Beiträge von ChickenHawk

    Zitat

    Original geschrieben von Der_Mond


    Die haben teilweise auch die friedlichen Zuschauer angegriffen.


    Wobei ich mir die Frage stelle, wieso man dort als "Zuschauer" hingeht.
    Wenn ich gaffen will, darf ich mich auch nicht wundern, dass ich auch was abbekommen kann.


    Solche Aussagen wie: "Wenn keine Polizei da wäre, würde nichts passieren..."
    finde ich persönlich auch nur lächerlich. Es gibt einen bestimmten Block (der auch brav zusammen maschiert ist, von daher konnte man sich sofern erwünscht schon von denen fernhalten) der einzig und allein auf Randale aus ist. Denen ist egal ob es Chaostage, erster Mai oder weiß der Geier ist.
    Wenn denen nicht ein gewisses Maß ein Polizei gegenübersteht zerstören die aus reinem Spaß die halbe Stadt und fackeln noch mehr Autos ab. Allein schon die sehr beschränkte Sichtweise Autos bestimmter Marken würden sowieso nur von "Bonzen" gefahren und müssten daher besonders bevorzugt beschädigt werden, da fällt einem nichts mehr wirklich zu ein.


    Mein persönlicher Favorit aus der Spiegel TV Reportage:
    Eben noch Steine schmeißen, dann aber in die Kamera heulen man würde in seinen demokratischen Grundrechten eingeschränkt. Ja ne ist klar...


    Der Verlauf ist äußerst unschön für die die friedlich demonstrieren wollen (auch wenn sie manchmal selbst nicht so richtig wissen wogegen), wenn ich aber dann die Chaoten sehe finde ich es manchmal fast schon schade das die Polizei noch so "friedlich" mit denen umspringt.


    Ich würde gerne mal die Gesichter der Krawallsympahtisanten sehen die sich auf die Seite der Deppen schlagen und gegen die Polizei wettern, wenn so ein Mob durch deren eigene Straße zieht und bei denen die Scheiben eingeschmissen werden und die Autos brennen.

    Zitat


    Aha, und wenn dein Bruder meine Schwester vergewaltigt, brauchst du dich auch nicht beschweren, wenn ich deine Sippe niedermetzel? Was du da propagierst ist nämlich genau das- Sippenhaft.


    Was kann der friedliche Demonstrant dafür, wenn neben ihm ein Chaot steht? Nix!


    Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, und auch hier gilt nicht der Grundsatz:
    "Je polemischer desto besser..."


    Von daher erspare ich mir jetzt auch mal Deine Aussage in Einzelheiten zu zerlegen, eine vernüftige Argumentation scheint unter diesen Voraussetzungen nicht möglich zu sein.




    Zitat


    Mal einen Blick ins Grundgesetz werfen-da hat man sogar die Pflicht zu Krawallen. Und das Grundgesetz sagt auch, das nicht die Regierung zu entscheiden hat, wann diese Krawallpflicht einzutreten hat.



    Wie niedlich...
    Aber wenn man schon mit solchen Argumenten kommt, dann sollte man wenigsten wissen, worüber man spricht, geht sonst leicht ins Auge ;)
    Ich vermute mal Du spielst hier auf das "Widerstandsrecht" aus Art. 20 Abs. 4 an:


    Artikel 20
    [Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.


    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.


    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.


    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


    Da steht also ganz klar, dass man Widerstand gegen denjenigen leisten darf, der gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt. Blöd nur das man wissen müsste was das denn heißt: http://de.wikipedia.org/wiki/V…sm%C3%A4%C3%9Fige_Ordnung


    Wenn man dem soweit folgen konnte steht also im Ergebnis fest:
    Die Polizei ist zu Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung dort vor Ort, nicht um diese zu beseitigen. Damit hat man als Demonstrant und Krawallmacher von Beruf auch nicht das Recht aus Art. 20 Abs. 4 gegen die Beamten Widerstand zu leisten.


    Eher ist es doch der Fall das die Gewaltäter die Ordnung mit Füßen treten, also könnte man lt. GG ja gegen die Widerstand leisten? Sekunde man sollte schon ganz lesen: "Wenn keine andere Abhilfe möglich ist..." Ist hier der Fall, die Polizei ist nur "einen Steinwurf" entfernt , also kann ich zu denen hingehen und sagen:
    "Der Otto dahinten schmeißt mit Steinen" und die Beamten werden dem Otto dann mal sagen dass er das nicht darf. Also auch hier keine Recht zum Widerstand.
    So was blödes aber auch...


    Von daher:
    Wer sich auf ein Gesetzt oder speziell hier das GG beruft sollte doch vorher mal reinschauen was er denn da eigentlich propagiert...

    Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    Zumal die Behörden einen Weg gefunden haben, Gase gezielt einzusetzen und ihnen zu verbieten, sich dreisterweise von der Luft mittragen zu lassen, oder wie?


    Es gibt ein Recht auf freie Meinungsäußerung, nicht auf Krawalle.
    Von daher sollte es im eigenen Interesse der friedlichen Demonstranten sein autonome Störer und Krawallmacher von sich aus von den eigenen Reihen fern zu halten oder sich selbst von denen fern zu halten.


    Nun zu argumentieren, dass man als 08-15 Demonstrant als Vorsichtsmaßnahme sich vermummt weil die Polizei ja evtl. gegen Randalierer mit Tränengas vorgehen könnte...


    Ja nee ist klar. Wenn ich es als Demonstrant akzeptiere, dass neben mir ein Chaot ein Auto abfackelt darf ich mich auch nicht beschweren, wenn ich dann beim "Gegenschlag" der Ordnungskräfte was abbekomme.


