Beiträge von ChickenHawk

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    Original geschrieben von petersandi
    Anderer Fall: Ein Neuwagen mit einem fetten Kratzer auf der Seite wird ausgeliefert. Ist das auch ok? Denn das Auto ist in der Funktion nicht eingeschränkt, es fährt ja trotzdem.


    So nicht ganz richtig, aber wie Du selbst schon schreibst das sind dann Äpfel und Birnen. Bei einem Auto dient der Lack zwar auch optischen Gesichtspunkten hat aber auch eine Schutzfunktion. Wenn es tiefe Kratzer im Lack gibt ist u.a. zu erwarten, dass der Wagen innerhalb kurzer Zeit anfangen würde zu rosten, was den Wert mindert und langfristig gesehen auch die Funktion einschränkt.


    Ob bei einem I-Phone nun ein Kratzer am Kartenslot ist oder nicht wird auch langfristig gesehen auf die Funktion des Telefons keinen Einfluss haben. Und verkauft wird das Ding nunmal als Telefon und muss sich hinsichtlich der Funktion auch daran messen lassen, "gut aussehen" ist nunmal keine verkehrswesentliche Eigenschaft eines Telefons.


    Nur wir geraten hier ein wenig OT, sollte sich also ein Kenner des Ösi-Rechts hier rumtreiben darf er dem TE auch gerne sachbezogen antworten.

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    Original geschrieben von petersandi
    Damit hast du zwar recht. Dennoch tritt § 439 III BGB bei einem Handy quasi nicht ein. Unverhältnismäßige Kosten liegen laut Rechtsprechung im Elektronikbereich AFAIR ungefähr bei mind. 10% des Warenwerts. Bei der Option Neugerät fallen allerdings nur Portokosten für den Austausch an, wenn überhaupt. Also deutlich weniger.


    Wir reden hier von einem kleinen optischen Mangel (bei dem eh noch fraglich ist, ob es tatsächlich ein Mangel im Sinne des BGB wäre). Das Gerät selbst ist
    in seiner Funktion dadurch in keiner Weise eingeschränkt. Bei der Unverhältnismäßigkeit kommt es sehr drauf an, ob die Kosten der Nachbesserung in einem angemessenen Verhältnis zum Erfolg eines Kompletttausches stehen.


    Durch den Tausch kann der TE auch nicht besser oder schlechter telefonieren als vorher, er fühlt sich nur besser. Von daher wäre hier die Argumentation eines Händlers auf Unverhältnismäßigkeit imho nicht von der Hand zu weisen.


    Schließlich erwirbt man (sofern nichts anderes ausdrücklich
    vereinbart wurde) ja auch nur eine Ware der mittleren Art und Güte. Könnte mir daher schon vorstellen, dass so mancher Richter der nicht ganz so Handyverrückt ist so einen Kratzer als im Bereich des akzeptablen sieht.

    Das der Käufer bei einem Neugerät immer auf einen Austausch bestehen kann ist so nicht korrekt. Der VK kann die vom K gewählte Form der Mängelbeseitigung ablehnen, wenn diese unverhältnismäßig ist. Soll heißen wenn T-Mobile nur einen "Chrom"rahmen für 2,50 € tauschen müsste damit das Gerät 100% in Ordnung ist brauchen sie sich nicht auf einen Kompletttausch eines mehrere hundert Euro teueren Gerätes einzulassen.


    Das gilt aber alles nur in D bzw. nach dem BGB. Sowie ich den TE verstanden habe reden wir hier aber über einen Kaufvertrag aus Österreich, da braucht man mit BGB gar nicht erst anfangen sondern müsste wissen ob und wie die Regelungen dort aussehen. Ein für Verbraucher allgemein gültiges EU-Kaufrecht gibt es in dieser Form noch nicht.

    Na wenn Du Dir so sicher bist gehe auch ohne RSV morgen zum Anwalt und verklag den Typen bis aufs letzte Hemd, Kosten hast Du deswegen ja keine, schließlich muss der unterlegene VM zahlen...


