Beiträge von ChickenHawk

    Ohne das jetzt wertend zu meinen:


    Die Gitarrenarbeit bei den Onkelz ist nicht gerade so kompliziert, als das man sich die Basics nicht selber beibringen könnte.


    Wenn es dann auf die Solis zugeht wäre der ein oder andere Tip von einem "Profi" als Ergänzung durchaus sinnvoll.


    CH

    Zitat

    Original geschrieben von oern1
      ChickenHawk: ich hoffe Dein Link ist nicht als Tip zu verstehen, durch Vollrausch den Führerscheinentzug zu vermeiden. DAS wäre wirklich gefährlich!
    :D


    Das Leben ist an manchen Tagen halt nur im Vollsuff zu ertragen ;)


    Nein es war eher noch mal ein Hinweis aufgrund der wilden Spekulationen hier wann es als "Fahren unter Alkohol" gilt und wann nicht. Einfach nur besoffen im Auto sitzen/liegen reicht eben nicht mehr aus um die Pappe zu verlieren.

    Zitat

    Original geschrieben von HT483
    Moin,


    also meint ihr es wäre fast unmöglich sich alleine das Spielen auf der E Gitarre anständig beizubringen?


    Nochmal:
    Was verstehst Du denn unter "anständig" welches Level schwebt Dir vor?
    Ein wenig schrammeln kann man sich selbst beibringen das ist kein Problem, wirklich spielen lernen kannst Du ohne anständigen Unterricht nicht.


    Fängt schon dabei an, dass Dir ein Buch zwar sagen kann, z.B. dass der Anschlag aus dem Handgelenk und nicht aus dem ganzen Unterarm kommen soll. Wenn Du keinen hast der daneben sitzt und Dich dabei kontrolliert wird es Dir selber nicht auffallen wenn Du falsch spielst. Solche Fehler sind für ein gewisses Level nicht schlimm, aber gerade wenn Du später mal schnellere Sachen spielen willst wirst Du Probleme haben weil Du mit der falschen Technik nicht die nötige Geschwindigkeit hinbekommen wirst...


    Zitat

    Original geschrieben von HT483


    Und warum gibt es eigentlich soviele verschiedene stärken bei den Plektren?


    Weil das hier genau wie bei der Saitenstärke sehr vom Spieler und der Musikrichtung abhängt, einer mag es lieber weich der andere hart etc. pp.


    Könntest ja auch mal nen Saxophonspieler fragen warum es verschiedene Blattstärken gibt ;)

    Zitat

    Original geschrieben von oern1
    Ist aber auch egal. Die Hausverwaltung kennt sich auch nicht gut aus.
    Und wird abwägen, ob sie die Sache dem Anwalt übergibt (langwierig, evtl. teuer, da Ausgang erstmal unklar) oder über den Twist hinwegsieht dem TE halt doch einen der 200 Parkplätze vermietet. (Sache sofort erledigt)


    Wie würdest Du handeln. Sei ehrlich!


    Unter der Prämisse das der Mieter als "persona non grata" läuft würde ich an Stelle des Vermieters/Wohnungsbaugesellschaft zum Hörer greifen und entweder den angestellten Hausjuristen oder den langjährigen externen Anwalt anrufen, die Situation schildern, dann herzlich drüber lachen und die Sache aussitzen bzw. gar nicht reagieren.


    Der VM ist doch in der stärkeren Position, er will nicht vermieten und gut ist. Wenn der TE jetzt tatsächlich was "reißen" will soll er doch erstmal Klage erheben.
    Dazu wird es in 90% der Fälle nicht kommen, bei den anderen 8 % bekommt der Kläger eins drauf und in den letzten 2 % der Fälle nun ja es gibt da Mittel und Wege kostenneutral zu "verlieren"...


    Aufwand ist das für den VM nicht, Risko noch viel weniger.


