Beiträge von ChickenHawk

    Weil ich heute einen etwas sozialen Tag habe:


    http://www.kaldewei.com/de/pre…te/detail.php?kat=2&id=35
    (Ist ja auch nur der erste Treffer in Google mit dem Stichwort "japanische Badewanne"...)


    Und wenn man schon auf deren HP ist braucht man nicht mehr viel um das zu finden:
    http://www.kaldewei.com/de/partner/


    Und was Deinen Floppy angeht: Wer hier mit so breiter Brust meint auf die Wurst hauen zu müssen wie Du es in dem entsprechenden Beitrag getan hast, darf sich auch nicht beschweren wenn dazu auch mal ein passender Kommentar kommt.

    In jeden Sanitärfachgeschäft oder z.B. bei einem Ausstellungspartner großer Hersteller wie z.B. Kaldewei.


    Optional kann man sich auch eine normale Badewanne im Internet bestellen und hoffen, dass fälschlicherweise eine japanische geliefert wird die man dann einfach behält.

    Natürlich lassen sich Viren das "reisen" nicht verbieten, von daher werden die Dinger eh jeden Tag um den halben Erdball getragen.


    Da diese Art der Berichterstattung aber in der Tat wohl eher von der Bild-Zeitung oder dem Express übernommen wurde, muss man sich da keine wirklich großen Gedanken machen, dass es in den USA oder hier bald so aussieht wie in den Ebola-Katastrophen-Gebieten.


    Sich MRSA übers Händeschütteln zu holen ist auch kein wirklich reales Szenario, dafür kann man sich dort schöne andere "Geschenke" abholen.

    Für die Techniker unter uns:


    "Spezifische Zugfestigkeit größer als 23,5 x 10hoch4 m"
    Was ist das denn für eine Maßangabe?


    Mir ist bisher nur Maßeinheiten N/mm² oder MPa (MegaPascal) für die Zugfestigkeit bekannt. Und wie rechne ich die o.g. Angabe dann auf N/mm um?

    Zitat

    Original geschrieben von Partybombe
    Wenn es ein kleiner Händler würde ich es auch so zurückgeben. Es handelt sich dabei aber um eine große Firma, denen wird das kaum weh tun.


    Ich dachte für die Erzeugung von kollektivem Brechreiz wären die Jungs bei RTL mit ihren Kängurujuwelen zuständig, aber offensichtlich muss man sich jetzt auch schon bei TT präventiv einen Kübel hinstellen da man nie weiß bei welchen sinnentleerten Aussagen man hier spontan das Abendessen wieder von sich geben muss.


    Falls das jetzt nicht deutlich genug war:
    Derartige Aussagen und die dazugehörige Einstellung finde ich zum k***en.

    Wenn es nur ein Fehler des Lieferanten und keine tatsächlich "unbestellte Ware" im Sinne von ungefragt und ohne Auftrag irgendwem was geliefert ist, dann greifen die "nur aufbewahren" Vorschriften eh nicht.


    § 241 a BGB
    (1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.


    (2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.


    (3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat



    Also einfach kurz den Händler informieren und gut ist.