Beiträge von ChickenHawk

    Natürlich ist es dem Eigentümer egal was mit euren Möbeln und der Küche passiert. Er will verständlicherweise einen solventen Mieter dessen Nase ihm passt und nicht irgendwen nur weil der eure "Holzmüll" übernimmt.


    Und selbst wenn Interesse seitens des Nachmieters besteht (Küche wohl noch eher als Schlafzimmer):
    Viel wirst Dundafür eh nicht mehr bekommen - egal was das vor X Jahren mal gekostet hat.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Bevor die StA das Geständnis überhaupt kennt, bietet sie schon an, die Schuld E.'s danach als gering anzusehen. :rolleyes:


    Das das zu erwartende Strafmaß sich im unteren Bereich bewegen würde kommt ja nicht von der StA sondern das hat das Gericht durchblicken lassen.


    Warum? Weil man Hr. E. aufgrund der Indiskretionen und der darauf erfolgten "Säuberung" eben nicht mehr Fälle hat nachweisen können.


    Und auch wenn jeder weiß, dass es mit Sicherheit mehr als die jetzt zur Anklage gebrachten Fälle gegeben hat - das Gericht kann Hr. E. eben nur dafür bestrafen was im zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass sind (leider) nur die wenigen Fälle die sich noch rekonstruieren ließen.


    Und da sieht das StGB bei "wenigen" Fällen eben nur eine geringe Strafe vor.


    Zitat


    Und noch einmal ... es geht nicht um eine Strafmilderung, sondern um eine Einstellung des Verfahrens.


    Siehe Post von Timba - und der StA will deswegen ja u.a. auch vorher das Geständnis das Hr. E. zugibt eine strafrechtlich relevante Tat begangen zu haben.


    Auch wenn mir eine "richtige" Verurteilung lieber wäre ist das wohl bei der Beweislage das Maximum was bei rumkommt. Denn wenn Hr. E. ohne Einstellung gegen Auflage zu einer Geldstrafe verurteilt werden sollte kann er da immer noch gegen vorgehen und weiterhin behaupten unschuldig zu sein.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Ich hoffe, dass es so kommt und E. genug "Eier in der Hose" hat, bei dem von der StA ins Spiel gebrachten Klüngel nicht mitzuwirken.


    Wenn hier einer "klüngeln" wollte dann war es doch wohl der Hr. E. selbst der sich noch im Dezember hingestellt hat und rumtönte, dass es gar nicht erst zu einem Verfahren kommen würden und man sich ja schon auf die Einstellung (vor Anklageerhebung) gegen Geldauflage mit der StA verständigt hätte.


    Sollte die "Justiz" die Du ja angeblich so gut kennst ein Interesse daran gehabt haben "alles unter den Teppich" zu kehren, dann hätte man sich im Vorfeld schon geeinigt und es wäre gar nicht erst zu einem von den Medien stark beachteten Prozess gekommen.


    Die Strategie der Verteidigung ist genauso vorhersehbar wie scheinheilig. Insofern wäre es wünschenswert, wenn sich StA und Verteidigung nicht "einigen" (selbst nicht wenn Hr. E. seine strafbaren Handlungen zugeben sollte) sondern tatsächlich mal alles auf den Tisch kommt.


    ""Die Brandmarkung wird für den Rest seines Lebens Bestand haben. Keine Strafe könnte eine länger andauernde Wirkung haben", beklagte Noll vor Gericht."


    Mir kommen die Tränen... Und was ist mit der lebenslangen seelischen und psychischen Brandmarkung der Kinder die für die von Hr. E. konsumierten Schund herhalten mussten? Über die verliert man lieber kein Wort - schließlich hat das eine ja nichts mit dem anderen sprich hier dem Strafprozess zu tun...


    Soso, aber wenn sich jemand anders ggf. wie der GeneralStA falsch verhalten hat, dann spielt das natürlich eine wichtige Rolle oder wie? Sollte sich rausstellen, dass jemand unerlaubt Informationen weitergegeben hat, dann wird es auch gegen diese Person einen Prozess geben (bei dem nur so am Rande erwähnt das Strafmaß deutlich höher ausfallen kann als es bei Hr. E. überhaupt möglich gewesen wäre). Anders als in der Mathematik ergibt hier aber "-" mal "-" eben nicht plus, d.h. sein eigenes strafbares Verhalten mit dem potentiellen Fehlverhalten anderen rechtfertigen zu wollen - wo kommen wir denn da hin?