    Es mag ja sein, dass derartiges Vorgehen gegenüber privaten Ebayverkäufern oder Verandhäusern funktioniert die keine Lust haben sich um 6,95 € Versandgebühren zu streiten, aber per se mal davon auszugehen das eine Hausveraltungsgesellschaft vor einem sinnfreien Anwaltsschreien kuscht ist imho sehr gewagt.


    Wie auch immer denke auch wir kommen da zu keinem gemeinsamen Nenner von daher muss man diese Thematik auch nicht weiter vertiefen.

    Pitter
    Bei 200 WE kann es durchaus auch sein, dass 400 PKW vorhanden sind.
    Sofern sich aus dem bestehenden Mietvertrag kein Anspruch auf einen Stellplatz ableiten lässt kann der VM die Plätze im Rahmen der Vertragsautonomie vermieten an wen er will, selbst wenn er sich dazu entschließt Plätze frei zu lassen muss er diese nicht an den TE vermieten wenn er das nicht will. Man kann ihn nicht dazu zwingen.





    Zitat

    Original geschrieben von oern1


    Der Unterschied zwischen uns ist wohl, dass ich die Praxis etwas besser kenne.


    Und so abwegig ist das AGG nicht.
    Der Anwalt müsste nur behaupten, der Mieter wäre schwul (oder Bi) und der Vermieter würde Ihm deshalb den Stellplatz nicht vermieten...
    wie schaut's jetzt aus? Jetzt ist der Vermieter am Zug.


    Das erste lass ich mal unkommentiert so stehen.


    Dann würde der Vermieter schreiben, dass nach § 19 AGG ein Schutz aufgrund der sexuellen Identität nur für den Bereich der sog. "Massengeschäfte" (der Gesetzgeber versteht hierunter Verträge aus dem Bereich des alltäglichen Lebens bzw. Konsumgüterschaft (z.B. Einzelhandel, Gastronomie)) sowie für privatrechtliche Versicherungen gewährt wird und ist damit fein raus...


    Wenn Du schon auf dieser Schiene argumentieren willst (auch wenn dies ebenfalls nicht passend ist da nicht zur öffentlichen Verfügung) müsstest Du auf § 2 Abs. 1 Nr. 8 AGG abstellen (Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum), dieser ist nach § 19 Abs. 2 AGG nur aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft her unzulässig.


    Vermeindlich homosexuell zu sein reicht also nicht aus.


    Aber das spielt hier ja auch nur eine untergeordnete Rolle.
    Es steht natürlich jedem frei sich anwaltlich "beraten" zu lassen und die juristische Keule zu schwingen, allein deshalb haben unsere Gerichte ja auch immer ordentlich zu tun. Ich persönlich würde mich auf etwas derartiges nur einlassen wenn da auch tatsächlich was hinter der Argumentation steht, sonst gibt es immer auch noch andere Mittel und Wege solche Dinge erfolgreich und einvernehmlich zu klären.


    Abschließend noch ein Wort zur "Gefährlichkeit" solcher Tips:
    Wenn der TE sonst nichts weiter mit dem VM zu tun hätte dann wären es in der Tat wohl nur die (rausgeschmissenen) Kosten für den Anwalt, er wohnt aber nun mal leider noch in einer Wohnung des VM. Wenn er diesem jetzt derartig "blöd" kommt, was meinst Du wie der VM den TE in sein Herz schließen wird? Klar kann er ihn nicht von heute auf morgen rausschmeißen aber auch VM`s haben da so Mittel und Wege einem Mieter das Leben unnötig schwer zu machen, spätestens wenn der Mieter mal ausziehen sollte.


    Solche Dinge sollte man dabei auch immer berücksichtigen bevor man den §-Schimmel reitet, aber das scheint (ich sage jetzt mal "typisch deutsch") eben immer mehr in Mode zu kommen anstatt mal anständig miteinander zu reden lieber geleich den Knüppel aus dem Sack zu lassen und sich damit andere Möglichkeiten der Beilegung gleich zu Begin zu versauen.


    CH

    Zitat

    Original geschrieben von oern1


    Es ist klar, dass er keinen Anspruch hat. Genauso ist klar, dass das AGG hier Blödsinn ist.


