Beiträge von ChickenHawk

    Zitat

    Original geschrieben von aikoN_Nokia
      ChickenHawk
    Also sperren wir die ganze Plauderecke gleich zu, wenns nach dir geht?!


    Nö aber wenn es nach mir geht verzichten wir auf Beiträge die mit ein bißchen Eigeninitative und google innerhalb von 2 Minuten gelöst sind.


    Und zur Wahl des Titels hat Flashawk ja schon was gesagt.

    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Stimmt schon, allerdings sind aus der Sicht von Europäern Käguruhs Tiere die man eigentlich nicht so mit Weihnachten oder Winter allgemein assozeiert.


    Mag ja sein, dass Du das so siehst, letztendlich hätte der Beitrag aber dann eher betitelt werden sollen: "Google verwendet ein Weihnachtsmotiv mit dem ich micht nicht identifizieren kann/ dass ich nicht gut finde" anstatt hier so ein Faß aufzumachen.

    Re: Re: Re: Re: Schmutziges Auto durch Baustelle - Schadensersatz möglich?


    Zitat

    Original geschrieben von Mephisto
    Ich versteh' zwar nicht konkret, warum Du mich jetzt so angehst, aber sei's drum. Ich hab das ganze einfach mal aus Spaß an der Freud' rechtlich betrachtet. Mir ist das sowas von Latte ob Goddzilla sich munter durch's Leben klagt oder nicht... :rolleyes:


    Musst Du nicht verstehen, Du warst damit ja auch nicht gemeint, musstest nur als Zitat herhalten, weil Du den § 823 im Posting hattest.



    Wo Du aber nun Schaden am Auto/Eigentum siehst kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Habe hier gerade keinen Kommentar zur Hand, daher mal was aus dem Netz:


    "Die Eigentumsverletzung liegt in der Beschädigung, Zerstörung oder Entziehung einer Sache, die im fremden Eigentum steht."
    http://bgb.jura.uni-hamburg.de/agl/agl-823-1.htm


    Ist das hier der Fall? Ist das Auto beschädigt, zerstört oder entzogen? Imho nein.


    Auch nach Strafrecht wäre es nicht mal Sachbeschädigung, da zum
    "beschädigen" eine nicht unerhebliche Verletzung der Sachsubstanz gehört. (Nur verschmutzte Sachen können gereinigt werden, und nein Graffitis sind keine Verschmutzung...)


    Aber das ist ja auch eigentlich egal, denn grau ist alle Theorie...


    godzilla
    Ich weiß nicht wieso Du jetzt hier noch einen auf beleidigte Leberwurst machst.
    Du wählst einen Titel mit "Schadensersatz möglich?", dass ist nun mal ein Begriff der primär mit rechtlichen Auseinandersetzungen verbunden ist.
    Auch wenn Du nicht direkt was von Anwalt und verklagen schreibst.


    Die Art und Weise + die Tatsache dass Du ja offensichtlich bisher keinen eigenen Versuch unternommen hast mal sachlich mit den Verantwortlichen zu reden legt nun einmal die Vermutung nahe, dass Du einer von denen bist die wirklich mit jedem Mist vor dem Kadi landen (wollen).


    CH

    Zitat

    Original geschrieben von enrico
    Echt ? Das ist interessant.
    Gilt das auch für Tabak ? Und hast du vll. einen Link dazu ?


    Nein gilt es nicht.
    Für Tabak und Alkoholika gelten andere Werte.


    Zigaretten 0,15 EUR je Stück
    Zigarren und Zigarillos (in Mengen bis zu 250 Stück) 38 %
    Feinschnitt (in Mengen bis zu 1 kg) 68,80 EUR je kg
    Pfeifentabak (in Mengen bis zu 1 kg) 71,00 EUR je kg


    Lohnt sich also nicht wirklich.

    Re: Re: Schmutziges Auto durch Baustelle - Schadensersatz möglich?


    Zitat

    Original geschrieben von Mephisto


    In der von Dir geschilderten Sachlage dürfte ein Fall der unerlaubten Handlung vorliegen (§823 I BGB, "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."), welche Dir eine Anspruchsgrundlage für eine Schadensersatzforderung liefert.


    Eigentlich kann man ja bei derartig seltsam anmutenden Forderungen nur hoffen, dass einem solche Menschen nie im RL über den Weg laufen. (Besteht da evtl. eine Verwandschaft mit einem gewissen Sushi-Master?).


    Beleuchten wir das aber trotzdem einfach spaßeshalber aus der rechtlichen Sicht:


    Was wurde hier verletzt bzw. geschädigt?


    Leben? Nö


    Körper? Auch nein (und nein erhöhter Blutdruck wg. aufregens zählt nicht)


    Gesundheit? Siehe Körper


    Freiheit? Nope


    Eigentum? Auch nicht, und bevor hier einer schreit: Das Auto als Eigentum des TE wurde nicht beschädigt. Ein bißchen Staub ist kein Schaden, das ist nur Dreck


    sonstiges Recht? Nada


    Was für einen Schaden (und nein es geht dabei nicht um geistige!) hat der TE nun?


    Durch die exessive Nutzung der Waschanlage hat er einen Vermögensschaden, d.h. er hat nach dem Anlagenbesuch weniger Vermögen als vorher bzw. als Auswirkung der Verschmutzung im Endeffekt weniger im Geldbeutel.


    Das dumme ist nur, dass dies ein reiner Vermögensschaden ohne Eingriff in ein absolut geschütztes Rechtsgut (Leben, körperliche Integrität, Eigentum, etc) ist.


    Reine Vermögensschäden werden aber nur bei vertraglicher Haftung ersetzt.


    Ergebnis: Kein Anspruch des TE aus § 823


    Ähnliches wird immer gern im Zivilrecht für Einstiegsbeispiele genommen:


    Autofahrer A fährt Kind K an, dies wird von Oma O beobachtet, die dadurch einen Schock erleidet und behandelt werden muss.
    Hat Oma O Ansprüche gegen A? Kommt vom Ergebnis aufs selbe raus.



    Und wie sagte einer meiner Profs immer so schön:
    "Das gehört zum persönlichen Lebensrisiko"



    Optional empfehle ich den Bau eines hermetisch abgeschlossenen Carports oder der Anschaffung eines Ganzautokondoms, welche dann natürlich auch dem bösen Staubmacher in Rechnung gestellt wird.


    CH