Beiträge von ChickenHawk

    So isses...


    Außerdem steht ja extra da:
    "Sollte Ihrseits Interesse bestehen..."


    Gerade bei dem beschränkten Angebot (260 Plätze) ist ja schon klar, dass der VM evtl. nich alle Anfragen bedienen kann, von daher ist sein Schreiben als inivitatio zu werten. Was soll der Kerl denn machen wenn sich nun 280 Parteien melden? Mal eben den Parkplatz vergrößern?


    Und Vertrag hin Vertrag her: Hilft dem TE doch auch nicht weiter, dann hat er nen Platz und wird gleich wieder gekündigt.

    Nun ja das ist alles gar nicht so einfach. Letztendlich kommt es auch immer drauf an, was Du später mal erreichen willst (Lagerfeuerspieler oder Band)?


    Ganz ohne Vorkentnisse nur mit Buch und DVD würde ich einem kompletten Anfänger nicht empfehlen, damit kann man arbeiten wenn man schon einigermaßen weiß was man tut. Hierzu sollte man sich doch den Luxus gönnen und ein paar Stunden unter professioneller Anleitung nehmen. (Wenn es in der Nähe eine Musikhochschule gibt kann es auch ruhig bei nem Studenten sein)


    Bei reinen Autodidakten schleichen sich sonst gerne Fehler ein die am Anfang nicht wirklich tragisch sind, sie in ihrer weiteren Entwicklung aber dann hemmen weil man diese von Grund auf gelernten Fehler kaum bis gar nicht mehr wegbekommt.


    Zum Equipment:
    Solange Du noch nicht weißt, ob und wie lange Du wirklich bei der Stange bleibst reicht imho so ein Anfängerset aus:


    http://www.musik-schmidt.de/os…39_1466&products_id=15423


    Viel Geld für Amp und Gitarren kann man immer noch ausgeben.


    Für den Anfang sicherlich tauglich (wer mag kann auch noch 100€ drauflegen und sich nen Markenset kaufen), allein man darf auch keine Wunder erwarten.
    Gerade die Verzerrung der kleinen Amps klingen eben nicht wie Metallica oder Iron Maiden auf der großen Büne.


    CH

    1,5 Atü bekommt er aber nicht von einer Flasche Wein, da muss er sich schon mehr reingelötet haben.


    Wegen des Führerscheins muss er sich nur bedingt Sorgen machen, allein der andere Grund ist ja auch nicht gerade fein.


    http://www.abc-recht.de/ratgeb…o/urteile/trunkenheit.php


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    "Verdacht auf Selbstmordgefahr" ... *lol* ... wenn bei der Geschichte jemand auf seinen Geisteszustand untersucht werden muss, sind das doch wohl die "Sherrifs".


    Das würde ich so pauschal nicht unterschreiben. Wenn die Polizei ihn in seinem Auto (das evtl. an einem malerischen Abgrund geparkt war) antrifft und der Fahrer einen derart desolaten Zustand vermittelt, dass man nicht wirklich weiß was er als nächsten macht oder evtl. faselt er noch was von Problemen und wie Scheiße doch das Leben ist, da haben die schon richtig gehandelt. Man wird nicht einfach mal eben so von der Polizei einkassiert nur weil man einen zuviel gehoben hat.


    Wenn die jetzt nichts unternommen hätten und er hätte sich tatsächlich was angetan wäre das Geschrei auch wieder groß gewesen. Die Polizei hat nun einmal die Aufgabe die Bevölkerung zu schützen und manchmal eben auch vor sich selbst.

    Nun ich denke ich kenne mich in dem Bereich gut genug aus um das beurteilen zu können.


    Es ist sicherlich durchaus richtig, dass ein anwaltliches Schreiben in einer Auseinandersetzung auch positiv sein kann, aber wie gesagt nur mit heißer Luft kommt man da auch nicht weiter.


    Ein Anwalt hat die Verpflichtung seinen Mandanten entsprechend anständig zu beraten. Man könnte sofern die sonstigen Umstände des Mietverhältnisse etc. dazu etwas hergeben sicherlich auch argumentativ tätig werden.


    Nur hier das von Dir angebrachte AGG heranzuziehen nun einer unser Proffessoren hätte das wie folgt kommentiert: "Und damit zeigen Sie eindrucksvoll, dass sie von der Thematik keine Ahnung haben..." Jeder Anwalt der nicht gerade in der Bereich der Winkeladvokaten gehört würde sich daher trotz aller Bestrebungen Geld zu verdienen nicht dazu verleiten lassen etwas derartiges zu versuchen. In Rechtsstreitigkeiten geht es darum Chancen und Risiken abzuwägen, wenn man droht sollte da zumindest auch ein wenig Futter hinterstecken.


