Nun ich denke ich kenne mich in dem Bereich gut genug aus um das beurteilen zu können.
Es ist sicherlich durchaus richtig, dass ein anwaltliches Schreiben in einer Auseinandersetzung auch positiv sein kann, aber wie gesagt nur mit heißer Luft kommt man da auch nicht weiter.
Ein Anwalt hat die Verpflichtung seinen Mandanten entsprechend anständig zu beraten. Man könnte sofern die sonstigen Umstände des Mietverhältnisse etc. dazu etwas hergeben sicherlich auch argumentativ tätig werden.
Nur hier das von Dir angebrachte AGG heranzuziehen nun einer unser Proffessoren hätte das wie folgt kommentiert: "Und damit zeigen Sie eindrucksvoll, dass sie von der Thematik keine Ahnung haben..." Jeder Anwalt der nicht gerade in der Bereich der Winkeladvokaten gehört würde sich daher trotz aller Bestrebungen Geld zu verdienen nicht dazu verleiten lassen etwas derartiges zu versuchen. In Rechtsstreitigkeiten geht es darum Chancen und Risiken abzuwägen, wenn man droht sollte da zumindest auch ein wenig Futter hinterstecken.
Spielen wir das hier mal durch, der Anwalt verfasst so ein Schreiben mit Klageandrohung, der VM ginst sich eins. Nach einger Zeit kommt der Mandant und sagt, so dann klagen wir eben wie von Ihnen geschrieben.
Soll der Anwalt jetzt gleich sagen, dass er nur Schwachsinn verzapft hat oder will er warten bis der Richter das seinem Mandaten erzählt? Wenn es ganz hart kommt darf er sich dann noch mit seinem (dann wohl ehemaligen) Mandanten rumärgern Stichwort "anwaltliche Falschberatung".
Gruß
CH