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Original geschrieben von Simon21
Stimmt so überhaupt nicht! Es gibt z.B. an der Uni Bielefeld genügend freie Plätze (z.B. in Bereich Mathematik und Physik), so dass man sich sogar noch rückwirkend Einschreiben kann.
Die Studiengebühren betragen für ein Promotionsstudium 0 Euro.
Na wenn Du das eh schon alles weißt wieso fragst Du dann noch?
Meine Aussage bezog sich darauf, dass es i.d.R. kurzfristig keine Studienplätze an Unis ohne Studiengebühren gibt bzw. geben wird, auf den Trichter ist bestimmt der ein oder andere schon gekommen.
Klar wird es immer irgendwo noch einen Platz in Fachbereichen geben die Unterbesetzt sind, in dem von Dir genannten Beispiel Bielefeld fallen leider auch nur wieder 350 € Studiengebühren an...
Und was soll die Aussage mit dem Promotionsstudium? Als wenn jeder Hinz und Kunz mal eben beschließen könnte: Ach ich werde mal eben so promovieren?
Es gibt überigens gerade auch ganz billige Flüge nach Irland, zu doof das ich eigentlich aber gar nicht nach Irland will sondern nach Spanien, Du merkst Äpfel und Birnen zu vergleichen hilft nicht immer.
(Und was soll der Quatsch jetzt mit dem nachträglichen editieren?)
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Original geschrieben von Simon21
Derjenige ist schon auf Jobsuche; wird aber erst in ca. 2 Monaten eine Stelle haben. Dummerweise kann er nicht in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden; eine private KK ist (ohne Studentenstatus) zu teuer...
Das ist mit Verlaub ausgemachter Quatsch.
Mal davon ab dass es schon die leichte Tendenz ins assoziale hat wenn man jemandem einen Studienplatz wegnimmt, nur um selber noch ein paar Monate die Vorzüge des Studentenlebens zu genießen:
Wenn der Betroffene sich nicht bereits im Vorfeld auf einen entsprechenden Platz beworben hat wird er doch eh nicht mal so eben von heute auf morgen einen Platz bekommen (erst recht keinen für 0 € und von den "gesparten" Studiengebühren kann man dann auch die KK zahlen). Bis er dann überhaupt mal dazu kommt sich nochmal wo einzuschreiben sind die 2 Monate längst um und er steht in Lohn und Brot.
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Nach wie vor ? oder auch "Häh".
Wann will er denn nun bei seinem alten AG konkret raus? Und was heißt "Er will so wenig wie möglich arbeiten" Die letzten Tage nur noch den faulen Lenz machen?
Und warum sollte ein AG wenn der AN von sich aus schon gekündigt hat dann seinerseits eine Kündigung aussprechen? Vor allem mit welcher Begründung?
(Mal davon ab das man seinem alten AG ja nicht auf die Nase binden muss wo man hingeht. Und ist er sicher, dass in seinem AV keine Wettbewerbsklausel drin steht?)
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Ich verstehe das Problem auch nicht so wirklich.
Er will den April über noch arbeiten, den Mai aber nicht mehr und im Juni dann beim neuen AG anfangen oder wie?
Dann kündigt er halt am 01.04. zum Ende April, die 4 Wochen zum Monatsende sind ja die Mindestfrist die er einhalten muss. Wenn er aber schon genau weiß zu wann er da weg will kann er problemlos schon jetzt eine Kündigung für den Zeitpunkt X schreiben auch wenn dieser noch länger als 4 Wochen hin ist.
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Das war jetzt auch nicht so gemeint, als würdet ihr nur "vorgeschoben" werden um die unliebsamen Mieter da rauszubekommen, das ist hier im Falle des Falles wohl nur ein angenehmer Nebeneffekt.
Ob und was den Mietern damals gesagt wurde spielt im Streitfall sicherlich keine Rolle, oder gibt es handfeste (schrifliche) Beweise darüber? Ansonsten wird sich der Mieter sicherlich nicht an eine solche Aussage des VM erinnern können.
Die grundsätzliche Frage die sich ja stellt: Ist Streit mit dem Mieter zu erwarten oder nicht? Es fängt wie bereits erwähnt ja schon bei der Kündigung an: Da muss eine (handfeste) Begründung rein wieso denn Eigenbedarf angemeldet wird. Ist das Haus für 2 Personen nun eigentlich "zu groß" kann es schon daran hapern. (Du als "nur Freund nicht Ehemann" zählst da eher weniger.) Oder anders gesagt: Ist der Anspruch/das Bedürfnis von Dir und Deiner Freundin in dem Haus zu wohnen größer als der der momentanen Mieter.