    Und Deine "rechtliche" Wertung bestimmter Vorgänge in Ehren, aber persönliche Empfindungen decken sich eben nicht mit der allgemein herrschenden juristischen Meinung. Die freundliche Ankündigung des VM das Geld nach Erhalt zu überweisen ist eben kein bestimmter Leistungszeitpunkt. Hierfür hätte da schon ein Datum drin stehen müssen. Des Weiteren schreibt der VM sofern der Einzeiler alles war was die Mieterin erhalten hat, keineswegs etwas davon das alles abgerechnet ist oder sonst keine weiteren Forderungen etc. pp. bestehen. Er gibt lediglich das Kautionskonto frei. Dies kann er z.B. auch tun wenn er eine gültige (Folge)Anschrift der Mieterin hat und meint er würde im Falle irgendwelcher Forderungen auch so per Rechnung dann an sein Geld kommen. Der Einbehalt der Kaution ist lediglich eine "Kann"-Option des VM aber längst keine "Muss" oder im Umkehrschluss daraus, "Wenn die Kaution freigegeben wird bestehen keine Forderungen mehr...".


    Und zum Thema Übernahmeprotokoll habe ich auch schon was geschrieben, wenn Du meinst unbedingt den VM nerven zu müssen, dann tu das. Evtl. hast Du ja wirklich Erfolg und er will sich einfach nicht länger damit rumärgern müssen, vielleicht aber eben auch nicht.


    Aber wie auch schon gesagt: Warum ist das denn so furchtbar dringend? Warte doch erstmal den 25ten ab und dann kannst Du ja immer noch Amok laufen.

    Du hast in Deiner Aufzählung die GSG9 vergessen...


    Die ersten Links von OB05 bzw. Google mal aufmerksam gelesen? Bis zu 3 Monate ist für den Vermieter i.d.R. unproblematisch, gerade weil ich mir auch nicht vorstellen kann das gerade Ende Mai irgendeine Nebenkostenabrechnung von den Versorgern gelaufen ist.


    Bis zum 25ten solltest Du auf jeden Fall erstmal die Füße stillhalten (ich wäre als Vermieter auch genervt wenn ich täglich angerufen werde) und schauen ob das Geld bis dahin eingegangen ist. Sollte das nicht der Fall sein nicht länger rumtelefonieren sondern ein freundliches Schreiben schicken und um Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist bis zum XX.08.2008 bitten.


    Zahlungsverzug liegt durch das Schreiben des VM nicht vor, schließlich ist darin kein Leistungszeitpunkt abschließend bestimmt. Einen Mahnbescheid zu beantragen ist ebenfalls grober Unfung, schließlich kann der VM einfach so widersprechen bzw. in diesem Fall sogar begründet. Dann müsstest Du vor Gericht (und wer weiß wann es dann zur Verhandlung kommt) und dort würdest Du wahrscheinlich eine Bruchlandung hinlegen.


    Strafantrag? Spätestens jetzt wird es endgültig albern... Auch wenn die Mieterin das Geld scheinbar dringend braucht (so kommt es rüber), als Mieter muss man sich darüber im klaren sein, dass es mit der Rückzahlung der Kaution eben etwas dauert. Natürlich ist es auch nicht gerade die feine Art des VM erst etwas anzukündigen und dann in den Urlaub zu gehen etc. pp. rein rechtlich ist dagegen aber nichts einzuwenden.


    Versucht euch also im guten zu einigen und vor allem geht dem VM nicht unnötig auf die Nerven. Sonst finden sich ggf. "plötzlich" doch noch ein paar von der Vermieterin bei der Wohnungsübergabe arglistig verschwiegene Mängel und der VM behält die Kaution dann erstmal komplett ein. Spätestens dann wärt ihr wieder beim Gerichtsverfahren...

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    Original geschrieben von porschewheels
    Zum Glück habe ich beim Händler um die Ecke gekauft - zu dem ich jetzt erstmal hinfahren werde.
    Bin ja mal gespannt, wie der sich anstellen wird - schließlich kann er das Rad nun nicht mehr als Neuware verkaufen!
    Werde auf jeden Fall berichten, wie es gelaufen ist.


