Beiträge von ChickenHawk

    Den verlinkten Beitrag ganz gelesen?


    Solange das Ding in einer festen Halterung steckt kannst Du scrollen wie Du willst, aufnehmen im Sinne von in der Hand halten und scrollen ist nicht erlaubt.


    Ob das nun sinnig ist oder nicht bleibt dahingestellt.

    Entweder über Empfehlungen (ADAC, RSV etc. pp.) oder man nimmt sich das Telefonbuch und schaut nach einem vermeindlichen Fachanwalt für das aktuelle Problem.


    Otto-Normalbürger hat/braucht imho eigentlich keinen Haus-und Hofanwalt, wer aus geschäftlichen Gründen oder weil er gerne Klagt häufiger nen Anwalt braucht sollte mit der Zeit dann schon "seinen" Anwalt bzw. "seine" Kanzlei des Vertrauens gefunden haben.


    Den Anwälten selber ist es i.d.R. erstmal egal, ob Du schon bekannt bist oder nicht, solange Du die Rechnung bezahlen kannst. Je nachdem wie gut/teuer die Kanzlei ist nehmen die nicht jeden der mit der AdvoCard wedelt, außer man zahlt den Stundensatz selbst.


    Alle die nach "Tabelle" abrechnen nehmen sonst erstmal jeden, bringt ja schließlich Geld.


    CH

    Die Jungs von Slayer (auch wenn schon etwas in die Jahre gekommen) sind immer wieder nett, allein dafür lohnt es sich imho noch nicht, für mich persönlich noch zu viel "Weichspülermucke" ;)


    Dann doch lieber aufs Wacken oder With Full Force

    Zitat

    Original geschrieben von Henry Spencer
      ChickenHawk: Ja, genau so


    Mir ist keine Legaldefinition bekannt auf die man sich stützen könnte.
    Ebenso hat man auch keinen Anspruch auf Angbote aus der Werbung Stichwort "Invitatio ad offerendum", entscheidend ist erst welcher Preis an der Kasse aufgerufen wird, da kannst Du dann ja oder nein zu sagen.


    Sollte die Kassiererin die dort einen beworbenen Rabatt verweigern, kannst Du Dich zwar ärgern und ggf. die Verbrauchzentrale drauf ansetzen von wegen unlauterer Wettbewerb, ein "Recht" darauf den Artikel oder das Stück dann auch zum Werbungspreis oder mit Rabatt zu bekommen hättest Du eh nicht.

    Verstehe ich jetzt nicht so ganz...
    Du kaufst z.B. 35 Zahnbürsten weil der Artikel mit 15 % Rabatt beworben wird, die Dame an der Kasse sagt Dir es gebe nur einmalig 15 % auf eine Zahnbürste, Du willst aber 15 % auf alle Zahnbürsten haben weil diese Deiner Meinung nach ja nur "ein Artikel" sind?