Re: Re: Re: Vivaz im O2-Shop zurückgeben...
Zitat
Original geschrieben von Dr. von Rosenste
naja, unverhältnismäßige kosten hätte er wenn es zb ein gerät wäre das garnichtmehr hergestellt würde.
Ob die gewählte Art der Nacherfüllung für den Verkäufer nur unter unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, stellt letztlich eine Wertungsfrage dar, die im Wege der Abwägung im konkreten Einzelfall zu entscheiden ist.
Das entscheidest also im Zweifelfall nicht Du.
Kenne die von FraDi genannten DOA Bestimmungen von O2 jetzt nicht, aber lt. Beschreibung wurde der Defekt ja erst nach 7 Tagen gegenüber dem Shop geltend gemacht, damit ziehen diese auch nicht mehr.
Hier muss man einfach mal wieder Theorie und Praxis auseinander differenzieren:
In der Theorie hat der Kunde die Wahl der Mangelbeseitigung. Wenn der VK sich da jetzt querstellt (und der Shop wird sich bestimmt nicht von irgendwelchen wild zitierten §§ beeindrucken lassen) was bleibt also?
Einschaltung eines Rechtsanwalts mit der Ungewissheit ob das Gericht hier dem VK folgt oder nicht.
Das ganze dauert dann 8-16 Monate und danach wird O2 dazu verdonnert (oder eben auch nicht) ein neues Gerät zu liefern. Toll, hat man als Kunde ja wirklich was bei gewonnen...
Also einfach die pragmatische Lösung wählen: Denen das Gerät auf den Tisch legen, sollen die das ruhig einschicken, wenn nicht in einer angemessenen Frist (14-16 Arbeitstagen) das Gerät funktionsfähig da ist, Schreiben mit finaler Fristsetzung und Ankündigung des Rücktritts vom KV hinterherschicken, wieder warten und sollte O2 den Rücktritt nicht akzeptieren wollen, kann man sich dann immer noch vor Gericht streiten allerdings diesmal mit wesentlich besseren Chancen.
Und diesen Unfung mit "Fahrtkostenerstattung" wollen wir mal lieber gar nicht erst reden gell? Derartige "Forderungen" sind einfach nur lächerlich.