Das sind in der Praxis immer recht differenziert zu betrachtene Umstände (gerade auch was die Verhältnisse auf Mieterseite betrifft). Wenn die dort also auf keinen Fall rauswollen werden die sich mit Händen und Füßen gegen die Eigenbedarfskündigung wehren, dann wird es erstmal teuer und auch lange dauern. Bis sich ggf. dann mal ein Gericht mit dem Fall abschließend befasst hat geht viel Zeit ins Land.
Wenn also eh mit einem Anwalt gesprochen werden soll ist dies sicher der richtige (und einzig sinvolle) Weg um im Vorfeld genau abklären zu können ob und wie eine solche Kündigung Sinn macht.
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Kann man so pauschal nicht sagen, wenn das also ernsthaft zur Debatte steht lieber mit einem Fachmann reden der sich mit der Thematik auskennt, damit es hinterher keine bösen Überraschungen gibt.
Mal ganz grob gesagt:
Eigenbedarfskündigung für eigene Tochter kann berechtigt sein, fraglich ist, ob das Bedürfnis der Eigentümer die Kündigung einer Familie rechtfertigt, ggf. gibt es dort ja auch gerade noch eine besondere Härte etc. pp.. Ein einfaches "Ich will die da raushaben und schiebe meine Tochter vor (auch wenn die gar kein Haus braucht)..." reicht nicht aus.
Von jetzt auf gleich geht da eh nichts, da gibt es bestimmte Fristen zu beachten außerdem müssen bestimmte Formvorschriften gewahrt sein. Da macht der Laie schnell gern einen Fehler der ihn dann teuer oder zumindest zeitlich zu stehen kommt.
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Original geschrieben von Dingens
Moin
so habe ich über die Baumarktteile auch gedacht, aber der Thread im Haustechnikdialogforum (Achtung lang!) hat mich ins Grübeln gebracht.
Wieso ins Grübeln? Ich lesen in diesem Beitrag eigentlich nur die Bestätigung raus, dass 200 € Baumarktöfen nichts taugen und die Fachleute sind sich auch einig, dass man von derartigen Experimenten die Finger lassen sollte. (Sehr schön auch das Beispiel mit der versauten Heizung, weil Ofen an Kunststoffabzug angeschlossen...)
Du solltest Dir vor allem auch mal die dort gestellten Fragen beantworten:
Was willst Du damit? Einfach nur ab und an ein romantisches Feuer haben oder auch tatsächlich was heizen bzw. die sonstige Heizung entlasten?
Solange es um die reine Optik geht kann man bestimmte Punkte sicher vernachlässigen, aber man wird nun mal für 200-300 € keinen effektiven und funktionellen Ofen bekommen. Die Gründe hierfür sind im verlinkten Beitrag ausführlich beschrieben.
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Was heißt keine Ansprüche?
ALG I wird es wg. fehlender Beiträge nicht geben, auf das mögliche ALG II würde der 400 € Job angerechnet.
Ich weiß jetzt nicht, in wie weit ein Mini-Job auch gegen potentielle RV-Fehlzeiten hilft (auch wenn es keine RV-Abgaben in diesem Sinne gibt) ansonsten bietet es sich deswegen natürlich an sich AL zu melden.
Aber: Die bloße AL Meldung wirkt sich auf die Krankenkasse erstmal nicht aus, das Amt übernimmt da nur was, wenn Du auch eine Leistung (oder Teilleistung) beziehst. Wenn Du lediglich Deine AL-Meldung abgibst, den 400 € Job machst und sonst nichts mit dem Amt zu tun hast ist die KK Dein Problem.
Solltest Dich also mal über KK-Beiträge und Versicherungspflichten für 400 € Jobber informieren.
Und was die Schufa angeht (auch mal sehr allgemein gesprochen):
Von jemandem der arbeitslos ist wird man i.d.R. nicht erwarten, dass er problemlos in der Lage ist Kredite oder Raten zurückzuzahlen bzw. das Ausfallrisiko bei Forderungen wird entsprechend höher sein. Von daher kann es durchaus sein, dass ein AL-Meldung den Schufa-Score senkt, sofern die das in dem kurzem Zeitraum spitzbekommen.
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Da gab es vor nicht alzu langer Zeit mal eine Themensendung irgendwo im TV.
Ergebnis:
Wer lange Freude an seinem Kamin haben und auch die Sicherheit nicht vernachlässigen will kommt nicht um den Besuch bei einem Fachmarkt (nicht Baumarkt) drum herum. In der Reportage hatten sie einen "schönen" Fall in dem aufgrund eines selbst eingebauten Kamins jemand das ganze Haus abgefackelt ist.
Offene Feuerstellen oder Öfen sollten in keinem Fall unterschätzt werden, ich persönlich würde (auch wenn es rein handwerklich wohl nicht das Problem wäre so ein Ding irgendwie an die Wand zu bringen) da immer auf Fachleute für den Kauf + Einbau zurückgreifen. Alles andere ist imho am falschen Ende gespart.