    Nur noch mal zur Klarstellung:
    Nicht Online gekauft zu haben ist in diesem Fall kein Glück, denn Du hast vom Gesetz her kein 14tägiges Rückgaberecht. Hättest Du hier nur wenn der Händler das von sich aus freiwillig angeboten hat was ich aber eher nicht glaube oder?


    Von daher wird er sich wahrscheinlich ziemlich anstellen bzw. Du bleibst auf dem Rad sitzen.

    Wenn er die IPhones (nicht Ipods) verschickt, dann gelten die Reisefreigrenzen eh nicht mehr weil er die Ware nicht mehr im persönlichen Reisegepäck hat.


    Grds. schaut der Zoll aber auch bei Paketen aus dem EU Ausland gern etwas genauer hin und sollten denen nun gerade die beiden Pakete ins Auge springen könnte es ggf. zu Problemen kommen weil dem Versender gewerbsmäßiger Handel unterstellt wird und er die entsprechenden Vorschriften nicht beachtet hat.

    Zitat

    Original geschrieben von porschewheels
    Seit dem Kauf bin ich etwa 180km gefahren und bei jedem Kilometer habe ich den Kauf dieses Bikes bereut! :mad:
    Mittlerweile bin ich soweit, dass ich das Bike zurückgeben werde - sollte ja dank 14-tägigem Rückgaberecht kein Problem sein. *Hoffe ich doch* - Morgen gehts zum Händler!


    Nur mal aus Interesse:
    Online gekauft oder beim Händler ums Eck? Denn sollte es kein Onlinekauf gewesen sein ist nichts mit 14 Tage Rückgabe (es sei denn der Händler hat etwas derartiges von sich aus angeboten). Aber selbst dann ist immer noch die Frage ob man 1 Woche und 180km braucht um festzustellen das das Rad nicht taugt.


    Sollten wir uns im Rahmen der Vorschriften über Fernabsatzverträge befinden darfst Du die Ware so testen wie Du es auch im Laden tun könntest. Damit wäre imho nur eine kurze Probefahrt und keine 180km Touren abgedeckt (aber wie erwähnt, dass steht so im Gesetz, wenn Du mit dem Händler etwas anderes ausgemacht hast gilt natürlich das). Von daher wäre hier ansonsten wohl sicherlich Wertersatz zu leisten.

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    Original geschrieben von Bomfunk99
    Danke für eure Antworten.


    ChickenHawk: Ich fahre mit dem Auto von Italien in die Schweiz. Deshalb habe ich gleich 2x ein potentielles Problem mit dem Zoll. Einmal die Grenze Italien-Schweiz und dann der Zoll am Flughafen Zürich/Berlin.


    Dann hast Du im Prinzip verloren, es gibt Ausnahmergelungen im sog. Transitbereich, die gelten imho aber eben nur wenn man wirklich nur einen Zwischenstopp auf dem Flughafen macht.


    Wenn Du jetzt mit dem PKW und den Telefonen über die Grenze fährst, dann müsstest Du die Dinger einmal bei der "Einfuhr" in die Schweiz und dann erneut bei der "Einfuhr" in die EG verzollen.


    Ob es bei den Eidgenossen da nun irgendwelche Sonderregelungen haben müsste man dann schon beim schweizer Zoll erfragen. Ansonsten ist es so wie von Printus beschrieben: Ist die Ware einmal ausgeführt, dann verliert sie ihren Status als Gemeinschaftsware und müsste erneut in der EG verzollt werden. Im gewerblichen Warenverkehr umgeht man sowas mit entsprechenden Versandverfahren, da diese aber der zollamtlichen Überwachung unterliegen fällt das für Privatpersonen raus.


    Ggf. gibt es noch die Möglichkeit sich bei den Italienern ein INF 3 ausstellen zu lassen, dann hat man zumindest bei der Rückkehr in die EG kein Problem, nur ob so ein Wisch die Schweizer beeindruckt kann ich auch nicht sagen.