    Spielen wir das hier mal durch, der Anwalt verfasst so ein Schreiben mit Klageandrohung, der VM ginst sich eins. Nach einger Zeit kommt der Mandant und sagt, so dann klagen wir eben wie von Ihnen geschrieben.
    Soll der Anwalt jetzt gleich sagen, dass er nur Schwachsinn verzapft hat oder will er warten bis der Richter das seinem Mandaten erzählt? Wenn es ganz hart kommt darf er sich dann noch mit seinem (dann wohl ehemaligen) Mandanten rumärgern Stichwort "anwaltliche Falschberatung".


    Gruß
    CH

    Zitat

    Original geschrieben von oern1


    Wenn dein Anwalt (Rechtsschutz?) hier ein schönes Schreiben aufsetzt, evtl. mit Hinweis auf das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vom 14.8.06 (das hier sicher nicht greift, aber jeder hat davon gehört, doch keiner kennt richtig den Inhalt) und einer Klage etc, blabla droht, kann (!) es sehr leicht sein, dass der Vermieter nachgibt.


    Wenn man schon mit juristischen Schreiben kommt, dann sollten die schon Hand und Fuß haben. Und um festzustellen das das AGG hier nicht greift braucht man keinen Jursiten da reicht Google oder Wiki. Eine Klageandrohung bring daher wohl mehr ein Grinsen auf das Gesicht der VM und in dieser Situation eher einen gegenteiligen Effekt.


    Ich würde da einfach mal freundlich bei der Wohnungsbaugesellschaft/dem Vermieter anfragen wieso der Anfrage nicht entsprochen werden kann. Sollten tatsächlich alle Stellplätze anderweitig vergeben sein: Pech gehabt


    Wenn nicht wird sich der VM sowieso über kurz oder lang überlegen dem TE einen Platz zu geben, schließlich kann er damit rund 430 €/Jahr verdienen die ihm bei leeren Stellflächen durch die Lappen gehen.

    Zitat

    Original geschrieben von f.michaely
    Naja bin halt von anderen Foren ausgegangen wo einem ziemlich gut bei Problemen geholfen wird.


    Wie darf man das denn jetzt verstehen?
    Wenn Du hier in dem passenden Unterforum ein technisches Problem o.ä. mit einem Handy hast wird Dir hier sehr wohl geholfen.


    Wieso es jetzt ein Manko von TT sein soll, dass die User (selbst wenn sie bei einem NB arbeiten) nicht bei logistischen Versandproblemen eines einzelnen NB`s sofort weiterhelfen können bleibt mir ein Rätsel. Ein NB hat wahrscheinlich mehrere hundert wenn nicht sogar tausende Sendungen pro Tag. Du postest einmal bei TT und sofort soll jemand aufspringen und sagen: Ich weiß wo Dein Paket ist? :confused:


    CH

    Zitat

    Original geschrieben von f.michaely
    Frage halt nur, weill ich gern wüsste wo mein Handy unterwegs ist und wie es z.B: zu der falschen Lieferadresse kommt. Habe von der Hotline nämlich 2 verschiedene Aukünfte und würde nun gern mal wissen was Sache ist


    Bei derartigen Problemen hilft es Dir aber auch nicht zu wissen das User XY bei NB XZ beschäftigt ist. Die Wahrscheinlichkeit gerade jemanden zu erwischen der in so einem Fall auch wirklich weiterhelfen kann ist dann doch eher gering.
    Was hilft es Dir wenn jemand sich meldet der in der Buchhaltung sitzt aber mit dem Versand nichts zu tun hat? Nichts, und ob der User gewillt ist seine Arbeitszeit damit zu verbringen nach Deinem Handy zu forschen halte ich dann doch mal für eher gering. Dafür gibt es nun mal Hotlines und auch wenn die dir 2 verschiedene Aussagen gegeben haben: Nochmal anrufen und sich in Geduld über ist besser als arme NB-Mitarbeiter wild zu machen ;)


    CH

    Zitat

    Original geschrieben von booner


    Dann frage ich mich nur, warum die das auf der betreffenden Rechnung nicht angeben können?


    Weil das "Customizing" bei einem Laden dieser Größe einfach zu aufwendig wäre.
    Da sitzt ja kein Mensch mehr dran sondern die Rechnungserstellung etc. läuft automatisch.


    CH

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    Einige Firmen bezahlen Sie auch mit Einkaufsgutscheinen, der Teilnahme an Verlosungen oder Credit Points."


    Noch Fragen? Ist dasselbe wie die Firmen die versprechen einem Autowerbebeklebung zu vermitteln und dafür kassieren.
    Die nehmen noch Geld dafür dass sie an andere Unternehmen Adressen verkaufen.


    CH