Beiträge von ChickenHawk

    Ich verstehe die Aufregung auch nicht, denn neu ist das bestimmt nicht.


    "Mit der Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes wird nunmehr besonders qualifizierten Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern ein direkter fachgebundener Zugang zur Fachhochschule für die der Meisterprüfung fachlich entsprechenden Studiengänge eröffnet, wenn sie ein Beratungsgespräch an der Fachhochschule absolviert haben. Die besondere Qualifikation ist durch ein erheblich über dem Durchschnitt liegendes Ergebnis im Zeugnis über die Meisterprüfung nachzuweisen. Ein erheblich über dem Durchschnitt liegendes Ergebnis liegt vor, wenn eine im ersten Fünftel des jeweiligen Prüfungstermins liegende Prüfungsgesamtnote erreicht wurde."


    "Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister sowie die Absolventen der aufgeführten beruflichen Fortbildungsprüfungen, die die oben genannten Voraussetzungen für den direkten Zugang zum Fachhochschulstudium nicht erfüllen, haben die Möglichkeit der Teilnahme an einem Propädeutikum zum Erwerb der fachgebundenen Fachhochschulreife."


    Quelle:
    http://www.hwk-bayern.de/5009,359,277.html


    Was soll daran jetzt schlecht sein? Da finde ich bestimmte Dünnbrettbohrer Abi`s an diversen Schulen die auch eine fachgebundene FH Reife bringen viel schlimmer.

    Viel interessanter ob ein Datum auf der Rechnung stand, ist die Frage ob da noch ein Satz stand ala "Wenn sie bis dann und dann nicht gezahlt haben kommen Sie automatisch nach 30 Tagen in Verzug".


    Wenn das nicht der Fall ist sondern nur ein Datum angegeben war reicht das nicht aus um Verbraucher in Verzug zu setzen. Durch die Rechnung wärst Du also nicht in Verzug. Kann aber sein, dass Du eine Mahnung erhalten hast nur irgendwie ist die nicht zur Kentniss genommen worden oder was auch immer. Müsste im Zweifel auf der Arzt beweisen, dass die Mahnung zugegangen ist.


    Aber wie schon mehrfach jetzt geschrieben: Nicht lange rumreden, zahlen und gut ist.

    Ich will die Addy jetzt hier nicht breit treten, er hat sie aber ganz offen in seinen Beiträgen stehen, man muss nur wissen wo man suchen soll... ;)


    Ansonsten ist das hier das A/K von daher sollten wir uns evtl. eher auf technische Fragen zur PN Funktion oder deren Fehler beschränken und dieses Unterforum nicht zur Kontaktaufnahme zweckentfremden.

    Re: Re: Posteingang voll!


    Zitat

    Original geschrieben von Christian
    Die User werden per eMail über das volle Postfach informiert; wenn sie allerdings nicht dagegen tun, können auch wir leider nichts dagegen machen.


    Tut dass dann Not hier im A/K noch so ein Posting dranzuhängen? Wenn das Sitte wird, haben wir hier demnächst pro Tag 32 "Bitte PN Fach leeren" Postings.

    Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde


    Jetzt höre ich hier, dass ein Gericht nicht prüft, ob ein Mahnbescheid gerechtfertigt ist und breche auch gleich zusammen. Klar wird nicht geprüft ob die Forderung gerechtfertigt ist, aber ob der Mahnbescheid gerechtfertigt ist, wird schon geprüft, d.h. ob es Fristen gibt, die dem Mahnbescheid entgegen stehen.


    Dann tu Dir beim brechen aber nicht weh. ;)


    Geprüft wird vom Rechtspfleger (wenn überhaupt noch) allein die formelle Richtigkeit und ob der MB für die Zahlung einer bestimmten Geldsumme ausgestellt werden soll bzw. ob er unzulässig wäre.


    Mit dieser Aussage:
    "Das Mahnverfahren ist gerechtfertigt. Das sehe ich schon aus der Tatsache, das es von gerichtlicher Seite veranlasst wurde."
    hast Du das aber anders dargestellt, als ob das bloße vorliegen eines MB schon der "Beweis" dafür sei, dass der TE im Verzug wäre. Und das ist so schlicht und ergreifend nicht richtig, da hilft auch alles brechen nichts.


    Ich denke wir sind uns einig, dass auf dieser Basis keine fundierten juristischen Aussagen getroffen werden können. Wie bereits schon früher geschrieben, stellt sich doch viel eher die Frage, ob das denn überhaupt notwendig ist.

    Einen Mahnbescheid bekomme ich immer, solange ich die Gebühren bezahle.
    Geprüft wird da gar nichts, da nicht mal der geltend gemachte Anspruch belegt werden muss wird erst recht nicht geprüft ob ein Zahlungsverzug vorliegt oder nicht.


    Also:
    Ist der TE im Zahlungsverzug, dann muss er rechtlich gesehen alle Kosten tragen und die 100 € hinblättern.
    War er bisher nicht im Zahlungsverzug, ist er es nun durch den MB, die Kosten bis dahin kann der Arzt aber nicht als Verzugsschaden geltend machen, da sie zu einem Zeitpunkt angefallen sind, in dem ggf. noch kein Verzug vorlag.


    Ob und wie der TE bereits im Verzug war oder nicht, lässt sich anhand der gemachten Angaben nicht beurteilen.


    Von der juristischen Schiene mal ab:
    Zahlen und gut ist. Bei 5 Monaten ist es doch nun völlig Wurst, ob Verzug oder nicht, man hat halt etwas verpennt und sollte nun mit den Konsequenzen leben.
    Wenn hier Beiträge kommen, dass irgendjemand seinen Laden schließen muss, weil die Kunden nicht bezahlen ist das Geschrei doch auch wieder groß.

    Zitat

    Original geschrieben von kaputer
    Hat auch einen TV Tuner. Aber primär für externe Quellen gedacht - so hab ich das zumindest vor :)


    Was Du damit vor hast interessiert die Herren beim Zoll aber nur bedingt.
    Sollten die das spitz kriegen, werden die ggf. zu einer abweichenden Einschätzung kommen.


    Mal davon ab, dass es weniger darauf ankommt wie ländlich euer Zollamt vor Ort ist, sondern über welchen Flughafen das Paket reinkommt, denn die Zollanmeldung wird vom Paketdienst dort vor Ort gemacht. Und die Jungs da haben Ahnung. ;)


    Ganz davon ab kannst Du nur hoffen, dass FedEx oder wer auch immer vorher bei Dir nachfragt und nicht einfach was anmeldete was die für richtig halten.


    By the way:
    Sollte man das nicht lieber in den USA-Versand-Beitrag splitten um die FAQ nicht zum Diskussionsbeitrag verkommen zu lassen?

    Leitet das Ding ausschließlich Signale von anderen Quellen weiter, oder ist das Gerät an sich auch schon als TV-Empfänger/Tuner geeignet?


    Wenn es nur weiterleitet, dann könnte man in Richtung 8517 62 00 denken, wäre dann zollfrei.


    Wenn es ein "TV-Tuner" ist dann irgendwas in Richtung 8528, hier wird es gemein, je nach Unterposition fällt zwischen 0 - 14% Zoll an.