ZitatOriginal geschrieben von Skynt
--> 86h / 4 Wochen = 21,5h / Woche
--> 86h / 30 Tage * 7 Tage = 20,06h / Woche
--> 86h / 22 Arbeitstage * 5 Arbeitstage = 19,55h / Woche
Alles Unfug ![]()
Variante 1) Ein Monat hat mehr als 28 Tage, somit mehr als 4 Wochen.
Variante 2) Nicht alle Monat haben 30 Tage, darüber hinaus wird nicht an 7 Tagen gearbeitet
Variante 3) Nicht alle Monate haben 22 Arbeitstage.
Entsprechend werden Arbeitszeiten in Verträgen grds. als fester Faktor mit Bezugsgröße angegeben, also z.B. "Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich."
Für einen versicherungsfreien Studentenjob sollte dann logischerweise im Arbeitsvertrag sinngemäß stehen: "Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 20 Stunden wöchentlich." Wie sich dann die 86 Stunden im Monat auf die einzelnen Tage/Wochen verteilen ist dann ja schnuppe.
Aber Achtung: Neben der 20 Std./Woche Grenze gilt weiterhin:
- die Beschäftigung muss von vornherein auf nicht mehr als zwei Monate befristet sein oder
- die Beschäftigung wird ausschließlich während der Semesterferien ausgeübt
Ansonsten ist es nichts mit der Versicherungsfreiheit!