Beiträge von ChickenHawk

    Re: Profil richtig ausfüllen hilft im "Biete"Forum


    Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    Daher mein Hinweis an dieser Stelle, an alle User die hier mitlesen im Thread, gebt doch an im Profil wo ihr herkommt.Und wenn es nur das Bundesland ist.
    Wäre schon sehr hilfreich um zu sehen,wo der User herkommt und das Verkaufsangebot in die engere Wahl kommt.


    Neben der Frage ob ein User gewillt ist seine Herkunft im Profil anzugeben oder ob man das (aus welchen Gründen auch immer) nicht möchte sehe ich bei dem Vorschlag noch ein ganz anderes Problem für die Praxis: Bietet ein VK überhaupt eine persönliche Übergabe/Abholung an.


    Bringt ja zum einen gar nichts den angegbenen Wohnort eines potentiellen VK zu kennen, wenn dieser beruflich die ganze Woche auf Achse und daher sowieso nicht am angegebenen Ort anzutreffen ist, zum anderen will ja auch nicht jeder irgendwelche Käufer bei sich zu Hause auf der Matte stehen haben (und das ist dann nicht gleich ein Hinweis darauf, dass der VK potentiell nicht koscher ist).


    Von daher wäre es imho eher sinnvoll die Biete-Regeln dahingehend zu erweitern, dass eine Angabe "Abholung ja/nein" + ggf. die Angabe eine PLZ wenn Abholung angeboten wird gleich mit in das Angebot aufgenommen wird.

    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Auch hatte ich nicht den Eindruck, dass für Gunn nur SUVs in Frage kommen.
    Eher im Gegenteil.



    Nur SUV sicher nicht, aber er hatte zumindest geschrieben:


    Zitat

    Original geschrieben von Gunn
    Es wird wohl schon was Richtung Van oder SUV gehen.


    was in Kombination mit der Aussage "3er Touring bietet zuwenig Platz" zumindest im Hinblick auf SUV`s widersprüchlich ist.


    Wie bereits geschrieben, ich bin der letzte der hier irgendjemandem eine bestimmte Fahrzeugkategorie ausreden oder einen "Glaubenskrieg" diesbezüglich anstoßen will, wer gern einen SUV fahren möchte soll das eben tun und gut ist. Nur sind wir uns denke ich ebenso einig, dass solche Geschosse neben dem Style-Faktor eigentlich nichts zu bieten haben und gerade der Faktor Platz und Wirtschaftlichkeit von anderen Fahrzeugen wesentlich besser bedient werden kann.

    Zitat

    Original geschrieben von Benjamin911
    "Unvermittelt erhoben Sie die Hände und Arme zu einem Angriff" Dies wollten die Beamten so sehen. Ich kann nartürlich nicht ausschließen ob ich diese erhoben hatte, aber garantiert nicht zu einem Angriff.


    Sorry aber Deine Ausführungen machen die Sache nicht wirklich besser, insbesondere wenn Du nach eigenem bekunden nicht mehr weißt ob Du die Hände erhoben hattest oder nicht.


    Im Normalfall kommt die Polizei auch nicht an eine Wohnungstür wg. Lärmbelästigung und fordert denjenigen der die Tür öffnet sofort auf die Hände hochzunehmen bzw. so zu halten, dass die Beamten die Hände sehen können. Dies ist regelmäßig nur der Fall wenn eine entsprechend aggressive Grundstimmung da ist bzw. die Polizei aufgrund des Verhaltens des angesprochenen davon ausgehen muss, dass hier ggf. in naher Zukunft Gewaltätigkeiten zu befürchten sind.


    Insofern sind sämtlich Diskussionen in der Richtung "Hätte wenn und aber..." vollkommen überflüssig, da keiner von uns dabei war und hier irgendwas zu sagen könnte. Was Du an rechtlichen Möglichkeiten Du hast wurde Dir aufgezeigt ob Du da jetzt entsprechend tätig werden willst musst Du selbst wissen.

    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    X1 und 3er sind Lifestyle-Autos mit geringem Nutzwert in Bezug auf Stauraum und Platz für die hinteren Passagiere.


    Gilt im Prinzip ja aber für fast alle "SUV"-Fahrzeuge am Markt. Können alles ein bißchen aber nichts richtig, sind aktuell aber total angesagt und verkaufen sich daher wie geschnitten Brot.


    Brauchen tun die Eigenschaften 99,5% der Käufer sowieso nicht, denn das einzige was da mal an "Geländegängigkeit" benötigt wird ist der 25 m lange Schotterfeldweg um mit dem Hund eine Runde zu drehen.


    Ich will das niemandem madig machen, gerade im USA Urlaub düse ich selbst gern mal mit so einem Gerät durch die Gegend aber für den Alltag im DE sind diese Kisten m.E. vollkommen überbewertet insbesondere wenn der Anspruch "mehr Platz" ist.


