Beiträge von ChickenHawk

    Mal ganz davon ab, dass es ausgemachter Unfug ist zu behaupten man hätte keine Zeit zum kochen (wg. Termin), sowohl Nudeln als auch Schnitzel sind locker in 30-45 Min. selber zuzubereiten, da spielt der Faktor Faulheit sicher auch eine nicht unerhebliche Rolle.


    Von daher: Wenn man bestellt immer fragen wie lange es dauert. Wenn die Ware dann nicht zur avisierten Zeit +5-10 Minuten angekommen ist anrufen und nachfragen und wenn dann nicht innerhalb der nächsten 15 Minuten "heiße Ware" vor der Tür steht entweder dem Fahrer oder der Filliale freundlich aber bestimmt mitteilen, dass sie ihren Kram behalten können (und hungrig zum Termin gehen).


    Luigi wird Dir deswegen sicherlich nicht den Pizzawender auf den Kopf hauen, nur solltest Du bei der nächsten Bestellung beim selben Laden evtl. mit großzügigen Extrabeilagen rechnen, die so gar nicht gewünscht waren ;)

    Zitat

    Original geschrieben von ViP
    Ich weiß nicht, wann das Geld wirklich da war. Trotzdem gehe ich davon aus, dass es rechtzeitig da war (am 5 Tag).
    Deshalb würde ich es schon lieber von dem Händler haben wollen ;)


    Ich gehe davon aus, dass ich am WE den Lotto-Jackpot knacke, dass heißt aber noch lange nicht, dass das auch tatsächlich so ist... ;)


    Problem an der Geschichte:
    Das Geschäft war an Bedingung - Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist -geknüpft die Du nicht oder zumindest nicht nachweislich eingehalten hast.
    (Was sagt denn das Valuta-Datum auf Deinem Kontoauszug?). Damit ist die Reservierung auf das Gerät erloschen - Ende der Geschichte.


    Du müsstest jetzt dem Shop nachweisen, dass ein gültiger rechtswirksamer KV zu Stande gekommen ist und das Du alle notwendigen Bedingungen erfüllt hast. Wenn Du das gerichtsfest tun kannst, dann kannst Du den Shop notfalls auf Erfüllung verklagen und hast sofern Du Recht bekommst in 2-3 Jahren dann Dein DS. Wenn Du das nicht beweisen kannst (und Nein Vermutungen sind keine Beweise) dann mach einen Haken an die Geschichte und warte auf das nächste Angebot.

    Wann war das Geld wirklich da? Und was ist mit dem Geld nach der Stornierung passiert?


    Wenn Du am 22ten bestellt hast und am 26ten gezahlt hast heißt das nicht automatisch, dass dort auch am 27ten (also in der 5 Werktagsfrist) auch der Geldeingang zu verzeichnen war.


    Ansonsten: Haken dran und woanders günstig bestellen. Hier groß ein Fass aufzumachen lohnt sich nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Moment mal: Ich fahre tatsächlich auch mit dem Pkw meiner Eltern zur Arbeit!
    Den Großteil fahre ich aber mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
    Dass heißt am besten hebe ich dann Tankbelege, die aber eigentlich auch nicht annähernd die Fahrten belgen können..


    Wieso werden überhaupt Belge für öffentliche Verkehrsmittel gefordert?
    Schließlich sind öffentliche Verkehrsmittel die günstigste Möglichkeit um zur Arebit zu kommen udn irgendwie muss man ja schließlich dort hinkommen..


    Dann ist ja gut, war etwas mißverständlich ausgedrückt, da Du geschrieben hattest Du würdest mit öffent. Verkehrsmitteln fahren und nicht die Kombination.


    Und wozu Belge?
    Weil man ja theoretisch auch beim Kollegen in der Fahrgemeinschaft mitfahren könnte, der setzt dann die Werbungskosten für das KFZ an und alle Mitfahren machen Fahrtkosten für öffentl. Verkehrsmittel geltend.


    Und nur am Rande:
    So einfach ist die Umgehung der Deckelung auf 4.500 € nicht, auch nicht wenn Du kombinierst zwischen Auto und Bahn.


    http://www.frag-einen-steuerpr…p?topic_id=29429&ccheck=1

    Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Du meinst, dass ich den Laptop ohne irgendwelche Belge erst Mal ansetzen soll?
    Kommt da nicht zu 100% die Nachfrage?


    Nicht zwingend, einfach das Modell in der Erklärung genau bennen, sofern der Preis und die sonstigen Umstände plausibel sind kann das schon reichen.


