Beiträge von ChickenHawk

    Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Ich wies ihn auf die vom Gesetzgeber vorgeschriebene angemessene Reperaturdauer hin, darauf er meinte, dass das sowieo reine Kulanz wäre, ein fast 2 Jahre altes Gerät zu reparieren und ich solle das einfach akzeptieren.


    In diesem Fall:
    Auf das reparierte Gerät warten und wenn es nicht mehr benötigt wird, da bereits ein Ersatz da ist ab zu E***.


    Es in der Tat so, dass der VK Dir bereits nach 6 Monaten die Beweislast dafür aufbürden könnte darzulegen, dass der reklamierte Defekt bereits bei der Übergabe der Sache (und nur darauf kommt es an) vorlag. So gesehen ist die Reparatur im Rahmen der Gewährleistung nach fast 2 Jahren schon so etwas wie eine Kulanzleistung, hätte der VK sich strikt ans BGB gehalten wäre es gar nicht erst zur Reparatur gekommen.


    Also solltest Du dieses Entgegenkommen jetzt nicht ausnutzen und auf biegen und brechen versuchen zum Rücktritt vom KV (am besten noch gegen Erstattung des vollen Kaufpreises was? ;)) zu kommen.

    Zitat

    Original geschrieben von OnRoP
    Ganz davon zu schweigen: Wenn jemand meine Klamotten mit ner Zigarette einnebelt und dann auch noch patzig reagiert wenn ich ihn drauf aufmerksam mache, würde ich zum "Arschloch" stehen und mich keinesfalls entschuldigen.


    Und dann wie ein ganzer Mann notfalls auch die vom Gericht festgesetzt Strafe bezahlen oder wie? Ob Dein subjektives Empfinden dazu passt oder nicht:
    Neben frischgewaschener Wäsche zu rauchen ist keine Straftat eine Beleidigung dagegen schon. Es wäre eine Sache gewesen dem Typen die Meinung zu geigen, nur dann hätte der TE sich eben verbal soweit im Griff haben müssen, dass er nicht unter die Gürtellinie bzw. bis in den Straftatbestand hineingeht.


    Zumal die beiden Parteien sich ja wohl auch weitesgehend wieder einbekommen haben und jetzt nur noch die Frage ist wer den Vorschuss für die Sühnestelle zahlt.

    Zitat

    Original geschrieben von brasax
    Soweit ich weiß, nur wenn ihm durch einen Ersatz unverhältnismäße Kosten ( > Kaufpreis + 20%) entstehen würden oder unmöglich ist. Ansonsten kann man auf eine mangelfreie Ware bestehen.


    Der Kaufpreis ist erstmal völlig egal, es kommt allein auf die Mängelbeseitigungskosten und dem durch die Mängelbeseitigung erzielbaren Erfolg sowie dem Grad der Funktionsbeeinträchtigung an. Je höher der Grad der Funktionsbeeinträchtigung, desto unwahrscheinlicher für den VK sich auf § 439 Abs. 3 BGB berufen zu können.


    Oder andersrum: Bei einem Kratzer auf einem austauschbaren Handygehäuseteil ist die eigentliche Funktion des Handys nicht oder nur sehr gering eingeschränkt, entsprechend leichter wäre es für den VK dem Kunden einen neuen Akkudeckel aufs Auge zu drücken anstatt das komplette Gerät auszutauschen.


    @TE
    Das Thema "Reparaturdauer" ist auch immer wieder umstritten, was man als Käufer nun schon lange nicht mehr akzeptabel findet kann für den Gesetzgeber durchaus noch "angemessen" sein, bis zu 6 Wochen muss der Käufer im Einzelfall hinnehmen. Sollte das Gerät nach 6 Wochen noch nicht wieder auftauchen, Schreiben mit Aufforderung binnen Frist von 5-7 Werktagen den Fall zu erledigen schicken und gleichzeitig bei Nichteinhaltung dieser Nachfrist den Rücktritt vom KV ankündigen.

    Geht es etwa immer noch um diese Geschichte:
    http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=354669
    dann gilt auch hier: Same procedure und einfach an bestehende Beiträge dranhängen.


    Ansonsten ist das Thema hier ja auch schon bis zum erbrechen durchdiskutiert worden (die verlinkten Beiträge waren da wirklich nur Beispiele), von daher nur noch mal ganz grob:


    1. Garantie ist immer von Gewährleistung zu trennen - soweit waren wir schon


    2. Der Käufer entscheidet bei einem Mangel zuerst über die Art der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 1 BGB also Beseitgung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (kann vom VK abgelehnt werden).


