ZitatOriginal geschrieben von Chefkoch85
Ich wies ihn auf die vom Gesetzgeber vorgeschriebene angemessene Reperaturdauer hin, darauf er meinte, dass das sowieo reine Kulanz wäre, ein fast 2 Jahre altes Gerät zu reparieren und ich solle das einfach akzeptieren.
In diesem Fall:
Auf das reparierte Gerät warten und wenn es nicht mehr benötigt wird, da bereits ein Ersatz da ist ab zu E***.
Es in der Tat so, dass der VK Dir bereits nach 6 Monaten die Beweislast dafür aufbürden könnte darzulegen, dass der reklamierte Defekt bereits bei der Übergabe der Sache (und nur darauf kommt es an) vorlag. So gesehen ist die Reparatur im Rahmen der Gewährleistung nach fast 2 Jahren schon so etwas wie eine Kulanzleistung, hätte der VK sich strikt ans BGB gehalten wäre es gar nicht erst zur Reparatur gekommen.
Also solltest Du dieses Entgegenkommen jetzt nicht ausnutzen und auf biegen und brechen versuchen zum Rücktritt vom KV (am besten noch gegen Erstattung des vollen Kaufpreises was? ;)) zu kommen.