Beiträge von ChickenHawk

    Zitat

    Original geschrieben von OB05
    Eine spezielle Frage, vielleicht weiss das jemand. Wie lange dauert es, vom abgelehten freiwilligen Verkauf bis zum gespräch zur Enteignung? So pi mal Daumen :confused:


    Das wird Dir keiner so genau sagen können, kommt sicherlich sehr drauf an, wie eilig es der Gemeinde nun mit dieser Geschichte ist. Wenn sich das irgendwer zum Prestigeobjekt gemacht hat (oder irgendwo anders irgendwelche Termine )fixiert sind) kann es sehr schnell gehen, wenn nicht dann kann es auch gern mal wieder länger dauern.


    Gab es den ein Planfeststellungsverfahren? Wenn ja was steht da drin?


    Und ansonsten kann man nur raten: Egal ob auf freiwilliger Basis oder im Rahmen der Enteignungsgespräche, alle dort festgehaltenen Vereinbarungen (gerade im Hinblick auf Winterdienst o.ä.) sollten schriftlich fixiert werden.
    Im Prinzip macht es i.d.R. am meisten Sinn vernüftig mit der Gemeinde zu reden um eine gütliche Lösung für alle Beteiligten zu finden, ist immer noch besser als wenn ein Gericht entscheidet was eine "angemessene Entschädigung" ist.

    In der Theorie dürfen die das:


    Artikel 14(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.


    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.


    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.


    Im konkreten Fall kommt es aber daneben auch auf die jeweiligen Landesgesetze etc. pp. an. Siehe z.B. hier:


    http://www.landkreis-regen.de/…11D6-8F4A-001083F96D4A%7D


    http://www.brd.nrw.de/BezRegDd…edigung_zum_Wohl_1217.php


    Wenn es also tatsächlich nur um 1 Meter geht und die Eigentümer "aus Prinzip" nicht wollen kann es durchaus sein, dass eine Enteignung möglich ist weil ein Rad-/Fussweg dem Wohle der Allgemeinheit dient.


    Im Prinzip müsste man mal in die Landesgesetze schauen, exemplarisch hier mal was aus BB:
    § 42
    Enteignung
    (1) Träger der Straßenbaulast für Landes- und Kreisstraßen sowie Gemeindestraßen im Außenbereich (§ 35 des Baugesetzbuches) haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben das Enteignungsrecht. Die Enteignung ist zulässig, soweit sie zur Ausführung eines nach den Vorschriften der §§ 38 ff. festgestellten oder genehmigten Planes notwendig ist. Einer weiteren Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung bedarf es nicht.


    (2) Der festgestellte oder genehmigte Plan ist dem Enteignungsverfahren zugrunde zu legen und für die Enteignungsbehörde bindend.



    Zu deutsch: Wenn es ein ordnungsgemäßes Planfeststellungsverfahren zum Bau des Weges gegeben hat (liegt auch öffentlich aus, dort hätte man widersprechen können) stehen die Chancen wohl eher schlecht sich aus dieser Nummer völlig rausziehen zu können.

    Wie viele Scheidungen haben denn einige hier schon hinter sich? ;)


    Auch wenn es manche nicht gerne hören, in der Praxis dienen Eheverträge der psychologischen Beruhigung, wirklich nutzen tun sie im Extremfall der Trennung jedoch herzlich wenig. Nicht zuletzt ist Familienrecht (sei es nun Erb- oder auch Scheidungsrecht) so kompliziert, weil man es hier nicht nur mit §§ sondern eben auch mit Emotionen zu tun hat.


    Wenn sich ein Paar gütlich trennt, dann hätten sie auch keinen Ehevertrag gebraucht. Trennt man sich jetzt aber im Streit, dann kann man sich sicher sein, dass sich die Parteien sowieso bis aufs Blut bekriegen werden. Keine gehörnte Ehefrau der Welt würde einen für sie nachteiligen Ehevertrag klaglos hinnehmen wenn ihr Mann sie nach 15 Jahre Ehe wegen der Sekretärin sitzenlässt. Da geht es um Stolz, verletzte Gefühle etc. pp..


