstellung per PN. Vielen Dank.
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Preis für Ipad 3G 32 GB? (Oder wie kann man den TT-Forums Tarif beim Mixer mit auswählen?)