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Original geschrieben von Blondinenfreund
Natürlich sind alle anderen Auflagen damit vergleichbar. Was denn sonst.
Oder verstösst das Jugendschutzgesetz dann offenbar auch gegen die unternehmerische Freiheit des Wirts, auch an Minderjährige harte Alkoholika zu verkaufen? Oder verstösst die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen in meinem Lokal etwa auch meiner unternehmerischen Freiheit? Fluchtwege, Feuerlöscher? Alles unnötig und mit viel Kosten verbunden. :p
Bitte genau lesen: Es ging nicht darum, dass nicht auch über andere Gesetze die untern. Freiheit berührt wird, sondern das vorgeschrieben wird wie sich die Kunden im Laden zu verhalten haben.
Alle anderen von Dir genannten Vorschriften gelten aber für alle Kneipen gleich. Jeder Wirt darf Jugendlichen keinen hart Alk geben. Das NSRG sieht Ausnahmen vor, die kleine Einraumkneipen einfach nicht erfüllen können. Wie ich bereits früher geschrieben habe: Wenn schon Gesetz, dann gleiche Rahmenbedingungen für alle, also entweder gar keine Ausnahmen = Totalverbot oder Ausnahmeregelungen, dann aber so, dass jeder ein Chance hat.
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Warum dann nicht auch Heroin, Kokain und Crack an seine Stammkunden verkaufen. Als Unternehmer kann ich doch in meinem Laden verkaufen, was ich will und wem ich will. Oder wie war das mit der unternehmerischen Freiheit?
Und in China essen sie Hunde...
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Es steht aber auch in keinem deutschen Gesetz, dass ein Raucher ein Anrecht hat überall seiner Sucht zu frönen und andere damit zu schädigen.
Ebensowenig wird ein Raucher gezwungen überall dort wo es ihm gerade passt zu rauchen.
In unseren GG steht eindeutig:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
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Das ist hier ja wie im Pariser Kreisverkehr:
Die Klage hat mit derartigen Sachen nichts(!) zu tun. Es klagt nicht "der Raucher" auf sein Recht rauchen zu können, es klagen die Wirte (kleiner) Kneipen gegen die Ungleichbehandlung durch das NSRG. Bei allen verständlichen Emotionen die bei diesem Thema hochkommen muss man sich gedanklich von der sonstigen Diskussion auch mal lösen können. Ansonsten machen wir hier einfach einen Beitrag auf "Rauchen ist schädlich und doof" und man braucht sich da nicht weiter drüber zu unterhalten.
Das GG welches hier gern ins Feld geführt wird gilt ja auch eigentlich erstmal nur als Abwehrrecht gegen den Staat (und nur mittelbar mit Drittwirkung gegen andere). Die körperliche Unversehrtheit geht eben nicht so weit, dass der Staat seine Bürger immer und überall vor allem schützen kann und muss. (Ansonsten müsste jede Großstadt sofort allen das Autofahren verbieten. 1 Tag Berliner Luft geschnuppert ist im Vergleich wie 2 Zigaretten zu rauchen.)
Also warten wir doch einfach mal ab, was da bei Gericht rauskommt, danach kann man sich immer noch weiter aufregen.