Re: Re: Re: Krankenkassenfrage
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Original geschrieben von amori12
Danke schon mal für deine Antwort. 
Im Schreiben der Familienkasse steht "Kindergeld kann längstens bis zu demjenigen Monat gezahlt werden, in dem Ihr Kind über das Gesamtergebnis der abgelegten Prüfung schriftlich unterrichtet wird. Weisen Sie zu gegebener Zeit bitte das tatsächliche Ende des Studiums nach (z.B. durch das Prüfungszeugnis)".
Ist das wirklich so zu verstehen, dass im März nichts mehr gezahlt wird?
Damit ist gemeint, dass man so lange noch "Student" ist, bis man weiß ob die Abschlussprüfung/Diplom/Bachlorarbeit etc. bestanden ist oder nicht tatsächliches Ende = bestehen der Abschlussprüfung.
Imho bekommt man bei Studiengängen in denen ein mündliches Abschlusskollqium vorgesehen ist z.B. nach erfolgreichem Bestehen der mündlichen Prüfung einen Wisch (also was schriftliches) mit den Noten und dem bestehen. Das offizielle Abschlusszeugnis kommt erst später, wird aber auch auf das Datum der abschließenden Prüfung "rückdatiert", z.B. Prüfung am 23.02., Zeungis am 15.03, dann steht trotzdem im Zeugnis, dass die Prüfung am 23.02. abgelegt und bestanden wurde. Da man aber im März nicht mehr immatrikuliert war weil die Immatrikulation Ende Feb. ausgelaufen ist, gibt es auch kein Kindergeld mehr.
Nur in Fällen in denen erst durch ein Schreiben das Bestehen oder das Nichtbestehen bekannt gegeben wird würde den Zeitraum verlängern, weil erst zu diesem Zeitpunkt das tatsächliche Ende mit bestehen der Prüfung offiziell ist.
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Ja klar. Aber das könnte die Person ja auch schon im Februar usw. Dann wird eben ggf. wieder Kindergeld usw. zurückgefordert. Aber gehen wir davon aus, dass das nicht der Fall sein wird und die Person im März nicht arbeitet.
Da Kindergeld in Fällen über 18 nur gezahlt wird, wenn Kind noch in Ausbildung oder Studium und das wie oben beschrieben nicht mehr der Fall = keinen Anspruch auf Kindergeld (es sei denn es gibt auch was für arbeitslose Kinder, dass weiß ich nicht).
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Das verstehe ich nicht. Was spricht denn gegen kurzfristig Hartz IV und für freiwillig (und kostenpflichtig) selbst versichern? Gibt es da irgendwelche Nachteile?
Kommt auf die persönlichen Verhältnisse an. Ein Hartz 4 Antrag ist nicht mal eben so gemacht, da muss man sich schon ziemlich "nackig" machen. Sollte die Person irgendwo noch ein Sparbuch o.ä. haben würde eh erstmal erwartet, dass man das eigene Kapital aufbraucht bevor der Staat zahlt. Von daher kann es durchaus Sinn machen sich diese Aktion zu schenken und lieber selbst 1-2 Monate die KV zu zahlen weil es eh nichts vom Amt geben würde.