    Gerade am WE wieder drüber den Kopf geschüttelt: Ein Paar (mit Ehevertrag) führt nach 12 Jahren Ehe trotzdem jetzt parallel 21(!) verschiedene Verfahren gegeneinander, sei es um den Hund, die Kühltruhe oder sonstigen Mist um den man sich eben zanken kann. Die sind bestimmt froh dass sie einen Ehevertrag haben...


    Ich persönlich bin nun auch nicht per se dagegen, wer meint er will einen Ehevertrag haben, der soll das ruhig tun, sofern es die Psyche beruhigt hat es doch schon geholfen. Nur sollte man sich eben darüber im klaren sein, dass man mit einem Ehevertrag im Falle eines Falles eben nicht das allheilende Wundermittel in der Tasche hat.


    Und wenn man das mal von dieser Seite betrachtet ist das o.g. Zitat doch irgendwie nachvollziehbar.

    Re: Wie genau aus x brutto das netto ausrechnen?


    Zitat

    Original geschrieben von peteradolf86


    Gehöre zu Steuerklasse 1, also ledig, keine Kinder.


    Und welche Freibeträge soll es da geben? ;)


    Was Du evtl. im Hinterkopf hast ist der allg. "Freibetrag" von irgendwas um die 7.500 € für die keine Steuer bezahlt werden muss. Dieses wird von den Nettorechner i.d.R. aber schon bei der Ermittlung berücksichtigt und muss nicht extra eingetragen werden.

    Nun ja wie auch in einem anderen "Hifi" Beitrag bereits geschrieben, bei solchen Sachen sollte man imho vor allem auf die Qualität und weniger auf den Preis schielen.


    Im Prinzip kannst Du bei 60 € Limit in den Elektrogroßmarkt Deines geringsten Mißtrauen gehen und Dir ein System aus rein optischen Gesichtspunkten auswählen, die Sound"qualität" derartige Boxen unterscheidet sich in diesem Preissegment kaum.


    Wo wir wieder bei dem Punkt wären: Sich nen LCD TV hinstellen, aber dann bei den Boxen "knausern"? Ziehst Du einem Ferrari etwa die Radkappen für 3,99 € von ATU auf? ;)


    Spaß beiseite, auch hier kann man eigentlich nur raten etwas mehr zu investieren und dafür dann aber auch länger Freude an dem System zu haben. So z.B. das Concept C 2.1 USB von Teufel, Kostenpunkt 129 €, dafür mit Fernbedienung, seperater Pegelregler für die Satelliten und den Woofer und lupenreiner Testergebnissen quer durch die Fachpresse.

    Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711


    Meine Suroundspeacker hängen auch an der Wand - selbstklebender Kabelkanal 10x10mm in weiss auf ner weissen Wand und du siehst die kabel kaum noch.


    Dafür dann die Kabelkanäle... ;)
    Ist Geschmackssache, für mich persönlich sind solche Dinger (gerade wenn die bis in eine gewisse Höhe reichen) im Wohnraum ein absolutes "No go". Erinnert mich immer zu sehr an irgendwelche Bürocontainer oder sonstige auf die schnelle zusammengezimmerte Büros.


    @azzkir
    Wahrscheinlich gibt das Budget in dieser Situation nicht viel her. Nur wenn jemand mit solchen Plänen kommt und sagt er kann/will nur 200 € ausgeben sollte man auch so fair sein ihm zu sagen, dass das einfach nicht geht.


    Sicherlich kann man sich für ganz kleines Geld irgendwas zusammenkaufen, nur wie schon geschrieben dann kann man sich den ganzen Aufwand auch sparen weil es einfach nichts taugt. Da kann man sich doch lieber jeweils ein Radio ins Bad und die Küche stellen, viel schlechter ist der Sound dann auch nicht ;)

    Auch wenn es nun nicht direkt ein Ref-ID-Link ist, die Regeln bei TT für derartigen Unfug sind doch sehr deutlich.


    Allein die Aufmachung dieser "seriösen" HP sollte dem Besucher doch eines klar machen: Hier wird der Nutzer nur als SPAM Weiterleiter mißbraucht, eine "Ortung" wird man da aber nicht bekommen.