Zitat
Original geschrieben von kinslayer
Vermute das es nichts nützt,da ja am Wochenende der Zeitkorridor von 9:00Uhr bis 20:00 besteht bez. der Streupflicht.
Wir behaupten zuerst das die Sparkasse ihre Pflicht nicht nachgekommen ist.Beweis liegt noch im Krankenhaus.
Sie müssen jetzt nicht ihre Unschuld zuerst beweisen.Vielmehr den Gegenbeweis erbringen ,das sie ihre Pflicht nachgekommen ist.
Aber vieleicht liegt der Denkkfehler auch bei mir.
Jein, Du musst beweisen, dass die Sparkasse (wenn sie denn tatsächlich verpflichtet ist diesen Teil zu räumen und dies nicht u.U. in die Zuständigkeit der Gemeinde oder Stadt fällt) ihrer Räumpflicht nicht nachgekommen ist und nicht nur behaupten.
Es ist nicht ausreichend, einfach auf Deine Frau und das kaputte Sprunggelenk zu verweisen, sondern Ihr müsst im Prinzip den lückenlosen Beweis erbringen, dass der Sturz Deiner Frau kausal auf ein schuldhaftes Fehlverhalten gegen die Räumpflicht von Seiten der Sparkasse zurückzuführen ist. Hieran wird es im Ergebnis höchstwahrscheinlich schon scheitern:
1.) Zum Zeitpunkt des Sturzes bestand keine Räum- oder Streupflicht
2.) Ob der Räumpflicht am Vortag (oder am Unfalltag nach 9 Uhr) nachgekommen wurde spielt zunächst keine Rolle bzw. es ist kein wirklicher Beweis
Solange Ihr nicht entsprechend darlegen könnt, dass die Bank hier ein Verschulden trifft, braucht diese im Prinzip erstmal gar nichts zu tun auch keinen "Gegenbeweis" anbringen.
Ihr müsstest die Bank "überführen" und erst dann müsste die Bank ggf. einen Gegenbeweis anführen (was in der Praxis aber sicherlich auch schon bei einem recht dünnen "Beweisvortrag" der Gegenpartei gemacht wird). Heißt wenn die bspw. also einen Zettel vorlegen auf der Hausmeister o.ä. abgehakt hat, dass am Vorabend entsprechend um 20:30 gestreut worden ist hat das Gericht jetzt euren Vortrag und den Zettel und muss dann abwägen.
Hinzu kommt ja auch das bereits verlinkte Urteil in dem bei einer Gefährdungslage es eben auch zu berücksichtigen ist, ob die angetretene Tour um die Uhrzeit und bei dem Wetter denn nun notwendig war oder nicht (weil Du weiter vorne gefragt hattest: Wer zur Arbeit fährt hat dieses Problem nicht, da es sich eben um eine notwendige Tour handelt).
Und da es ja immer noch heißt "in dubio pro reo" sehe ich in dieser Konstellation eher schlechte Chancen hier wirklich erfolgreich gerichtlich was erreichen zu können, insofern sind die Chance da im Gespräch mit der Bank direkt evtl. sogar besser.