Brauchst Dich doch nicht für Dein Auto zu entschuldigen. Ob Vectra oder Ferrari ist doch völlig schnurz, Hauptsache man erkennt was auf den Bildern.
Beiträge von ChickenHawk
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Den verlinkten Beitrag ganz gelesen?
Solange das Ding in einer festen Halterung steckt kannst Du scrollen wie Du willst, aufnehmen im Sinne von in der Hand halten und scrollen ist nicht erlaubt.
Ob das nun sinnig ist oder nicht bleibt dahingestellt.
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Entweder über Empfehlungen (ADAC, RSV etc. pp.) oder man nimmt sich das Telefonbuch und schaut nach einem vermeindlichen Fachanwalt für das aktuelle Problem.
Otto-Normalbürger hat/braucht imho eigentlich keinen Haus-und Hofanwalt, wer aus geschäftlichen Gründen oder weil er gerne Klagt häufiger nen Anwalt braucht sollte mit der Zeit dann schon "seinen" Anwalt bzw. "seine" Kanzlei des Vertrauens gefunden haben.
Den Anwälten selber ist es i.d.R. erstmal egal, ob Du schon bekannt bist oder nicht, solange Du die Rechnung bezahlen kannst. Je nachdem wie gut/teuer die Kanzlei ist nehmen die nicht jeden der mit der AdvoCard wedelt, außer man zahlt den Stundensatz selbst.
Alle die nach "Tabelle" abrechnen nehmen sonst erstmal jeden, bringt ja schließlich Geld.
CH
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Zitat
Original geschrieben von Rumpel
Aber ich frage mich, bin ich wirklich so blind und finde auf deren ihrer Homepage kein Impressum oder Kontaktadresse? l
Ja...

http://swoosh.custhelp.com/cgi…h.cfg/php/enduser/ask.php
Ist zwar nicht direkt auf der deutschen Seite, man kommt von dort aber auch auf dieses Formular auf dem Du angeben kannst (bzw. musst) aus welchem Land die Anfrage kommt.
CH
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Die Jungs von Slayer (auch wenn schon etwas in die Jahre gekommen) sind immer wieder nett, allein dafür lohnt es sich imho noch nicht, für mich persönlich noch zu viel "Weichspülermucke"

Dann doch lieber aufs Wacken oder With Full Force
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Zitat
Original geschrieben von Henry Spencer
ChickenHawk: Ja, genau soMir ist keine Legaldefinition bekannt auf die man sich stützen könnte.
Ebenso hat man auch keinen Anspruch auf Angbote aus der Werbung Stichwort "Invitatio ad offerendum", entscheidend ist erst welcher Preis an der Kasse aufgerufen wird, da kannst Du dann ja oder nein zu sagen.Sollte die Kassiererin die dort einen beworbenen Rabatt verweigern, kannst Du Dich zwar ärgern und ggf. die Verbrauchzentrale drauf ansetzen von wegen unlauterer Wettbewerb, ein "Recht" darauf den Artikel oder das Stück dann auch zum Werbungspreis oder mit Rabatt zu bekommen hättest Du eh nicht.
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Verstehe ich jetzt nicht so ganz...
Du kaufst z.B. 35 Zahnbürsten weil der Artikel mit 15 % Rabatt beworben wird, die Dame an der Kasse sagt Dir es gebe nur einmalig 15 % auf eine Zahnbürste, Du willst aber 15 % auf alle Zahnbürsten haben weil diese Deiner Meinung nach ja nur "ein Artikel" sind? -
Hat sich da jemand mit der Kassiererin an der Schnellkasse angelegt, weil die gemault hat man sei nur die Kasse "für bis zu 5 Artikel" oder gab es eine Werbung in der stand: "Jeder Artikel nur 99 ct?"
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Und woher sollen wir jetzt wissen bei welcher KK der Azubi ist?
Das ist doch mal wieder eine der Fragen die mit einem einfachen Anruf bei der zuständigen KK hätte erledigt werden können. Manche geben 50 % manche auch 100%