Zitat
Original geschrieben von laudanum
Fakt ist:
Er wurde beschuldigt, fast 200 Einbrüche begangen zu haben!
Er wurde nicht in Gewahrsam genommen!
Er hat nun einen Menschen getötet!
Er hat versucht zu fliehen!
Wie viel Ermessensspielraum hat denn eigentlich ein Richter in Deutschland?
Alles anzeigen
Jetzt bitte nicht Ursache und Wirkung durcheinander schmeißen.
Du hattest gefragt warum jemand mit "Migrationshintergrund" der verdächtigt wird 200 Einbrüche begangen zu haben nicht in U-Haft sitzt (denn dann hätte ja die aktuelle Tat nicht stattfinden können). Das wurde Dir dargelegt.
Wo steht das das Opfer in Bremen getötet wurde (verwechselst Du da nicht den Fall aus München mit dem aus Bremen)?
Wo steht das er vor dem Ermittlungsverfahren wg. den Einbrüchen fliehen wollte?
Ja er hat sich nach der KV vom Tatort entfernt ist also vom Tatort direkt geflohen, dass hat aber rein gar nichts mit der Bemessung einer Fluchtgefahr im Sinne der U-Haft zu tun (erst recht nicht wg. der Einbrüche).
Auch in diesem Fall kommt es nicht darauf an ob er sich vom Tatort entfernt hat, sondern ob er sich aktuell versuchen könnte dem Ermittlungsverfahren wg. Körperverletzung durch Flucht (ins Ausland) zu entziehen. Je nachdem wie sich die Situation also darstellt kann es daher durchaus sein, dass hier keine Fluchtgefahr gegeben ist, so dass der Täter bis zur Gerichtsverhandlung auch weiterhin auf freiem Fuß bleibt. Nicht schön und für viele sicherlich so erstmal nicht nachzuvollziehen, allerdings sind die (hohen) Hürden die wir in der BRD für die U-Haft haben durchaus berechtigt. Die Phase in der wir jeden erstmal wegsperren und dann später nachfragen hatten wir schon mal.
Insofern kann man hier wieder nur drauf verweisen: Nicht die U-Haft bzw. deren Hürden sind das Problem, sondern es ist viel schlimmer, dass derartige Straftaten nicht zeitnah von den Gerichten verhandelt und abgeurteilt werden können. Wer erst 1-1,5 Jahre nach der Tat verurteilt wird hat (gerade als Jugendlicher/junger Erwachsener) keinen Bezug mehr von Strafe und Tat. Es wäre daher durchaus wünschenswert wenn wir hier das britische System hätten: Bei schwerer KV gibt es ein "Schnellverfahren" und ohne jede Diskussion oder Bewährung dann gleich eine Gefägnisstrafe.