Imho kann man nur aus dem Stand lasern (da es auf den Abstand vom Fahrzeug zum Laser ankommt, das funktioniert bei Handlasern nicht wenn diese selbt in einem PKW bewegt werden, da der Abstand zum gemessenen nicht konstant ist). Das würde bedeuten die haben den TE bereits vor der Ortschaft entsprechend erwischt (nach eigenen Angaben knapp 100 in der 70er Zone - passt ja auch zu den gemessenen 97) und sind dann erst nach der Messung hinterher gefahren um den Täter zu stellen.
In der Ortschaft wurde dann erstmal abgewartet, ob der Fahrer irgendwo hält oder dort wohnt, dann hätte man ihn direkt vor der Haustür geholt, als dann klar war dass der Fahrer nicht in dem Ort wohnt/anhält wollte die Polizei sich dann vor den Täter setzen um ihn anzuhalten.
Und in diesem Moment hat der TE dann eben noch mal Gas gegeben weil er sich nicht von einem Golf überholen lassen wollte...
Und plötzlich liest sich die Geschichte dann ein wenig anders. Und es ist rechtlich völlig piepegal, ob die Polizei ggf. im Vorfeld dicht aufgefahren ist oder "gedrängelt" hat, deswegen ist es nach wie vor nicht zulässig mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren oder ein überholendes Fahrzeug "auszubeschleunigen".
Wenn der TE Glück hat lassen die Polizisten es mit der Geschwindigkeitsübertretung auf sich beruhen, wenn nicht gibt es neben dem Bußgeld für die 97 km/h in der 70er Zone noch eine Anzeige wg. "Gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr" oder wie sich das auch immer schimpft. Und in der beschriebenen Situation hilft dann auch kein Anwalt.