Beiträge von ChickenHawk
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Was steht denn auf Deiner LSt-Karte als religionszugehörigkeit? Wenn da keine Konfession angegeben ist, dann kannst Du das entsprechend auch bei der Lohnsteuerjahreserklärung so angeben.
Im Übrigen: Es reicht nicht einfach nur auszutreten, man muss die Behörden auch entsprechend informieren und dort seinen Status ändern lassen.
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Man merkt an deiner Ausdrucksweise dass Du im Moppedbereich noch Anfänger bist (ist nicht negativ gemeint)

Auf was für einer Maschine hast Du denn Fahrschule gemacht, welche Maschinen überhaupt schon mal Probe gefahren?
Denn merke: Wichtigstes Kriterium beim Moppedkauf, nie nur nach der Optik kaufen.
Ich selbst habe vor Jahren mal den Schein gemacht, weil ich die Chopper aus Werner geil fand
Nachdem ich einmal selber auf so einer Kiste gesessen habe war aber gleich klar, dass ich damit nicht glücklich werden würde.Im Prinzip kann man Dir nur raten Dich bei den einschlägigen Hersteller mal über die Modelle schlau zu machen, sich für 3-4 Modelle vorab entscheiden und dann ausgibig Probe fahren um zu sehen welches Mopped zu einem passt.
Ich würde Dir für den Anfang von Supersportlern ala GSXR oder R1/R6 abraten, einfach weil man als Anfänger auch mit anderen Maschinen mit weniger Leistung glücklich werden kann ohne sich und andere in Gefahr zu bringen. (Supersportler zu drosseln macht erst Recht keinen Sinn).
Die SV650S ist sicherlich etwas was Du mal näher in Augenschein nehmen könntest, genauso eine Bandit 600S oder ER6(f) oder Z750 oder oder oder... Eigentlich haben alle Hersteller ähnliche Modelle im Angebot, letztendlich muss man sich dann immer danach entscheiden was einem am meisten liegt und dann eben auch noch gefällt.
Solange Du nicht weißt, ob Dir ein 2 oder 4 Zylinder mehr zusagt, ob Du gesteigerten Wert auf Kardan legst oder Kette bevorzugst kann man Dir diesbezüglich auch keine Tips geben.
Mit einer SV650 kannst Du für den Anfang (sofern Du nicht gerade 190cm bist) aber nicht viel falsch machen, preislich durchaus attraktiv. Wirklich Wertstabil sind bei Moppeds aber nur BMW, Ducati oder Klassiker, der Rest der Bande nimmt sich da nicht viel (Honda, Suzuki, Yamaha).
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Sorry aber das ist doch auch eine selten besch*****e Frage.
1.) Es gibt keine SoKü (das ist nur umgangssprachlich), wenn überhaupt bei Dauerschuldverhältnissen eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB
2.) Ein Blick ins Gesetz erweitert die Rechtskenntnis, in § 314 BGB steht:
"Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann."3.) Wo liegt denn in einer Preissenkung nun ein Grund vor, weshalb es dem Kunden nicht mehr zugemutet werden kann an dem bestehenden Vertrag festzuhalten, wenn er ausschließlich zu seinen Gunsten verbessert wurde?
4.) Wir fassen zusammen: Wg. einer Preissenkung eine "SoKü" haben zu wollen entspricht nicht der in D geltenden Gesetzeslage und ist daher nicht durchsetzbar.
Wie kommst Du denn darauf, dass bereits eine einseitige Vertragsänderung immer zwangsläufig auch einen Grund für eine fristlose außerordentliche Kündigung ist?
Also erstmal die eigene Position überdenken und dann andere User anpampen gell?

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Wenn dann bitte "will shine forever"

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Ein bißchen präziser müsstest Du schon werden, was die Anforderungen an die Maschine angehen soll. Im Moment käme das der Frage "Such günstiges Handy mit geringem Wertverlust" gleich.
Was für ein Fahrertyp bist Du? Wofür soll die Maschine genutzt werden?
Chopper, Crusier, Naked, Sportler, Tourer, Sporttourer, Enduro, Supermoto...? -
Nun ja die Beträge der Kirchesteure und der SoliZuschlag berechnen sich anteilig an der Lohnsteuer, falls denn tatsächlich so viel LSt abzuführen wäre, sind die weitergehenden Berechnungen durchaus korrekt.
Wie hoch ist denn das arbeitsvertragliche Monatsbrutto?
Im Endeffekt wird Dir nichts anderes übrig bleiben als mal bei der Verleihfirma nachzufragen, wie denn diese Berechnung zu Stande kommt. -
Das kommt bestimmt als nächstes...
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Was ausergewöhnliche Geschäfte sind wird idR durch den Gesellschaftervertrag festgelegt. Meistens sind das der Kauf und Verkauf von Grundstücken oder Geschäfte die das Gesellschaftsvermögen um XXXXX € belasten.
Ein Mitentscheidungsrecht wie in der Aufgabenstellung gefordert bringt die Stellung als Kommanditist allein noch nicht mit sich.
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http://www.youtube.com/watch?v=yG7TsDMWy-o
Telemarkting mal anders...
Der hier:
http://marryourdaughter.org/index.php
ist nicht wirklich lustig (zumindest nicht wenn das kein Fake ist).
Die spinnen die Ammis