ZitatOriginal geschrieben von Braindead
Diesen Kontakt werden aber Leute haben die eine entscheidung bzgl. der Begnadigung treffen, und ich denke mal schon das diese genügend Sachverstand besitzen um darüber zu urteilen.
Würde nach Deiner Logik bedeuten, dass die Dame den "Entscheidungsträgern" gegenüber Reue hat durchblicken lassen.
Soweit so gut, aber wenn dies tatsächlich der Fall sein sollte, warum kann man dann nicht auch öffentlich dazu stehen? Sie muss ja nicht mal persönlich vor die Kamera, eine vom Anwalt verlesene Erklärung, dass sie in ihrer Vergangenheit irrgeleitet war und dieses Fehlverhalten mitlerweile eingesehen hat etc. pp.
würde es doch schon tun.
Solange aber das nicht erfolgt, bleibt der schale Beigeschmack, dass man "vor Gericht" auf lieb Kind macht um früher rauszukommen, sich aber die angesprochene Resozialisierung noch nicht wirklich vollzogen hat.
Und ja auch eine öffentliche Entschuldigung kann sicherlich geheuchelt sein, hätte aber zumindest eine Symbolwirkung.