    Und nochmal:
    Unabhängig davon was Du evtl. sonst für Geschichten mit Deinem Haus- und Hofanwalt durchziehst:


    Einen derartigen "Tip" abzugeben ist imho schon gemeingefährlich.
    Jeder auch nur halbwegs seriöse Rechtsanwalt stellt keine "Forderungen" auf Rechtsgrundlagen die völlig abwegig sind.


    Zwischen "Säbelrasseln und Bluffen" hin zu "Ich greife mir einen §§ egal ob er passt oder nicht" ist noch ein großer Unterschied.


    Gerade wenn der VM 260 Stellplätze hat werden die wahrscheinlich ebensoviel Wohnungen betreuen. Da kann man dann schon damit rechnen das sich dort in der Verwaltung jemand mit den geltenden Gesetzen auskennt.


    Aber sollte hier wieder ein Fall der "lex oern" vorliegen den wir in einem anderen Zusammenhang schon mal diskutiert haben entschuldige ich mich in meinem und im Namen meiner Professoren.

    Ich will gar nicht behaupten, dass Polizisten immer alles richtig machen oder unfehlbar sind. Es sind auch nur Menschen und die machen Fehler genau wie jeder andere (und manchmal sieht man das auch auf Videos (siehe Rodney King).


    Aber um den Spieß einmal umzudrehen:


    Da schreibt jemand etwas zu einem Fall bei dem keiner die genauen Umstände kennt und sofort wird wieder losgepoltert was für ein Sauhaufen denn die Polizei ist etc. pp. Das ist genauso sinnfrei als wenn man behaupten würde Polizisten sind unfehlbar.


    Wir waren nicht dabei und du schreibst was von "Die Polizisten sollten sich auf ihren Geisteszustand untersuchen lassen..." ist das nicht eine genauso beschränkte und voreingenommene Haltung als wenn jemand sagt, also was die in Blau tun wird schon passen?


    Ich bin weder Polizist noch ein vehementer Verfechter deren Vorgehens aber ich finde auch diese Berufsgruppe verdient es etwas differenzierter gesehen zu werden als nur in schwarz und weiß, mehr wollte ich eigentlich mit meinen Beiträgen auch nicht ausdrücken.


    Und egal wie Du es drehst, zwischen einem unfreiwilligen Krankenhausaufhalt zur Erschießung eines (unschuldigen) Verdächtigen gehört dann doch mehr als ein wenig Analogie. Das eine war Selbstschutz des Betroffenen (Betrunkenen) das andere Selbstschutz der Polizisten.


    CH

    Zitat

    Original geschrieben von neumann
    obwohl ich keine Gitarre spiele, würde ich ehr zu einer lied Gitarre am Anfang raten.


    Und damit meinst Du eine Akustik-Gitarre?
    Denn eine Lead-Gitarre kann sowohl akustisch als auch elektronisch sein, bezeichnet die Art der Spielweise und nicht die Art des Instruments.


    Und auf einer E-Gitarre kann man auch genauso unverzerrt spielen wie auf einer akustischen (macht man am Anfang eh) von daher sehe ich da keinen Unterschied im Spaßfaktor.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Genau das ist typisch ... das Auto stand aber eben nicht an einem Abgrund, sondern auf irgendeinem Parkplatz ...


    Und woher weißt Du das so genau? Der TE hat nichts davon geschrieben, ob und wo das Fahrzeug stand und ja es gibt auch Parkplätze an Abgründen...


    Und nochmal:
    Wenn sein Freund den Herren in grün ähm blau mit der normalen Heiterkeit eines Betrunkenen gekommen wäre hätten die ihn bestimmt nicht unter diesen Voraussetzungen einkassiert, das bedeutet für die nämlich viel mehr arbeit...


    Also solange die Umstände nicht komplett klar sind würde ich mich mit Pauschalaussagen da doch lieber zurückhalten.


    EDIT:
    Und eine Schutzmaßnahme mit der Erschießung eines (in dem Fall) Unbeteiligten zu vergleichen, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.