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Am Wochenende gab es hier einen Überfall auf Ausländer bei dem 2 Personen verletzt wurden. Wäre es daher jetzt angebracht in einem Forum zu schreiben: Schaut her neues aus Nazideutschland?
Will sagen:
Gerade bei solchen Themen sollte man sich mit Pauschalisierungen und Polemik evtl. etwas zurückhalten. Derartige Anschläge sind natürlich zu verurteilen, nur "die Religion" kann nichts dafür wenn sich da verblendete Fundamentalisten auf den Weg machen und im Namen ihres Propheten o.ä. Bomben legen.
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Original geschrieben von Dauerposter
Kannst du diese Äußerung belegen?
In wie weit? Ich denke eher das es bei dem lustigen Kunterbunt hier, etwas mißverständlich rüberkommen ist.
Will der TE seine Rechte aus der Sachmängelgewährleistung geltend machen kann er versuchen einen Tausch des Geräts zu verlangen, dies kann (und hat) der VK regelmäßig ablehnen bleibt also nur die Reparatur.
Will er vom gesamten Vertrag weg müsste er widerrufen, in diesem Fall eben mit der Konseqenz, dass er Wertersatz leisten müsste, da er eben mehr als nur getestet hat (wobei ich hier einfach mal unterstelle, dass die entsprechenden Widerrufsbelehrungen etc. pp. ordnungsgemäß gewesen sind).
Natürlich kann er auch nach 10 oder 13 Tagen einen Mangel feststellen und dann immer noch widerrufen, nur dann eben mit den aufgezeigten Konsequenzen weil hier § 346 Abs. II BGB explizit ausgeschlossen ist.
Sind wir im Bereich der Gewährleistung geht die Nacherfüllung dem Rücktritt erstmal vor. Der VK hat eine Nacherfüllung angeboten von daher fällt imho der § 323 BGB erstmal flach. Nun könnte man wieder rumdiskutieren wie es denn aussieht da der VK ja der Meinung ist es liege kein Mangel vor etc. pp. aber ich denke wenn eine Geschichte erstmal soweit eskaliert ist geht es ohne Anwalt sowieso nicht mehr.
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Wenn es denn so kommt schön und gut. Dann kannst Du aber nur hoffen das das Gerät auch in der nächsten Zeit gut funktioniert und keine weiteren Macken hat. Denn dann kannst Du immer nur direkt zu Asus gehen und hoffen das die Dir helfen (Garantie ist eine freiwillige Leistung bei dem der Hersteller die Regeln vorgibt, Gewährleistung durch den VK ist gesetzlich vorgeschrieben).
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Bei aller Aufregung:
Bitte das Posting vor dem Absenden noch mal kurz querlesen und die Flüchtigkeits- bzw. Schreibfehler ausmerzen, sonst bekommen die anderen User hier ja noch Augenkrebs.
Eine Sache noch:
Wenn Du das jetzt selbst ohne den Verkäufer über Asus regelst, dann ist das die Herstellergarantie und nicht mehr die Händlergewährleistung. Die werden Dir max. anbieten das Gerät auf Garantie zu reparieren, ob das von Erfolg gekrönt sein wird ist eine andere Sache. Ggf. tauschen die das Gerät auch aus nur solltest Du Dir dann im Klaren sein:
Dann ist Essig mit Widerruf oder Gewährleistung gegenüber dem VK, der ist aus der ganzen Nummer dann richtig fein raus.
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So langsam geht mir die EM bzw. das entsprechende Marketing aber etwas auf den Senkel...
Das ist doch ne ganz ordinäre Stabantenne von Blaupunkt auf die nun eine kleine Fahne gestülpt wurde, weil es thematisch gerade passt.
Da kann man sich einfach für 2 € eine kleine Fahne holen, die Ränder ketteln bzw. umnähen und ansonsten das Ende in der gewünschten Breite umschlagen, drübernähen und fertig ist der Lack.
Würde mich nicht wundern wenn es nicht auch nur die Antennenfahne bereits so schon zu kaufen gibt.
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Zitat
Original geschrieben von Handyfreak22
Habe ich denn keine Rechte! Die haben 30 Min telefoniert und Maschinentest gemacht und wahrscheinlich noch Kratzer hinterlassen!
Doch die habe ich Dir gerade aufgezeigt:
Entweder beim Widerruf bleiben und damit leben das das Gesetz eine Wertminderung vorsieht die vom Käufer zu tragen ist oder
Nicht Widerrufen und das Gerät reparieren lassen. Wenn der Lautsprecher tatsächlich defekt ist kann der VK behaupten was er will, er muss den Mangel beheben (lassen). Nur so wie der gute Mann sich bisher aufführt würde auch das wahrscheinlich vor einem Gericht enden.
Mal ganz davon ab, dass Du durch Dein eigenes Verhalten (erst Tausch verlangen, dann widerrufen) auch ein wenig zu dem ganzen Theater beigetragen hast: Als pragmatische Lösung solltest Du Dich auf die 60 € einlassen, dir die restliche Kohle wiedergeben lassen und das ganze als Lehrgeld abhaken. Ansonsten nie wieder bei diesem VK kaufen sondern das nächste mal evtl. lieber einen Shop suchen der evtl. ein paar € teurer ist, dafür aber kulanter im Umgang mit Kunden.
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Persönlich magst Du das evtl. als lächerlich empfinden, aber das ist nun mal geltendes Recht von daher ist bei 40 Minuten Telefonie eine Forderung nach Wertminderung völlig ok. Ob es nun gerade 60 € sein müssen oder ob da nicht auch 50 € reichen darüber kann man sich streiten.
Die Vorschriften zum Fernabsatz sollen dem Verbraucher die Möglichkeit geben die Ware so zu testen wie im Laden, nicht mehr und nicht weniger. Zeig mir mal einen Shop bei dem Du vor dem Kauf mit dem Wunschgerät 40 Minuten telefonieren darfst. Man muss da auch die Händlersicht sehen: Er hat dort nun ein Gebrauchtgerät liegen was er nicht mehr als Neuware verkaufen darf.
Davon ab steht es Dir ja immer noch frei auf den Widerruf zu verzichten und das Gerät reparieren zu lassen. Dann musst Du zwar ca. 4 Wochen warten, hast danach aber hoffentlich ein voll funktionsfähiges Gerät und keinen Abzug wg. der Wertminderung aufgrund des Widerrufs.
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Wie lange hattest Du das Gerät effektiv in Gebrauch? Wie viele Minuten wurde telefoniert wie viele SMS geschickt? Das ist von entscheidener Bedeutung.
Grds. kann eine Wertminderungsforderung des VK schon gerechtfertigt sein wenn das Gerät "wie ein Besitzer" in Gebrauch genommen und nicht nur kurz getestet wurde.
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Etwas wissentlich als "defekt" zu deklarieren, obwohl man nicht weiß ob es tatsächlich defekt ist wäre Steuerhinterziehung.
Einfach den Wert angeben den man tatsächlich auch an den VK zahlt und gut ist. Den Zoll interessiert es ansonsten überhaupt nicht, ob es Neuware oder gebrauchte Ware ist, auch Gebrauchtware wird der EuSt unterworfen, da diese (anders als Gebrauchtverkäufe innerhalb D) noch nie der deutschen EuSt bzw. MwSt unterworfen worden sind.