    Es waren laut Medienberichten 25.000 Demonstranten davon ca. 2.000 gewaltbereit.
    Bei einem Verhältnis von über 10:1 sollte man doch meinen es sei ein leichtes für die friedlichen Demonstranten die potentiellen Störer auszugrenzen.
    Fährt man aber die Schiene "Ich selber schmeiße zwar keine Pflastersteine, toleriere es aber wenn mein Nebenmann dies tut..." sorry aber dann darf man sich auch nicht wundern, wenn man selbst nicht mehr mit Samthandschuhen angefasst wird.


    Wie es bei solchen Demos ablaufen kann wenn "die Masse" keine Bock auf Streß von Autonomen hat, dafür gibt es genügend Beispiele.

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    Original geschrieben von pallmall
    Ich sehs diplomatisch, wenn sich der Staat vermummt, dann darf das auch der Demonstrant.


    Und weil der Staat Steuern erhebt machst Du das dann auch bei Deinen Nachbarn und erhebst Wegezoll fürs Treppenhaus?


    Der Staat oder in diesem Fall die Personen/Polizei die für ihn handeln haben nun mal andere Rechte zumal die "Bekleidung" nicht dazu dient die einzelne Person unkenntlich zu machen, sondern die körperliche Unversehrtheit zu garantieren.

    Zitat

    Original geschrieben von asiamobilephones
    Wir würden sehr gerne in der BRD als Händler auftreten, aber da kein!!!! Händler hier in der BRD (mit Ausnahmen von Händlern, die Asiatische Brand Geräte anbieten) das Theater mit CE Zulassungen , Elektro und Elektronikproduktgesetzen haben möchte (weil die Geräte die Bedingungen eben nicht erfüllen bzw die Bundesregierung dem Mittelstand aber auch alles erschwert) und ein Importeur nach dem neuen EU Recht als Hersteller gesehen wird, bieten wir den Kunden die Ware zum Privatkauf an.


    Man kann nicht beides haben: Ware aus Asien kaufen und nach deutschen Recht rufen.


    Also bitte erkundigen Sie sich doch zunächst (gerne auch bei uns) bevor Sie uns in solch negativem Licht stellen.


    Mag ja alles schön und gut sein, trozdem sind die Angaben im Ebayshop widersprüchlich zu denen in der eigentlichen Auktion.
    Würden Sie den Sachverhalt klar und deutlich dort zum Ausdruck bringen (so z.B. das Sie Geräte verkaufen die in Deutschland gar nicht zum Betrieb zugelassen sind) hätte das über kurz oder lang eine Sperrung zur Folge.


    Solange Sie nur eine Internetseite betreiben und von dort aus Ihre Geschäfte abwickeln ist das eine Sache, Sie treten aber auf einer deutschen Verkaufsplattform auf und versuchen durch verschiedene Umgehungsmethoden sonst für Sie geltendes Recht auszuhebeln bzw. zu untergraben.
    (Nur mal so am Rande: Wenn Sie den Kunden die Einfuhrabgaben erstatten, wären Sie in letzter Konsequenz doch selber wieder Importeur.)


    Mir persönlich ist das relativ egal, wer solche Geräte erwerben will soll das von mir aus tun. Sie müssen sich aber trotzdem darüber im klaren sein, dass ihre Geschäftspraxis im Grenzbereich der Legalität (zumindest aus EU-Sicht) bewegt bzw. darüber hinaus geht.


    Die CE und sonstigen Zulassungsbestimmungen macht der Gesetzgeber ja nicht um Händler aus anderen Ländern zu ärgern, sondern um einen gewissen Standard und Sicherheit für den Verbraucher zu gewährleisten. Wenn ein getestetes und zugelassenens Gerät durch einen Defekt einen Wohnungsbrand verursacht hat man jemanden den man dafür in Regress nehmen kann. Wenn einem Ihrer Kunden nun der Akku in der Hosentasche explodiert (wobei ich nicht unterstellen will Ihre Ware sei minderwertig) und er dadurch verletzt wird hat er niemanden der für das Produkt haftet.


    Wenn ich in China etwas verkaufen will muss ich mich als Ausländer auch den dort geltenden Bestimmungen unterwerfen. Ich kann ebenso ja auch nicht einfach gefälschte oder kopierte I-Pods nach Deutschland verkaufen, nur weil mich das hier geltende Marken- und Urheberrecht stört. Oder überspitzt gesagt: Ich kann auch keine Drogen aus Holland nach Deutschland verkaufen.

    Nur weil es für Dich ein "Muster" ist, ist es im Sinne des Zolls noch lange keins...


    Wenn die Ware zum "freien Verkehr" angemeldet und abgefertigt wird, interessiert es den Zoll erstmal nicht, ob und was Du tatsächlich zahlst.


    Hier noch mal die Details zum lesen (Muster im Sinne der ZollbefreiungsVO müssen entweder erkennbar als Muster oder Probe sein oder max. einen Warenwert von 50 € haben.)


    Warenmuster- proben]

    Kommt auch stark drauf an ob man einen Flug hat der viel von "Business" Fliegern genutzt wird oder nicht bzw. wie stark diese Verbindung in der Regel nachgefragt wird.


    So sind z.B. die klassischen Pendlerzeiten Mo. 8-11 und Fr. 14-19 Uhr auch bei anderen Linien immer wesentlich teurer als ein Flug am Di. um 16 Uhr.


    Auch Fluglinien haben nichts zu verschenken, warum sollte man also Plätze die man erfahrungsgemäß für 130 € verkaufen kann im Vorfeld schon durch 0,01 € Kunden blockieren? "Billigflieger" sind immer nur dann billige wenn man Restkontingente und seltsame Zeiten abbekommt.