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Re: Kann man sich gegen Schuldenmacherei von Eltern wehren?
Zitat
Original geschrieben von D-Love
Problem ist, dass jetzt z.E. Frau Angst hat durch die Schuldenmacherei des Mannes ins Existenzminimum zu rutschen und auch Tochter und Sohn (der bereits relativ gut verdient) sich Sorgen machen, dass sie irgendwann für den Unterhalt des Vaters aufkommen müssen, da dieser möglicherweise vor lauter Schulden seinen Lebensunterhalt im Alter nicht mehr wird bestreiten können. Zumal in dem Alter kann sich ja vieles in kurzer Zeit ändern.
Gibt es irgendeine Möglichkeit sich als Kind rechtlich gegen die unverantwortliche Schuldenmacherei von Eltern zu schützen.
Wieso? Solange er die Kredite im eigenen Namen aufnimmt und die Frau nicht als Bürge etc. einsteigt ist das sein Problem. Man muss nur drauf achten, dass ggf. alles aus dem gemeinsamen Haushalt der Ehepartner gepfändet werden kann, außer die Frau kann belegen, dass es sich um Ihr Eigentum und nicht um das des Mannes handelt.
Die Kinder müssen dann für ihre Eltern aufkommen, wenn diese Pflegebedürftig etc. sind und ihre Altersicherung nicht mehr dafür aussreicht. Dann springt das Sozialamt mit "Elternunterhalt" ein und holt sich diesen ggf. anteilig von den Kindern zurück.
Das hat aber primär nichts damit zu tun, ob jemand vorher Schulden gemacht hat oder nicht. Wenn er 1.500 € Rente bekommt und davon seine Verbindlichkeiten nicht mehr zahlen kann muss er halt in die Privatinsolvenz gehen und er wird wahrscheinlich bis zur Freigrenze gepfändet (was hier nicht alzuviel ausmachen dürfte).
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Lies Dir einfach mal dazu die Beiträge von dem Herren durch.
Er hat immer und zu allem eine Meinung, auch wenn er vom Thema eigentlich keine Ahnung hat, es gibt daher wohl 2 Sichten auf die Dinge:
1.) Die Welt wie wir sie sehen
2.) Die Welt wie Martyn sie sieht
Und Du kannst noch so überzeugende Argumente bringen, Du wirst Martyn nie von der Spur/Meinung die er einmal eingenommen hat abbringen, und glaub bloß nicht Du könntest mit Logik und/oder Vernuft ankommen.
Das plus die Kombination aus seltsamten Threads und einer sehr eigenen Interpretation der deutschen Rechtschreibung sorgt eben für entsprechende Erheiterung.
Wenn man die Uhrzeit sieht zu der der Beitrag hier erstellt wurde, könnte einem ja auch fast das geflügelte Wort "Don`t sauf and surf" in den Kopf kommen.
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Neben der grausamen Orthographie (wer nämlich mit "h" schreibt ist dämlich oder so ähnlich?) nur mal so am Rand:
Es gibt schon seit Jahren kein Fernabsatzgesetz mehr! Die Vorschriften bzw. §§ zum Fernabsatz befinden sich inzwischen im BGB.
Wer heute noch einen Widerruf aufs Fernabsatzgesetz stützen will wird im Zweifel ganz schön blöd aus der Wäsche gucken.
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Zitat
Original geschrieben von herbert1960
Wenn ein Händler aber auf Stur schaltet und versucht mich zu nötigen, lasse ich mir das nicht gefallen und war zum letzten mal hier. So einfach ist das!
So jetzt sind wir also schon bei Nötigung, fehlt nur noch einer der ums Eck kommt und "Abzocke" schreit, dann wäre die Sache wieder rund.
Und ansonsten ist die Konsequenz genau diejenige die als erstes genannt wurde. Wenn Dich ein Händler oder wer auch immer Deiner Meinung nach nicht angemessen behandelt oder Deine Karte ablehnt, dann geh nicht wieder hin.
Aber von Systemausfällen über irgendwelche Verträge der Kreditunternehmen irgendwie krampfhaft sich versuchen ein "Recht auf Kartenzahlung" herbeizureden ist einfach albern.
So wie Du es hier darstellst geht es schon lange nicht mehr darum, dass ein Händler einfach eine Karte nicht akzeptieren kann weil das System platt ist, sondern es klingt so als müsse man sich als armer gepeinigter Kunde gegen die gemeinen fiesen Anbieter wehren, die mit Röntgenblick die Ebbe in Deiner Brieftasche registrieren und einfach nur aus Boshaftigkeit Dir daraufhin die Kartenzahlung verweigern. Und auf einer solchen Ebene braucht man sich über das Thema nicht weiter unterhalten.
