Wie den Arbeitgeber dazu bringen, mich zu kündigen? Oder doch selbst kündigen?

  • Grüße aus dem SAP-HR oder neuerdings HCM.

    Zitat

    SAP Leute sind primär Softwareentwickler, wobei auch die sich ordentlich bezahlen lassen..


    Das stimmt so nicht. Gerade im HR Bereich sind es nicht besonders viele Entwickler sondern mehr Leute die extrem viel Business Know-how haben, Stichwort Abrechnung, Altersteilzeit und co.


    BW … die Zecken saugen sich an allen Modulen fest jetzt gibt’s das sogar schon für HR.


    mfg

  • Zitat

    Original geschrieben von chung77


    ja, ich ziehe demnächst wegen eines neuen Arbeitgebers um ;)


    Dann wäre es trotzdem nett, wenn Du uns verraten würdest wie Du aus der Nummer rausgekommen bist, nachdem Du Dich hier hast beraten lassen.


    CH

  • Hallo ChickenHawk und alle anderen, die wissen möchten, was nun geworden ist ;)


    Ich habe mich mit meinem Personalchef auf einen Auflösungsvertrag geeinigt. Morgen ist mein letzter Arbeitstag in diesem Unternehmen. Dennoch bekomme ich noch einen vollen Monatsgehalt (für November) und zusätzlich noch mein Weihnachtsgeld. Zu dem werden meine restlichen Urlaubstage in Stunden verrechnet und ausgezahlt. Meine 14 Minusstunden werden, ohne Abrechnung, gestrichen. :D


    Ausserdem bekomme ich ein "wohlwollendes Arbeitszeugnis" mit dem Hinweis, dass man sich auf eigenen Wunsch auf den Auflösungsvertrag geeinigt hat.


    Alles in Allem, denke ich, dass es gut über die Bühne gelaufen ist.


    Gruß


    EDIT: Korrektur: Ich bekomme eine Abfindung in höhe von 1,5 Brutto Monatsgehältern (Steuerfrei) + Auszahlung.

  • Update - Problem


    Hallo Leute, hallo Juristen! ;)


    nun ein kleines Update bzw. ein gewaltiges Problem (was - zugegebener Maßen - auch ein Fehler meinerseits ist):


    Ich bin bei der Festlegung der Abfindung davon ausgegangen, dass bis zu einem Betrag von 7200 Euro nach §3 Nr. 9 EStG keine Steuern bzw. Abzüge anfallen, so dass ich von Brutto = Netto ausgegangen bin (also dass mein Bruttogehalt auch direkt überwiesen wird).


    Nun aber die böse Überraschung: Es wurde nur ein Nettobetrag überwiesen. Daraufhin hab ich nochmal nachgeschaut: Tollerweise wurde dies seit dem 01.01.2006 abgeschafft. :rolleyes:


    Tja... da dachte ich, ich hab mich schlau gemacht... doch hab ich dummerweise nicht auf den "Stand" geachtet. :(


    Aber es gibt einen Funken Hoffnung: Im Auflösungsvertrag wurde unter Punkt 6 folgendes festgehalten: "Herr Sung erhaelt mit der Novemberabrechnung eine einmalige Abfindung in Hoehe eines Bruttolohnentgeltes nebst 1/24 Weihnachtsgratifikation anteilig fuer 10 Monate aus dem Jahr 2006." Wie ist dieser Satz zu verstehen?


    Aus welcher Sicht ist dieser Satz zu lesen? Denn aus meiner Sicht liest sich daraus, was ich hätte bekommen sollen. Also: Eine Abfindung in Höhe eines Bruttolohnentgeltes. Kein Netto. ...hätte es denn sonst nicht "eine Abfindung in Höhe eines Nettolohnentgeltes" heissen müssen?


    Für Hilfe bin ich euch sehr dankbar!


    Gruß

  • Du hast doch die Abfindung Brutto bekommen.
    Das diese noch als Einmalbezug versteuert werden muss, ist nicht schuld Deines (ex) Arbeitgebers.

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Du hast doch die Abfindung Brutto bekommen.
    Das diese noch als Einmalbezug versteuert werden muss, ist nicht schuld Deines (ex) Arbeitgebers.

    Sehe ich auch so.

  • Hmm... aber wie wird eine Abfindung bzw. Einmalzahlung versteuert? Ganz normal (ich bin Steuerklasse 1) mit allen Abzügen wie für Krankenkasse, Rentenvers., Solidaritätssteuer usw...? Also grob gerechnet 40% oder nur mit den üblichen 16% Mwst.?

  • Zitat

    Original geschrieben von chung77
    Hmm... aber wie wird eine Abfindung bzw. Einmalzahlung versteuert? Ganz normal (ich bin Steuerklasse 1) mit allen Abzügen wie für Krankenkasse, Rentenvers., Solidaritätssteuer usw...? Also grob gerechnet 40% oder nur mit den üblichen 16% Mwst.?


    Oiso, die 16% haben mit den Lohnsteuern gar nix zu schaffen. Du als Privatperson zahlst das für Güter und Dienstleistungen, also eine ganz andere Baustelle.


    Ob eine Abfindung nun normal Pflichtversteuert wird oder als Einamlbezug gilt (ist SV-technisch nochmal ein Unterschied) müsst ich selbst erst nachschlagen, aber bei St. Klasse 1 dürften die gut 40% so oder so hinkommen, ja.


    Abfindungen, Löhne, etc. werden eigentlich Grundsätzlich immer Brutto gerechnet, da das der Betrag ist, mit dem der AG kalkulieren kann. Welche Steuerklasse Du hast kann der AG ja nicht wirklich beeinflussen, oder bei welcher KK Du versichert bist genauso wenig.
    Deswegen Brutto.


    Charlie

    --
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