    Zitat


    Das Problem ist, dass ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahre und diese ja bei einem Maximalbetrag von 4.500 Euro gedeckelt sind.
    Wenn ich jetzt also einen Teil mit öffentlichen Verkehrsmitteln und einen Teil mit mit privatem Pkw ansetze, sollte diese Begrenzung doch wegfallen.


    Moment mal: Wenn Du mit öffentl. Verkehrsmitteln fährst und nicht mit dem PKW (oder dem der Eltern) dann ist eben bei 4.500 € Schluss. Dort jetzt eine PKW Nutzung zu faken wäre schlicht und ergreifend Steuerhinterziehung.


    Davon ab: Wenn Du über die 4.500 € Grenze kommst wirst Du mit Sicherheit nahzu lückenlos über entsprechende Belege nachweisen müssen, dass Dir(!) auch tatsächlich die Aufwendungen entstanden sind.

    Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Ich möchte für 2009 den neu angeschafften Laptop absetzen, was ja auch unter Werbungskosten problemlos möglich sein sollte.


    Problem ist eher, dass meine Freundin den Laptop bestellt hat. Ich habe die Rechnung dann aber bezahlt, wie ich durch den Überweisungsbelegnachweisen kann.
    Sollte es so akzeptiert werden, wenn ich die Rechnung und eben den Überweisungbeleg beilege?


    Erstmal ansetzen und schauen ob es durchgeht, wenn Nachfragen kommen eben die Belege einreichen. Nur sollte dann der Laptop nicht auch noch in der Erklärung der Freundin auftauchen.



    Zitat


    Macht es einen Unterschied ob man die Pendlerpauschale mit dem eigenen Pkw oder einem zur Nutzung überlassenen Pkw einreicht?
    Musstet ihr irgendwelche Belege (Sprit, Reperaturen oder km-Stand) nachreichen, wenn ihr diese nicht schon mit der Steuererklärung eingereicht habt? Oder reicht ihr diese Beleg immer schon direkt mit ein?


    Was heißt bei Dir "mit einem zur Nutzung überlassenen PKW"? Dafür gibt es bei der 1% Regel erstmal gar keine Pendlerpauschale, nur wenn man ein Firmen KFZ hat bei dem die Fahrtenbuchmethode angewandt wird (und das entsprechend auch versteuert worden ist) und man selbst die Spritkosten etc. trägt. Ansonsten Pauschale nur für eigenen PKW.


    Solange Du es mit den Kilometern (1fache Arbeitsstrecke max. 220 Arbeitstage) nicht übertreibst will da keiner irgendwelche Zettel sehen.

    Für die paar Sätze auch ein bißchen zu oft "stets" verwendet.


    Vom Grund her sicher ein gutes bis sehr gutes Zeugniss, liest sich aber eher so als hätte es jemand geschrieben der darin nicht besonders viel Übung hat und sich jetzt im Internet die einschlägigen "Geheimcodes" zur Hilfe genommen und dabei das variieren vergessen hat. ;)


    Das das ganze erst 1 Jahr nach Ausscheiden erstellt wurde ist imho ebenfalls ein Problem. Auch wenn es evtl. wirklich mal so ewig gedauert hat bis das Zeugnis vorlag: Der Zeitraum hinterlässt einen faden Beigeschmack in Richtung Gefälligkeit

    Evtl. hätte man sich auch einfach schon mal etwas früher mit der Thematik bzw. der Stellensuche beschäftigen sollen. Schließlich weiß man ja nicht erst seit 2 Wochen, dass man Zivi machen will und zum Sept. mit der Ausbildung anfangen...


    Kannst ja jetzt nicht erwarten, dass alle wg. Dir und Deinem Zeitplan "springen".


    Ansonsten noch mal bei der Caritas anfragen oder auch ggf. hier:
    http://www.bfn.de/03/zivi/beschreibung.php?id=232

    Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Wieso das ?


    Anschrift


    Hauptzollamt Stuttgart


    Ich würde es mal eher hier versuchen:


    ozd.zentrale@ezv.admin.ch


    Zollkreisdirektion Genf
    Av. Louis-Casaï 84
    1216 Cointrin
    Telefon +41 (0)22 747 72 72
    Fax +41 (0)22 747 72 73


    Der dt. Zoll wird sich kaum zu Aussagen über die Formalitäten in der Schweiz hinreißen lassen.


    Ansonsten auch viel auf den Seiten der CH-Zollverwaltung:


    http://www.ezv.admin.ch/zollin…/02179/index.html?lang=de


    http://www.bfm.admin.ch/bfm/de…e/merkblatt_einreise.html