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Zitat
Original geschrieben von herbert1960
In den Verträgen, die die Kartenunternehmen mit den Vertragspartnern / Händlern abgeschlossen haben, steht aber auch, dass Kartenzahler nicht schlechter als Barzahler behandelt werden dürfen und dass die Karte akzeptiert werden muß, vor allem, wenn ein entsprechender Aufkleber vorhanden ist. Damit wird der Händler auch um Kunden und es wäre evtl. sogar unlauterer Wettbewerb, wenn dann doch keine Karte akzeptiert wird.
:confused: :confused:
Was hat das eine denn jetzt mit dem anderen zu tun? Mal ganz davon ab, dass man mit solchen Verträgen niemanden dazu zwingen kann bei einem technischem Ausfall irgendwas zu akzeptieren.
Und was für Verträge irgendwelche privaten Kreditinstitute mit anderen Händlern etc. pp. abschließen ist für Dich als Kunden erstmal auch nicht relevant, für Dich gilt das gesetzliche Zahlungsmittel und gut ist.
Sollte ein Unternehmen jetzt einfach mal so aus Lust und Laune und nicht wg. eines Systemausfalls die Kartenzahlung verweigern kannst Du Dich ja gerne an das entsprechende Kreditinstitut wenden und diese Unverfrorenheit melden.
Die rücken dann bestimmt mit einem Sondereinsatzkommando dort an und entfernen zwangsweise den Aufkleber von dem Laden.
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Wer zu unauffällig ist macht sich auch schon wieder verdächtig... 
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Zitat
Original geschrieben von herbert1960
Es muß doch grundsätzlich möglich sein, eine Lösung zu finden, die für den Kunden nichts kostet und für Händler / Tankstelle auch machbar ist.
Gibt es, nennt sich gesetzliches Zahlungsmittel und ist seit dem 01.01.2002 das Euro-Bargeld. Alles andere ist Service seitens des Verkäufers, dass muss Dir als Kunde nicht gefallen, aber wenn Du nur "solvent" bist wenn Du auf Karte und Limit zahlen kannst ist das primär Dein Problem.
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Genau am besten ein QS abgesegnetes redundantes Ausfallkonzept für jeder Tankstelle und Geschäft welches so ist dämlich Kartenzahlung zu akzeptieren...
Man kann es aber auch echt übertreiben, wie oft kommt sowas in der Praxis vor? Im Verhältnis zu den täglich problemlos getätigten Zahlungen per Karte doch wohl nur im Promillebereich wenn nicht noch weniger. Da würde ich mir auch nicht unbedingt groß den Kopf machen was man zu tun hat wenn es denn soweit kommt, bzw. immer alle Angestellten einer Tankstelle auch so geschult zu haben, dass die dann auch immer wissen wie sie sich verhalten sollen.
Wenn die Kartenzahlung nicht klappt sollte ein entsprechender Hinweis Seitens des Anbieters im Vorfeld ausreichend sein, wem das als Kunde nicht passt der darf gerne weiter fahren und woanders sein Glück versuchen.
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Sei Dir aber auch im klaren, dass der Verdienst in der Regel nur gut ist wenn man auch enstprechenden Absatzzahlen vorweisen kann. Daher ist (gerade bei Firmen die versuchen neu in einen teilweise recht überfüllten Markt zu kommen) der Erfolgsdruck der auf den Mitarbeitern/Vertrieblern lastet schon recht hoch.
Musst Du halt wissen ob Du damit ggf. zurecht kommst und damit leben kannst bei "Erfolglosigkeit" auch nach ein paar Monaten wieder auf der Straße zu sitzen.
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Re: VISA o. MasterCard Terminal defekt, was dann?
Zitat
Original geschrieben von herbert1960
Wie seht ihr das?
Was würdet ihr in dem Fall tun?
Erstmal mich nicht über derartige Dinge aufregen, zweitens den enstprechenden Laden nicht wieder aufsuchen, Fertig.
Wenn die Technik streikt ist das eben blöd für alle Beteiligten, gerade die alternativen Möglichkeiten sind nicht jeder Bedinung einer Tankstelle/Restaurants bekannt.
Wenn die allerdings nicht bereits an der Zapfsäule oder im Eingangsbereich einen Hinweis anbringen, dass Kartenzahlung derzeit nicht möglich ist, dann ist das imho deren Problem wie die an ihr Geld kommen, wenn der Kunde nicht gerade Bargeld in der Tasche hat, wo soll er das denn auch herbekommen?