Beiträge von ChickenHawk

    Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Diesen Kontakt werden aber Leute haben die eine entscheidung bzgl. der Begnadigung treffen, und ich denke mal schon das diese genügend Sachverstand besitzen um darüber zu urteilen.


    Würde nach Deiner Logik bedeuten, dass die Dame den "Entscheidungsträgern" gegenüber Reue hat durchblicken lassen.
    Soweit so gut, aber wenn dies tatsächlich der Fall sein sollte, warum kann man dann nicht auch öffentlich dazu stehen? Sie muss ja nicht mal persönlich vor die Kamera, eine vom Anwalt verlesene Erklärung, dass sie in ihrer Vergangenheit irrgeleitet war und dieses Fehlverhalten mitlerweile eingesehen hat etc. pp.
    würde es doch schon tun.


    Solange aber das nicht erfolgt, bleibt der schale Beigeschmack, dass man "vor Gericht" auf lieb Kind macht um früher rauszukommen, sich aber die angesprochene Resozialisierung noch nicht wirklich vollzogen hat.


    Und ja auch eine öffentliche Entschuldigung kann sicherlich geheuchelt sein, hätte aber zumindest eine Symbolwirkung.

    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Wo wir wieder bei der Frage wären, welche Werte wer definiert oder definieren darf?


    Es gibt ganz klare Werte und Gesetze die vom Staat gemacht sind. Mord ist eine Straftat. Fertig aus, da gibt es keine persönliche Sichtweise.


    Wenn mir der Staat/die Regierung nicht passt kann ich als Bürger bei der nächsten Wahl dem Kandidaten meine Stimme geben von dem ich glaube, dass er mich am wenigsten über den Tisch zieht oder wenn mir das alles zu blöd ist kann ich den Staat verlassen.


    Niemand wird gezwungen in D zu leben, also entweder ich halte mich an die dort geltenden Gesetze oder ich versuche mein Glück woanders.
    Da jetzt zu argumentieren, dass die persönliche Sichtweise die Tötung von Politikern und Wirtschaftsbossen rechtfertigen könnte.... Sorry aber das ist mehr als abwegig.


    Und nein man kann Reue nicht am Gesicht ablesen, aber allein die Weigerung sich überhaupt irgendwo öffentlich diesbezüglich zu erklären spricht da für sich.

    Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Wie kommst du zu der Aussage ?


    Indem man bei der Aussage ihres Anwalts zwischen den Zeilen liest.Franz Schwinghammer hält ein öffentliches Reuebekenntnis und eine Entschuldigung für eine arge Zumutung für die Opfer, das sagt schon alles.

    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    aber lebt nicht die Gemeinschaft auch von Vergebung?


    Voraussetzung für Vergebung ist aber Reue und Einsicht.
    Die liegt bei der guten Damen imho nicht in dem Maße vor, als dass man an Vergebung oder Begnadigung denken könnte.


    Gerade die vermeindliche "Biografie" die trotz dem Verbot sich an seinen Straftaten (auch nachträglich) noch zu bereichern wohl sicher kommen wird, lässt einem doch den Magen umdrehen.

    Zitat

    Original geschrieben von Martyn


    Ansonsten musst du eigentlich Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, den Voraussetzung dafür ist das du mindestens 24 Monate erwerbstätig bist und Beiträge in die Arbeitslosenversicherung abgeführt worden sind.


    Aber da jede Ausbildung mindestens 24 Monate dauert, und bei Ausbildungsverhältnissen auch Beiträge für die Arbeitslosenversicherung abgeführt werden, musst du eigentlich Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.


    Sorry aber das ist Quatsch.


    Anspruchsvoraussetzungen


    Vielfach wird angenommen, dass schon dann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn für 360 Kalendertage Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit entrichtet wurden - dies ist nicht der Fall.
    Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:


    1. Sie müssen arbeitslos sein.
    2. Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
    3. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.


    Anwartschaftszeit


    Die Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und der eingetretenen Arbeitslosigkeit, der so genannten Rahmenfrist, mindestens zwölf Monate (das sind 360 Kalendertage, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird) in einem Versicherungspflichtverhältnis (z.B. Beschäftigung, ggf. Krankengeldbezug u.a.) gestanden haben.


    Nachzulesen hier:
    http://www.arbeitsagentur.de/n…zungen-Nav.html__nnn=true


    Eine Ausbildung sollte aber eigentlich ausreichen um die Anforderungen zu erfüllen.

    Zitat

    Original geschrieben von belinea
    Oder wäre das Steuerhinterzieheung oder sowas ähnliches?


    EDIT:
    Da hat sich in der Tat mittlerweile was geändert.


    Zu beachten ist aber noch:
    Man kann max. 4.500 € ansetzen, wenn man nicht mit dem eigenen PKW unterwegs ist. (Entspricht ca. 15.000km/Jahr bzw. 1.250 km/Monat).
    Mehr darf man dann nur ansetzen, wenn man einen eigenen oder zur Nutzung überlassenen PKW verwendet.

    laudanum
    Evtl. erfüllt der TE die Anwartschaftszeit nicht.



    Zitat

    Original geschrieben von my_2nd


    Ich hoffe, ich finde bald nen Job, ko**t mich tierischst an das alles.


    Du bist Deutschland... - ... Germany 2k7. :mad:


    Diese Reaktion kann ich nun überhaupt nicht nachvollziehen.
    Das Du zur Zeit ohne Job bist hast Du vorrangig Deiner Einstellung und Deinem Verhalten ("Null Bock Haltung") während der Ausbildung zu "verdanken".


    Das Du Dich bei der Wahl des Jobs/der Ausbildung vergriffen hast, dafür kann kein AG was.Imho wäre es sinniger gewesen schon frühzeitig die Ausbildung abzubrechen wenn man merkt, dass einem das nicht liegt. Dann hätte man ggf. ein Jahr verloren sich aber dann um eine Ausbildung kümmern können an der man Gefallen findet, so das die gezeigten Leistungen einen AG auch davon überzeugen einem nen Job zu geben.


    Auch wenn das jetzt etwas hart klingt: Es gibt momentan (leider) genug junge motivierte Leute die sich in ihrer Ausbildung 100% eingesetzt haben und trotzdem erstmal ohne Job dastehen. Sich jetzt aber darüber aufzuregen, dass man nach eigenem Bekunden sich wenig bis gar nicht engagiert hat und trotzdem nicht gleich 3 AG`s mit einem Arbeitsvertrag winken ist da doch wohl etwas naiv.


    Drücke Dir dennoch die Daumen dass Du bald was passendes findest, und für die Zukunft solltest Du evtl. beherzigen, dass auch wenn einem der Job nicht jeden Tag 100% erfreut, dass man sich gerade dann doppelt reinhängen sollte.


    CH