Wenn dem so ist dann ja...
Haben die gesagt, dass Du nichts zahlen musst, oder nur die Rechnung kopiert und es kommt der Steuerbescheid nachgeschickt? ![]()
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Wenn dem so ist dann ja...
Haben die gesagt, dass Du nichts zahlen musst, oder nur die Rechnung kopiert und es kommt der Steuerbescheid nachgeschickt? ![]()
"Kann der Arbeitgeber nach einer Kündigung den Urlaub verweigern?
Viele Arbeitnehmer machen die Erfahrung, daß nach Ausspruch einer ordentlichen Kündigung in der noch verbleibenden Zeit des Arbeitsverhältnisses auf einmal Probleme auftauchen, die es vorher nicht gab. Ein typisches Problem dieser Art ist die Verweigerung von Erholungsurlaub oder der Widerruf bereits gewährten Urlaubs durch den Arbeitgeber.
Im allgemeinen ist der Arbeitgeber zu einer Ablehnung von Urlaubswünschen im gekündigten Arbeitsverhältnis nicht berechtigt. Auch im gekündigten Arbeitsverhältnis gelten die oben genannten Grundsätze der Festlegung des Urlaubs, d.h. die Lage des Urlaubs wird zunächst einmal (vorrangig) durch die zeitlichen Wünsche des Arbeitnehmers bestimmt. Im gekündigten Arbeitsverhältnis kann sich der Arbeitgeber aber möglicherweise darauf berufen, daß die Einarbeitung eines neuen Arbeitnehmers erforderlich ist."
http://www.hensche.de/Rechtsan…echt_Handbuch_Urlaub.html
Grds. kann der AG den Antrag auf Urlaub nicht ablehnen, er muss aber nicht zwangsläufig den Wünschen des AN entsprechen, wenn diese gegen betriebliche Belange laufen.
CH
Mir wurde heute bei der Beschwerdehotline erzählt man würde für Genion Card S grundsätzlich nichts gutschreiben.
Jungs ihr habt mich alle angelogen, ich glaube keinem von euch, dass er auch nur einen € wiedergesehen hat.
Was solls, wenn die auf die sanfte nicht wollen, dann halt die harte Tour mit Rückbuchung etc. pp.
CH
ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
Woher soll ich wissen, das es sowas gibt? Heiß ich Chicken Hawk oder du?
Indem Du den Beitrag bzw. die Antworten liest...
Frage:
ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
Die Frage ist garnicht so unberechtigt. Wie überwacht man denn eine Waschmaschine um zu sehen, ob sie auch von anderen genutzt wird? Hab neulich mal den Fall gehört, dass jemand den Verdacht hat, weil ab und an Waschpulverreste in der Kammer war, die nicht vom Besitzer stammten. Denn wenn man weiß, wie der Rhythmus der Anwohner ausschaut, kann ich mir schon vorstellen, das manche das ausnutzen.
Antwort:
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Stecker raus und so nen abschließbares Dings drum. Kosten 5,95 in gut sortierten Baumarkt. Darf man nur nicht den Schlüssel vergessen wenn man selber waschen will sonst rennt man ständig wieder rauf und runter.
Wo ist das Problem so ein Steckerschloss vorzumachen, wenn die Hausgemeinschaft nicht "vertrauenswürdig" ist?
Dann kann keiner die Maschine unbefugt nutzen und gut ist.
Da jetzt noch Columbo spielen zu wollen, bitte wer es braucht...
ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
Und wie findet man dann heraus, wer es war?
Dann müsstest Du schon neben der Maschine schlafen oder im Nebenzimmer lauern...
Oder mit einem erheblichen technischen Aufwand die Maschine per Funk Web Cam o.ä. 24/7 überwachen, aber mal ehrlich:
Lohnt sich der Stress? Und was macht man wenn man den Übeltäter hat? Anzeigen, oder "Du Du Du" sagen?
Da ist so ein Steckerschloss doch die weitaus entspanntere Lösung.
CH
Stecker raus und so nen abschließbares Dings drum. Kosten 5,95 in gut sortierten Baumarkt. Darf man nur nicht den Schlüssel vergessen wenn man selber waschen will sonst rennt man ständig wieder rauf und runter.
Wenn die Maschine denn schon ne Restzeitanzeige hat:
Eieruhr beim Start auf Waschzeit + 5 Minuten stellen und schon hat man keinen Streß mehr, und es ist auch noch günstig.