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Verstehe ich das richtig, dass das Spiel als "Bundle" mit der Box zusammen verkauft worden ist? Denn dann ist weniger die Frage, ob MM ein freiwilliges Rücknahmerecht einräumt sondern eher ob die die Box mit dem Spiel als "Gesamtheit" betrachten.
Denn bei selbstverschuldeten Defekten wird auch nichts zurückgenommen.
Wenn Du Glück hast schaut aber keiner die CD an und das Ding wird komplett gegen Geld zurückgenommen.
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Jungs, wenn hier jetzt wieder die verschiedenen Möglichkeiten besprochen werden die Versicherung zu bescheißen, dann hängt hier sicher bald auch das verdiente Schloss.
Ja es ist ärgerlich dass das Notebook kaputt ist. Da der TE aber sich zu einem großen Teil selber an die Nase fassen muss wäre es doch das sinnvollste aus dem Schaden klug zu werden, demnächst derartige Geräte nicht mehr offen im Fahrerraum zu haben (das ist ganz ab bei einem Unfall auch saugefährlich) und die Sache damit auch gut sein zu lassen.
Ne Straftat wegen einem popeligen Notebook? Ich würde mir sowas nicht ans Bein binden wollen.
EDIT:
wasser
Was ein tolles Argument... 

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Ja und strafrechtlich wird wg. "Aussage gegen Aussage" nichts bei rumkommen, zivilrechtlich ist dasselbe Problem + die Fahrlässigkeit Deinerseits das Notebook einfach so auf dem Beifahrersitz liegen gehabt zu haben.
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Da hat der Sebastian zwar recht, trotzdem gibt es hier wohl im Ergebnis nichts.
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Och Jungs es ist doch Neujahr, seid nett zueinander und hackt nicht gleich wieder aufeinander rum.
Wir mussten unseren eigentlichen Plan an ein nettes Plätzchen zum schauen zu besuchen wegen diverser Deppen leider kurzfristig ändern, der Weg dahin war einfach zu gefährlich. Selbst dem Rettungswagen wurden während einer Einsatzfahrt noch Böller und Raketen in den Weg geschossen von dem Geballere mit Schreckschusswaffen auf Kopf bzw. Ohrhöhe anderer Zuschauer mal ganz ab.
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"Die einen sind zu dumm, mit Böllern umzugehen, und die anderen zu böse"
Nettes Zitat aus diesem Artikel:
http://www.taz.de/regional/ber…/?src=SZ&cHash=96a60b6320
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Jeder so wie er mag, nur persönlich finde ich steigt die Zahl der Unfälle (oder eben die Berichterstattung über dieselben) jährlich an.
Wie in diesem Fall:
http://www.westfaelische-nachr…t_verletzten_Kindern.html
Kinder Vogelschreck Munition in die Finger bekommen können will mir eh nicht so einleuchten. Aber scheinbar drückt da doch die ein oder andere Gans von Weihnachten den Erziehungsberechtigten noch auf das Denkzentrum.
Dazu noch die Kombination von Alkohol und Pyrotechnik und die Katastrophe ist eigentlich schon vorprogrammiert. Ich werde mir daher dieses Jahr das Spektakel auch lieber wieder aus sicherer Entfernung und mit "feuerfester" Bekleidung anschauen um gar nicht erst in die Nähe von Idioten zu kommen die meinen Böller auf Kopfhöhe schmeißen zu müssen.
Mein persönliches "Highlight" war vor ein paar Jahre eine Bande besoffener Kids die es für eine tolle Idee hielten andere Passanten mit einer Schreckschusswaffe abzuschießen...
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Zitat
Original geschrieben von OnRoP
Ps:
Es tut mir leid, wenn es ähnliches in diesem Beitrag schon gab, aber dieser Threat ist leider sooo unübersichtlich geworden das mich auch eine Suche nicht weiter bringt.
Dem muss ich vehement widersprechen, wenn Du den ersten Beitrag auf der ersten Seite liest ist dort eine Art FAQ mit Links zu finden in der auf die jeweiligen Probleme verlinkt wird. In Deinem Fall "Probleme mit dem VK - VK liefert nicht" oder so ähnlich.
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Zitat
Original geschrieben von Laubi
Das nächste mal zu 100% online: FernAbsG sei Dank.
Damit würdest Du nicht weit kommen, dass FernAbsG gibt es seit 2002 nicht mehr...
(Die gesetzlichen Regelungen sind inzwischen ein Teil des BGB).
Eine RSV nützt Dir wie bereits erwähnt auch nichts, die würden für einen so klaren Fall keine Deckungszusage geben. Man muss das auch mal aus der Sicht des Händlers sehen, wenn es eine Verpflichtung gäbe alles und jedes immer wg. Nichtgefallen zurückzunehmen, na dann Prost Mahlzeit. Dann könnte man gleich auf den Verkauf verzichten und dem Kunden die Ware erstmal "zur Ansicht" mit nach Hause geben.
Und bevor man sich jetzt auf den Onlinekauf stürzt und sich dann später wieder um irgendwelche Versandkosten o.ä. streitet: Es gibt genügend Händler die auch offline mittlerweile als Service eine Rücknahme gegen Geld anbieten, nur da sollte man halt immer vor dem Kauf fragen, wie das in dem jeweiligen Laden gehandhabt wird.
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Geworben wurde ausschließlich damit:
"Kunden können ihre Pakete ganz regulär bis Geschäftsschluss am Freitag, 21. Dezember aufgeben, damit die Zustellung bis zum darauffolgenden Montag an Heiligabend sichergestellt ist."
Wann ist das Paket denn auf die Reise gegangen? Wenn es erst am 22ten aufgegeben wurde, dann hätte man halt den Expresszuschlag nehmen müssen um eine garantierte Auslieferung am 24ten zu haben.
Ich selber habe am Samstag noch um 11 Uhr ein "normales" Paket verschickt welches am Montag um 10:30 ausgeliefert wurde. Glück gehabt, aber ich hätte dann auch nicht gemeckert wenn es erst morgen ausgeliefert worden wäre.