Zitat
Original geschrieben von Cheesy
Wird der Eigenbeitrag, den ich zahle, jetzt vom Nettogehalt oder vom zu versteuernden Einkommen abgezogen? Dazu konnte ich über google keine eindeutige Info finden.
Der Eigenbeitrag mindert zunächst nur das zu versteuernde Einkommen, mit der Nettoauszahlung hat das nichts zu tun.
Im Prinzip musst Du das mit der Firma klären wie die sich das mit der Übernahmen der Höheren Leasingrate durch den AN vorstellen.
Wenn Du schreibst man soll die Differenz vom Bruttolohn bezahlen würde das bedeuten, dass Du z.B. vertragliches Brutto von 5.500 € hättest, welches aber wg. der Leasingrate auf 5.400 € runtergestuft wird (nicht steuerlich!).
Du würdest also auf die Summe von 5.768 € die Abgaben bezahlen, (bei Lst. KL. 1 rund 2772 €), diese würden Dir aber für die Nettolohnberechnung dann von effektiv 5.400 € Brutto abgezogen bliebe also eine Auzahlung von 2.628 € Netto.
Verzichtest Du auf die teure Auto-Variante, dann hast Du ein steuerl. Brutto von 5.868 €, die Abgaben gehen aber dann von einem Brutto von 5.500 € ab, so dass netto rund 2.680 € über bleibt.
Ganz grob gesagt: Dir gehen immer rund 50% des in Frage stehenden Bruttowerts netto flöten. Im Beispiel kostet Dich der größere Wagen monatlich also rund 52 €, die Du sparen würdest, wenn Du die kleinere Variante wählst.
Aber Achtung: Die Rechnung passt natürlich nicht mehr, wenn der Listenpreis sich signifikant zwischen den zur Wahl stehenden Autos unterscheidet.
Das kann noch mal bis zu 15 € ausmachen, so dass der Nettounterschied rund 70-75 € im Monat sein können.