http://www.airport.de/de/mwst_rueckerstattung.html
http://www.frankfurt-airport.d…mwst_rueckerstattung.html
Dann aber auch daran denken die Ware bei der Einfuhr in Russland ordnungsgemäß anzumelden und zu versteuern gell? ![]()
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Dann aber auch daran denken die Ware bei der Einfuhr in Russland ordnungsgemäß anzumelden und zu versteuern gell? ![]()
Was ist denn bitte deutsche Garantie?
Schmeiß mal die Suche an, es gibt bereits diverse Beiträge wo das Thema "Gewährleistung vs. Garantie" ausgiebig diskutiert wird.
Im Kurzen:
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, also kann man 1 Monat, 3 Monate oder auch 23,45 Std. Garantie geben.
Das einzige was ggf. relevant wäre ist die Frage ob der engl. Händler der dt. Gewährleistung gem. BGB unterliegt. Da das Netzteil aber im März gekauft wurde ist es eigentlich müßig darüber zu diskutieren, da nach 6 Monaten die sog. Beweislastumkehr eintritt, d.h. Du müsstest dem Vk nachweisen, dass das Gerät bereits im Zeitpunkt des Verkaufes bzw. der Übergabe defekt gewesen ist und das wirst Du regelmäßigg nicht können.
Es gibt schon Probleme beim Abflug wenn bei Check In Reisepass und Ticket verglichen werden.
Mir wäre nicht bekannt das auch der (alte) Mädchenname mit im Pass steht, außer man hat einen Doppelnamen gewählt.
Uns wurde für eine Reise in die USA explizit vom Reisebüro noch mal mit auf den Weg gegeben, dass man nach der Ticketbestellung keine Namensänderung im Pass eintragen lassen sollte, da man sonst Probleme bekommt.
Also bitte...
Nachdem was da im Vorfeld an Horrorszenarien gemalt wurden ist das doch Kindergarten.
Platz 20, 21 und 37 der Weltrangliste, dass hätte wesentlich schlimmer kommen können. Klar auch das wird kein Selbstläufer aber wer Weltmeister werden will muss eh jeden Gegner schlagen ![]()
*Seufz* es ist scheinbar nicht möglich bestimmte Themen bei TT zu diskutieren, ohne das es irgendwann ausartet und unweigerlich das Schloss kommt.
Einige sollte mal ihren Pawlowscher Reflex etwas zügeln...
Die Grundaussage von Frank ist zutreffend, man wird Toleranz und gegenseitige Rücksichnahme nie(!) per Gesetz verordnen können, deswegen muss man nicht pampig werden.
ZitatOriginal geschrieben von bungee1
Die Ausfuhrbestätigung die wir sonst von den Speditionen bekommen erhalten wir dann sicherlich auch vom eidgenössischen Zoll,oder?
Gruß bungee1
Nö wieso sollte der Schweizer Zoll die Ausfuhr aus der EG bzw. D bestätigen?
Davon ab: Seit dem 01.07.09 diesen Jahres sind Ausfuhranmeldungen elektronisch über das ATLAS System abzugeben. Wenn die Telefonanlage als >1.000 € Warenwert hat ist nichts mit Abgabe einer Handelsrechnung an der Ausgangszollstelle mehr, sondern man muss auch bis 3.000 € einen elektr. Datensatz an die vorgesehene Ausgangszollstelle schicken (Internetzollanmeldung - Anmeldung einer Ausfuhrsendung im einstufigen Normalverfahren).
https://www.ausfuhr.internetzo…g.de/iaa/authenticate.do?
Mit dem Dokument was man erhält muss man dann bei der Ausgangszollstelle vorstellig werden und bekommt dort den Stempel, dass die Ware ausgerführt wurde (Nachweis für steuerfreiheit der Rechnung).
Importseitig kommt der Kollege nicht drum herum die Ware in der Schweiz anzumelden und die Abgaben zu bezahlen. Es würde sich daher ggf. anbieten die Anlage nicht selber mitzunehmen sondern vom Spediteur/Kurier auf dem Postweg vorzuschicken, die machen dann die Importverzollung im Namen und auf Rechnung des Kunden.
Jetzt hat der Mod nicht nur das vollkommen überflüssige Eigenfullquote entfernt, sonder meine Antwort gleich mit:
Du kannst genau das tun was der VK Dir geschrieben hat. Geh zur Post und mach eine Schadensanzeige, mit Übergabe an die Post geht die Gefahr bei einem privaten VK auf den Käufer über. Deine Vermutung es wurde schon defekte Ware verschickt kannst Du nicht beweisen (eine unbeschädigte Verpackung ist ein Indiz aber kein Beweis), also bleibt nur der Gang zur Post und hoffen das DHL den Schaden ersetzt.
Mitnehmen darf man soviel man will, die 10.000 € sind nur eine Grenze bis zu der nicht angemeldet werden muss.
Details auch hier:
http://www.zoll.de/faq/bargeld_barmittel/bargeld/index.html
Solange das Geld aus "sauberen" Quellen stammt bzw. ein Nachweis möglich ist woher der Betrag stammt ist auch eine etwaige Anmeldung kein Thema. Nur sollte man wenn man zur Angabe aufgefordert wird auch gar nicht erst um den heißen Brei herumreden sondern gleich die Karten auf den Tisch legen.
Frage ist nur:
Hast du was zu der Frist mit den 30 Tagen irgendwas schriftliches oder nur die lockere Telefonauskunft?
Problem hier ist: Sofern Du wirklich auf Verzugszinsen aus bist müsste der Laden erstmal wirksam im Verzug sein. Die Telefonauskunft hilft Dir da nicht weiter, ein einfacher Brief dessen Zugang Du nicht nachweisen kannst ebenso wenig.
Einfacher Weg:
Morgen noch mal anrufen und fragen wo das Geld bleibt.
Schwerer Weg:
(Ein-)Schreiben mit letzter Fristsetzung aufsetzen, wenn danach kein Geld da ist -> Mahnbescheid. Wenn Du hier aber Pech hast widersprechen die dem Mahnbescheid und zahlen Dir das Geld zurück, dann hast Du die Kosten für den MB erstmal am Hals und ob es sich dafür dann noch lohnt einen Streit vom Zaun zu brechen sei dahingestellt.
Wie hast Du das oben erwähnt Schreiben denn abgeschickt? Normaler Brief oder Einschreiben?