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Ware die sie im zollrechtlichen freien Verkehr der Gemeinschaft befindet (Gemeinschaftsware) verliert beim Export diesen Status (Exporte in Drittländer sind Umsatzsteuerfrei) und wird Nichtgemeinschaftsware.
Wird eine solche Nichtgemeinschaftsware wieder in den EG eingeführt, muss sie normal verzollt bzw. angemeldet werden. Zoll fällt nicht an, die 19% Ust aber schon.
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Original geschrieben von Martyn
Ich würde ja auch niemald behaupten das diese Leute unqualifiziert sind, sie mögen ja ein auch so tolles Fachwissen haben, aber ihnen fehlt einfach das Grundwissen.
Von dem was man so in der 12/13 Klasse in Erdkunde lernt?
Lt. Profil bist Du 24, ernsthaft da sollte man eigentlich erwarten können, dass Du etwas mehr "Grundwissen" bzw. Lebenserfahrung hast.
Irgendwie hinterlässt es den Eindruck, dass in deiner Vorstellungskraft noch "der dumme Handwerker" existiert der gerade mal unfallfrei bis 3 zählen kann.
Mephisto
Ich komme gern zum signieren vorbei.
Wenn Du ansonsten jemanden brauchst den Du doof von der Seite anquatschen kannst stell Dich demnächst doch einfach vor den Spiegel. Ich weiß nicht wo und wann Du Dich auf die Füße getreten gefühlt bzw. den kürzeren gezogen hast, es ist mir auch relativ Schnuppe. Aber gerade als ein User der hier immer sinnbezogene Beiträge fordert geh doch einfach mal mit guten Beispiel vorran und trag was zum Thema bei anstatt hier zu versuchen anderen ans Bein zu pinkel. 
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Zitat
Original geschrieben von Martyn
Ausserdem haben Studenten die ihr Abitur oder Fachabitur in Vollzeit an einer Schule erworben haben in dieser Zeit kein Einkommen erzielt. Deswegen finde ich es auch nicht gereicht Meister so an ne Fachhochschule zu lassen.
Na wenn der Martyn das nicht gerecht findet, dann sollte man das sofort verbieten.
Deine Beiträge und die dazugehörige "Argumentation" sind mal wieder haarsträubend.
Was mir dabei eigentlich wirklich leid tut wenn es nicht so traurig wäre:
Die unzähligen armen Tischkanten die bisher wegen solcher Ergüsse schon sterben mussten.
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Original geschrieben von Cheesy
Die 0,03% werden nicht angesetzt, wenn es sich um eine wechselnde Einsatztätigkeit handelt (wo genau kann ich nachlesen, wann es sich um diesen Fall handelt?).
Also:
5000
-300 Eigenleistung
+ 50 geldwerter Vorteil
= 4750 zu versteuerndes Einkommen
Dafür kann man keine Kilometerpauschale angeben (0,30 /km).
Habe ich irgendwas übersehen? Nach dieser Rechnung kann man den geldwerten Vorteil doch ins Minus drücken, wenn der Eigenbeitrag höher ist als die 1% vom Listenpreis des PKW. Kann das sein? :confused:
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Besser spät als nie:
Da hast Du Dir die Eigenleistung doppelt angerechnet, dass geht so nicht.
Das steuerliche Brutto sind in Deinem Beispiel 5.050 €, auf diesen Betrag werden die Abgaben berechnet. Bei Lst. Kl. 1 rund 2.400 € bleiben also 2650 €. Davon geht der Eigenbetrag und der geldwerte Vorteil runter, ergibt eine Auszahlung von 2.300 € netto.
Kilometerpauschale gibt es dann nicht, zur 0,03 % Regel steht hier was:
http://www.bielefeld.ihk.de/fi…Steuern/PkwGestellung.pdf
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Original geschrieben von Fishboneman
habe laut arbeitsvertrag auch die möglichkeit eines dienstwagens, fällt dann immer das mit 0,03 % an?
Bei Firmenfahrzeug mit Privatnutzung ja, sobald Du auch überspitzt gesagt nur 1km privat fährst bist Du dran. Ansonsten ist das Steuerrecht 2008 so angepasst worden dass kaum noch jemand aus der 0,03% Nummer rauskommt.
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Tausche Juravorlesung gegen gesunden Menschenverstand und schon ist jegliche Diskussion überflüssig.
Soll der TE halt dem Mahnbescheid widersprechen und abwarten ob sie ihn verklagen. Die Hauptforderung sollte er dennoch schnellsten überweisen.
Und wenn dann doch plötzlich irgendwo noch ne Mahnung auftaucht sieht die Sache wieder ganz anders aus. Von daher ist das ganze Gezerre hier doch eh für den Äther.
Was ich von der Kiste halte steht schon auf S.1 des Beitrags. Ende.
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Original geschrieben von Tobbi
kommen meister ohne abi auf eine uni?
Weiß ich nicht, ist mir persönlich aber auch Schnuppe.
Es gibt da ein 42 seitiges PDF über den "Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulgangsberechtigung" der Kultusministerkonferenz. Wer Spaß dran hat kann sich da ja durcharbeiten, im Ergebnis kommt raus: Auch ohne Abi kann man an die Uni.
So und was sagt uns das jetzt? Eben nicht wirklich was.
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Aber auf ein Uni Studium kann man sich was einbilden?
Derartige pauschal Aussagen sind doch Quatsch (haben wir zu diesem Thema nicht in paar geschlossene Beiträge?).
Ich kenne Studiengänge an der FH da fragt man sich was die machen und ich kenne Uni-Studiengänge und deren Studenten mit denen würde ich im Leben nicht zusammenarbeiten wollen.
Je nachdem was man will und wo man studieren kann, muss man sich entscheiden ob man zur FH will oder zur Uni. Pauschal die Uni als die ultima ratio anzupreisen ist ausgemachter Blödfug.
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Genauso sinnvoll wie ein "Betreten der Baustelle verboten - Eltern haften für ihre Kinder" oder was hat die Gaderobe mit der ärtzlichen Behandlung zu tun?
Und jetzt komm hier nicht mit cic pVV oder so einem Gezuppel an. 
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AGB in einer Zahnarztpraxis?
§1
Sie schließen mit mir nur einen Dienstvertrag, keinen Werkvertrag, ich schulde Ihnen bloßes Bemühen aber keinen Erfolg? :D:D
Sorry das ist doch nun wirklich alles etwas weit draußen. Rechtstheoretisch zwar sehr nett, aber nicht realitätsnah.