Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
Wie bitte?
Ich darf einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff (= Einbruch[sversuch]) mit aller Gewalt (auch mittels für den Angreifer lebensbedrohlicher Maßnahmen) im Rahmen der Notwehr/Nothilfe begegnen, solange meine Notwehrhandlung objektiv erforderlich ist (also geeignet, den Angriff unverzüglich und effektiv abzuwehren), normativ geboten (Einschränkungen z.B. beim erkennbar schuldlos Handelnden wie Kindern, bei Notwehrprovokation) und subjektiv von einem Verteidigungswillen getragen ist.
Denkbar ist damit sogar die Tötung eines Diebes, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung stand und kein krasses Mißverhältnis vorliegt (Bagatelldiebstahl).
Alles schön und gut, nur gibt es eben auch klare Grenzen für Notwehr und die Rechtssprechung ist da leider manchmal etwas seltsam.
Um das genannte Beispiel noch mal aufzugreifen:
Ich sehe dass sich jemand an meinem Auto zu schaffen macht. Ihm sofort von hinten die Bratpfanne über den Kopf zu hauen ist eben nicht gleich zwingend eine objektiv erforderliche Notwehrhandlung.
Und genau da liegt hier der Hase im Pfeffer. Natürlich ist man berechtigt einen rechtswidrigen Angriff abzuwenden, aber der Angriff ging hier gegen das Eigentum und da wird sich das Gericht im Zweifelsfall schon die Frage stellen ob der Angriff des Hundes (O-Ton des TE "zerfleischt") dann auch in der Situation tatsächlich das mildeste zur Verfügung stehende Mittel gewesen ist.
So könnte man ja auch argumentieren, dass wenn der TE aus dem Schlafzimmerfenster den Einbruchsversuch sieht er dem Täter zurufen kann, dass die Polizei bereits informiert ist um den Täter in die Flucht zu schlagen (Notwehr schließt ja nicht automatisch die Festnahme ein).
Hierzu hätte der TE zu einer "Jedermann-Festnahme" bzw. Selbsthilfe greifen müssen wobei dann wieder die Frage aufkommen wäre, ob der Täter sich dieser Festnahme mit Gewalt widersetzt und ob ein solches Verhalten dann nicht wieder eine Notwehr gerechtfertigt hätte. Wenn der Täter flüchtet wäre es ja auch nicht Verhältnismäßig ihm in den Rücken zu schießen.
Nur ist das alles sehr theoretisch und mit zu vielen "wenns und abers" gespickt.
Notwehr und deren Erforderlichkeit ist immer ein sehr "delikates" Thema, von daher ist der TE sicherlich gut beraten sich sofern es tatsächlich zu einer Anzeige kommt mit dem RA seines Vertrauens zu beraten.
Persönlich finde ich derartige Geschichten auch alles andere als gut, wer meint es muss irgendwo einbrechen sollte sich hinterher auch nicht beschweren dürfen wenn er selbst einen Schaden davon trägt. Unsere Rechtsordnung sieht das aber halt anders, dass kann einem nicht gefallen, man muss aber damit leben.