    In dem Verfahren gegen Hr. E. geht es ausschließlich um die Frage:
    Ist das Material was er besessen hat strafbar - Ja oder Nein.
    Hr. E. sagt Nein, die StA sagt Ja. Und ob es sich um strafbares Material gehandelt hat hängt eben nun mal nicht davon ab, ob jemand irgendwelche Ermittlungsinformationen durchgesteckt hat oder nicht.


    Und man darf dabei ja auch nicht vergessen: Hr. E. hat massiv davon profitiert, dass bereits im Vorfeld Informationen bekannt waren, so dass er noch vor den erfolgten Hausdurchsuchungen seine Taten verdecken konnte, massiv Dateien gelöscht hat und - hoppla - leider kurz vorher ja den Laptop verloren hat. Auch hier wieder eine Scheinheiligkeit bei dem einem das Frühstück wieder hochkommen könnte. Herr. E. sollte für die Indiskretionen rund um sein handeln lieber froh sein (ist er insgeheim vielleicht ja auch) - denn wenn weiß ob man noch von einer "geringen" strafbaren Schuld hätte sprechen können wenn die Ermittler zugeschlagen hätten bevor er aufgeräumt hat?


    Dann wäre vielleicht auch sein Pensionsanspruch in Gefahr gewesen - so kassiert der Saubermann nach seinem "freiwilligen" Ausscheiden noch ein Übergangsgeld von 9.000,- € pro Monat für 15 Monate = 135.000,- € (! - ohne auch nur einen Handschlag zu tun) und sein Pensionsanspruch ab Rentenalter in Höhe von ca. 3.400,- € bleibt ihm auch erhalten.

    Es gibt sehr wohl Möglichkeiten den AG unter Druck zu setzen ohne das durch irgendwelche Klein- und Kleinstberufsgruppen immer gleich das ganze Land in Geiselhaft genommen werden muss.


    Und zu einigen Ausführungen von Dir Braindead muss man ja wohl nicht wirklich viel sagen...
    Einfach mal ein wenig mehr Polemik und Sachlichkeit wäre der Sache durchaus förderlich. Ich kann dieses Geheule über die bösen ausbeuterischen Arbeitgeber nicht mehr hören.


    Mein AG hat mir zum Jahreswechsel - freiwillig - eine ordentliche Gehaltserhöhung gegeben, ganz ohne betteln, Kniefall oder krawalligem Streik. Aber da AGs ja grds. nur böse Ausbeuter sind war er wahrscheinlich noch von der Weihnachtsfeier besoffen und ich muss hoffen das er nicht merkt was er da gemacht hat gell? (Und ja: Das war jetzt auch extra mal polemisch formuliert...)

    Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    aber sich selbst über die angeblich zu hohen Gehälter des Fußvolks echauffieren. :rolleyes:


    Das ist so nicht ganz richtig...


    Geht ja nicht darum wie viel jemand (in dem Fall das Sicherheitspersonal) bekommt, sondern wie die versuchen ihre Forderungen durchzusetzen (durch Streik bei dem möglichst viele Unbeteiligte betroffen sind). Die Höhe spielt dabei nur eine sehr untergeordnete Rolle.

    Zitat

    Original geschrieben von black_snowman
    Alsobleibt nur noch die Frage obs 2GB sein müssen (wobei LTE Tabs ja sowieso 2GB haben) .


    Arbeitsspeicher ist durch nichts zu ersetzen - außer durch...






    mehr Arbeitsspeicher! :D



    Insofern würde ich sofern es bezahlbar ist immer zu der größeren Variante greifen, einfach um etwas mehr Luft nach oben zu haben. Mag sein, dass heute noch die 1 GB ausreichend sind, aber dass Tab sollte ja nach Möglichkeit auch noch mit den Anforderungen von in einem bis zwei Jahren auskommen. Sonst endet man z.B. so wie bei Apple bei dem die Hardware des ip4 nicht mehr mit den iOS Updates von heute klarkommt.

    1.) Das "Fernabsatzgesetz" gibt es schon seit Ewigkeiten nicht mehr - wird alles über das BGB geregelt.


    2.) Ohne genauere Angaben kann man dazu nichts sagen. Was für einen Vertrag (mit Mindestlaufzeit oder ohne?) hattest Du davor und welche "Option" hast Du dann wie dazu gebucht?


    Wenn Du eine Karte ohne MLZ hast und dann für 5,- € eine Datenoption dazu buchst (die monatlich kündbar ist) kannst Du natürlich nicht einfach 13 Tage nach Schaltung der Option diese nutzen und dann einfach widerrufen.


    Insofern: Ohne genaue Angaben kann man dazu nichts sagen.