Evtl. müsste man sich da auch in Richtung 2106 orientieren. Tierische bzw. Molkereiprodukte sind immer etwas schwierig, wenn Du nicht eindeutig nachweisen kannst welchen Ursprung das Zeug hat kann es Dir sogar passieren, dass Du das gar nicht einführen darfst.
Beiträge von ChickenHawk
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Ich würde ne freundliche Mail schreiben, dass Du entsprechend storniert hast und der VM ja auch von diesem Storno Kentniss hatte und Du deswegen die Rechnung in dieser Form nicht bezahlen wirst.
Soll er Dich doch verklagen, ich denke da würde er vor Gericht eine Bauchlandung machen, zumal er ja auf die Stornierung per Mail sogar noch geantwortet hat. Anders sähe es aus wenn er in dieser Mail auf einen Storno per Fax hingewiesen hätte. Davon mal ab ist bei verschiedenen anderen Konstellationen auch schon gerichtlich entschieden worden, dass es nicht oder nur sehr bedingt zulässig ist die Kommunikationswege einseitig vorzugeben.
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Original geschrieben von Quindan
Obwohl es ja mehr nach nem Fake aussieht...Das es keinen "Verkehrspolitischen Sprecher" Peter L. Herbert bei der SPD gibt kann man davon ausgehen...
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Original geschrieben von elsalvador
kenne so eine die hat nen Mietvertrag unterschrieben in dem steht das die Kaution 1 Jahr zurückbehalten werden darf. Ist das rechtens oder kann man sich auf das Gesetz berufen und das Geld zurückverlangen obwohl man den Mietvertrag unterschrieben hat?Was ihr nicht immer alles so für Leute kennt...

Es gibt keinen § der genau regelt wann eine Kaution zurückzugeben ist. Der VM darf zur Sicherung seiner Ansprüche die Kaution bis zur erfolgten Abrechnung einbehalten. Eine entsprechende Klausel im Vertrag kann wirksam sein, müsste man sich im Einzelfall genau anschauen. Ansonsten zu dem Thema noch mal ein BGH Urteil: http://www.rechtsanwalt-rossba…tion%20Betriebskosten.htm
Im Einzelfall kann es sein, dass es länger als 6 Monate dauert. Bliebe also im Fall eines Falles nur ein Klage wobei die hier auch nur bedingt Aussicht auf Erfolg hätte.
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Nicht nur im groben sondern sehr detailliert:
https://www.paypal.com/de/cgi-bin/helpweb?cmd=_help
Erstaunlich das es reicht hier einen Beitrag zu eröffnen, es aber scheinbar zu schwierig ist mal beim Anbieter direkt zu schauen/fragen...
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Das ist zwar eine sehr beeindruckende Nahaufnahme, einen Fehler im Lack kann ich persönlich da aber auf diesem Bild nicht erkennen, sieht eher so aus als würde da ein Klumpen Wachs und Polierwattefusseln kleben (oder auch ein alter Kaugummi).
Um dazu was sagen zu können müsste man mal sehen wie der Lack darunter tatsächlich aussieht. Sollte es darunter irgendwie fehlerhaft sein kannst Du das natürlich beim Händler reklamieren, wobei wieder die Frage bleibt ob es sich erkennbar um einen Fehler "ab Werk" handelt, oder ob Du Dir die Macke nicht auch durch "anecken" der Tür irgendwo geholt haben könntest.
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Wie gesagt:
Dieser Beitrag ist sinnlos ohne Fotos. Ein zerkraztes Iphone ist sicherlich nicht akzeptabel, eine Miniaturkratzer der nur wirkliche Handy-Freaks beim betrachten des Schmuckstücks mit der Lupe auffällt und den die breite Masse nicht mal bemerken würde wenn man sie mit der Nase drauf stößt sicher nicht.
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Original geschrieben von Dauerposter
Ungewohnt dass wird uns mal einig sind, Chicky
Tja Du liegst eben endlich mal nicht völlig daneben :D:D
petersandi
Lies Dir mal das hier zum Thema
Gattungsschuld durch."Wurde eine Gattungsschuld vereinbart, so hat der Gläubiger gemäß § 243 Abs. 1 BGB Anspruch auf eine handelsübliche Qualität (mittlere Art und Güte). Der Schuldner muss also weder eines der besten Stücke herausgeben, noch darf er eines der schlechtesten liefern."
Und nicht jeder Richter ist so Handy verrückt wie die meisten User hier und hätte für derartige Anliegen wahrscheinlich nur ein mildes Kopfschütteln über. (By the way wie heißt es so schön: "Dieser Beitrag ist sinnlos ohne Fotos!")
Unsere Gesetzgebung ist schon recht verbraucherfreundlich, würde man nun jedem sofort und immer das Recht auf den kompletten Tausch der mangelbehafteten Ware einräumen würden wir das auch an den Verkaufspreisen merken, dass will auch wieder keiner. Und wer so dringend nun ein Handy oder sonstige Spielzeuge braucht, der sollte doch auch noch immer was in Reserve haben. Wenn wir mal ehrlich sind: Man kann auch 2 Wochen länger ohne Iphone leben, die Frage ist wohl eher ob man das will bzw. ob die Ungelduld des "Haben wollens" sich da mit den Rechtsvorschriften verträgt.
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Bei einem Telefon handelt es sich (ja auch bei einem Iphone) immer noch um ein Konsumgut, keine Wertanlage (auch wenn man das bei den Preisen manchmal vermuten könnte). Solcher Gerätschaften sind daher eher nicht für den Wiederverkauf gedacht. Aber die Argumentation vor dem Richter stelle ich mir schon lustig vor: "Ich kann bei TT jetzt nur noch 2+ als Zustand angeben und bekomme 10 € weniger..." Auch bei eingem pfleglichen Umgang mit derartigen Gerätschaften bleibt der ein oder andere Kratzer nicht aus, sicherlich ist es ärgerlich wenn da gleich am Anfang was dran ist aber schließlich will man das Gerät ja auch nutzen und nicht nur in die Vitrine stellen.
Aber das ist eh mehr eine Diskussion der theoretischen Natur. T-Mobile hat ja nicht per se abgelehnt dass die Kratzer ein Mangel sein könnten, nur wollen sie eben erst "prüfen" wie die da rangekommen sind (wie das in der Praxis laufen soll ist mir allerdings auch schleierhaft). Und entweder der TE bekommt dann das Gerät mit einem neuen Rahmen zurück oder eben mit dem alten und dem Hinweis "Wasserschaden" (ach ne das war ja Nokia)...
Und um noch mal grds. zu werden, man sollte §§ immer ganz lesen:
§ 439 BGB Abs. (3)
1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 2Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. 3Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.Der einzige Nachteil den der Kunde bei einem Austausch des Geräts gegenüber dem Austausch des Rahmens hätte wäre der Zeitfaktor, da er das Gerät aber sowieso zur Prüfung einschicken müsste (denn der VK muss nicht einfach auf blauen Dunst alles glauben sondern hat das Recht zu prüfen) relativiert sich das auch wieder. Davon ab wurde auch schon mehrfach gerichtlich entschieden, dass kein Anspruch auf ein Leih/Ersatzgerät für die Zeit einer angemessenen Prüfung bzw. Reparatur besteht.