    3. Ist man bei der Nachbesserung gelandet, so hat der VK 2 Versuche zur Nachbesserung danach gilt gem. § 440 BGB die Nachbesserung als fehlgeschlagen.


    "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."


    4. Ist die Nachbesserung fehgeschlagen, so kann der Käufer ohne großartig Fristen zu setzen vom KV zurücktreten oder versuchen die Lieferung eines mangelfreien Geräts zu verlangen.


    Merke: Hat man sich auf die Nachbesserung eingelassen, so muss der Käufer in der Regel 2 Nachbesserungsversuche akzeptieren bevor er weitere Rechte geltend machen kann oder vom KV zurücktritt.

    Ähm in diesem konkreten Fall zahlt der AG nur einen Teil der Leasingrate, Versicherung und vor allem Sprit zahlt der AN selber. Von daher wird es wohl nichts mit dem unüberlegten heizen auf Firmenkosten...


    Hendrik
    Du kannst da nicht "mehr" rausholen als jemand der einen privaten PKW fährt, also max. die Kilometerpauschale steuerlich anrechnen lassen.

    Re: Unseriöse Werbemethoden bei der Dresdner Bank


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Worum es hier geht, scheint mir völlig klar zu sein: Kunden sollen unter dem Vorwand eines angeblichen Irrtums dazu gebracht werden, entweder die kostenpflichtige Nummer anzurufen oder ihren Bankberater telefonisch oder persönlich zu kontaktieren. In ersterem Falle verdient man dann gleich noch an den Telefongebühren (wenn auch in diesem Falle nicht sonderlich viel).


    Nur weil Sie nicht paranoid sind heißt das noch lange nicht, dass wir nicht hinter ihnen her sind...


    Mal ehrlich: Sich darüber nun zu echauffieren ist (ganz egal ob versehen oder böse Absicht von der DreBa) doch nun echt etwas albern. Was passiert wenn man dieses Schreiben einfach ins Altpapier schmeißt? Keine horrenden Telefonkosten oder Gespräche mit Bankberatern die einem das Fell über die Ohren ziehen wollen.


    Ich habe von der DreBa kein solches Schreiben bekommen. Dafür war heute ein Brief von Fortis in der Post die mir dringend einen Kredit andrehen wollten. Dazu muss man sagen, dass ich mit Fortis aber mal gar nichts zu tun habe und meine postalische Anschrift nur sehr sparsam rausgebe. Soll ich jetzt hier einen Beitrag starten:
    "Unverschämtheit - Fortis verschickt unaufgefordert Kreditangebote"? Das Ding ist gleich entsorgt worden und gut ist.

    Auch dass wird - wie in unserem schönen Land so üblich- bestimmt irgendwo genau festgelegt sein.


    Imho werden die Kader aber i.d.R. schon einen Tag vorher bekannt gegeben und es wäre mir auch noch kein Fall bekannt in dem jemand so ein Manöver abgezogen hätte. Was soll das im Endeffekt auch bringen? Selbst wenn es tatsächlich bis 2 Std. vor Spielbeginn noch die Möglichkeit gäbe Ribery aufzustellen, glaubst Du ernsthaft die Bremer Verteidiger würden deswegen Sonderschichten schieben? Gerade bei einem Spieler der lange verletzt war und nun wirklich keiner sagen kann wie er drauf ist bis er tatsächlich wieder auf dem Platz steht? Derartige "Taschenspielertricks" würden doch eher das Signal geben, dass die Bayern ohne Ribery Angst vor Bremen haben.

    Zitat

    Original geschrieben von hecke


    Aber:
    Kann es sein, dass Bayern dass nur sagt, damit sie Bremen überraschen können, da die ja nicht damit rechnen?
    Oder ist das vollkommen abwegig?


    Hier wohl eher die zweite Variante. Du spielst doch selber Fußball und solltest wissen, dass man keine Spieler einwechseln kann die man vorher nicht namentlich benannt hat. Wenn Ribery also aus dem Kader gestrichen wurde kann er nicht mal eben wie Supermann von der Tribüne kommen und sich das Trikot überstreifen.


    Der Kader bzw. die Auswechselspieler müssen vor dem Spiel bekannt gegeben werden, also würde dieses "Täuschungsmanöver" keinen wirklichen Überraschungseffekt bringen. Mal ganz davon ab würde es auch keinen Sinn machen. Ribery hat jetzt 3 Monate nicht gespielt, Klinsmann wird den bestimmt nicht dann gleich 90 Minuten durchspielen lassen, sonder er wird mal für eine viertel oder halbe Stunde eingewechselt um mal zu sehen wie er sich im Spielbetrieb tatsächlich schlägt.