    Ich bin teilweise echt erschrocken wie eng und zugebaut z.B. die Innenräume von Touareg und Tiguan sind, da hat man in jedem Golf mehr Platz. Inbesondere beim Touareg: Riesen Karosse, aber Kofferraum wie ein alter Golf IV (nur nach oben etwas mehr Luft).

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    Original geschrieben von basti12
    Was heißt hier behaupten, das ist geltendes deutsches Recht. In Polizeikreisen ist Lärmbelästigung etwas, das diese in aller Regelmäßigkeit nichts angeht. Zuständig für Lärmbelästigung ist üblicherweise das Ordnungsamt und nicht die Polizei. Letztere kann und wird lediglich im Akutfall vorbei schauen


    Es ist geltendes deutsches Recht, dass Lärm oder nächtliche Ruhestörung eine Bagetelle ist? Den § hätte ich gern mal gesehen in dem das so steht. Die Anlehnung an ein Bagetelldelikt aus dem Strafrecht ist hier unpassend, da Lärm eben eine (normale) Owi aber keine Straftat darstellt.


    Und jeder der schon mal das "Vergnügen" hatte in einem Haus mit uneinsichtigen feierwütigen Mitmietern zu wohnen würde einer solchen Einschätzung sicher ebenfalls nicht teilen.


    Und ja grds. ist zwar das Ordnungsamt für derartige Dinge zuständig, da aber außer in wenigen Großstädten das Ordnungsamt spätestens um 18 Uhr die Türen zumacht fallen in der Praxis somit wahrscheinlich 95% aller nächtlichen Ruhestörungen dann trotzdem in den Zuständigkeitsbereich der Polizei die hier die Aufgaben des Ordnungsamtes in aktuen Fällen wahrnehmen muss. Wenn jemand morgens um 3 Uhr die Polizei über eine Ruhestörung zu informieren können die nicht einfach sagen: "Nö wir kommen nicht, rufen Sie morgen das Ordnungsamt an..."


    Davon ab sollte in den meisten Fällen spätestens nach dem ersten Ermahnungsbesuch der Polizei dann ja auch wieder Ruhe einkehren, sollte das nicht der Fall sein ist die Einziehung der Anlage bei darstischen Lärmfällen aber gar nicht so ungewöhnlich. Da brauch man nicht widersprechen hierzu reicht es enstprechende Pressemitteilungen der Zeitungen oder auch Pressemitteilungen der Polizei zu googlen.

    Zitat

    Original geschrieben von babapapa


    Wieso glaubt man hier per se dem TE?
    Kann es nicht sein, dass er was vergisst oder verdreht?


    Die Polizei sind doch grds. die Bösen...
    Und wer unter der Woche (lt. TE war der "Tattag" der 07.09. also ein Dienstag) morgens um 5 Uhr nicht mehr wirklich nüchtern so laut PS spielt, dass sich die Nachbarn genötigt sehen die Polizei zu verständigen der kann sich bestimmt noch genau an alles bestens erinnern. Darüber hinaus erfolgte die Fixierung und der Besuch auf der Wache bestimmt auch nur weil die Polizei gerade nichts besseres zu tun hatten und ihnen langweilig war.


    Es ist dabei vollkommen müßig darüber zu diskutieren ob ein Beamter jetzt das Recht hatte die Wohnung zu betreten oder nicht, zumal keiner hier dabei gewesen ist und die Situation daher auch nur annährend wirklich beurteilen kann.


    Und wenn dann noch irgendwelche Spezialisten ums Eck kommen und behaupten Lärmbelästigung sei ja sowieso nicht schlimm und Schuld seien ja nur die blöden überempflindlichen Nachbarn, tja dann muss man sich zum einen Fragen mit was für einer Attitüde manch einer durch die Weltgeschichte läuft und zum anderen haben wir die perfekte Mischung um den Beitrag sehr schnell mit einem Schloss versehen zu lassen.


    Aber wenn wir doch eh alle so schön am spekulieren sind, wie wäre es denn mit folgender Variante die in der Praxis wesentlich gängiger ist:


    TE öffnet nicht mehr ganz nüchtern den Beamten die Tür, will diese nach eigenem Bekunden "anlehnen", dies geschiet aufgrund der leicht eingeschränkten körperlichen Koordinationsfähigkeit mit mehr Schwung als beabsichtigt, die vor der Tür stehende Beamtin erschreckt sich und drückt in einer reflexartigen Abwehrhandlung gegen die zuknallende Tür woraufhin der TE dann seinerseits gegen die Tür und die Beamtin drückt durch eine blöde Handbewegung des TE sieht es dann dummerweise so aus als wolle er der Beamtin eine langen... Der Ausgang der Geschichte ist ja entsprechend bekannt.

    Zitat

    [i]Original geschrieben von
    Was sollte daran ungewöhnlich sein?


    Man möge mich korrigieren wenn ich hier falsch liege aber m.E. ist es nach wie vor noch so das ein Beschuldigter in einem Strafverfahren sich immer zur Sache äußern darf bevor ein Strafbefehl ergeht.