Dem Zoll ist es gelinde gesagt ******egal ob da "Gift" drauf steht oder nicht. Das hat für die erstmal keinerlei Auswirkungen, denn es gibt zollrechtlich keine besondere Behandlung für "Geschenksendungen" auch wenn sich dieses Gerücht scheinbar hartnäckig hält.
Der Zoll unterscheidet lediglich in kommerzielle Sendungen und Sendungen von privat an privat. Kommerzielle Sendungen können per se nie ein "Gift" sein, weil der Empfänger den Shop bezahlt. Bei Privatsendungen gibt es dann noch den Sonderfall, dass Sendungen mit geringen Wert (= Warenwert <= 45 €) von den Einfuhrabgaben befreit sind, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:
* Es handelt sich um Sendungen, die gelegentlich von einer Privatperson in einem Drittland an eine andere Privatperson im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden und
* ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind und
* die der Empfänger vom Absender ohne irgendeine Bezahlung erhält und
* deren Warenwert nicht über 45 EUR liegt.
* es kein Tabak, Parfüm, Alkohol oder Kaffee ist (hier gelten andere Freimengen)
Mit einem Aufkleber als "gift" kann man zwar implizieren, dass es sich um eine kostenlose Sendung handelt, ob die anderen Kriterien aber auch erfüllt sind wird sich der Zoll ggf. doch selber noch anschauen wollen.
In dem konkreten Fall besteht daher schon die Möglichkeit ein einmaliges Paket mit zwei paar Chucks für 30 $ komplett abgabenfrei einzuführen, man müsste sofern das Paket nicht durchrutscht dem Zoll aber eben nachweisen, dass der Warenwert von 45 € nicht überstiegen wird. Da die Dinger pro Paar bei uns ca. 40 € kosten kann das ja nach Zöllner eine spaßige Angelegenheit sein.