Wie den Arbeitgeber dazu bringen, mich zu kündigen? Oder doch selbst kündigen?

  • Zitat

    Original geschrieben von chung77
      zufaul:
    LOL?? Klauen kann doch nicht ein Ernst sein, oder? :eek: ...abgesehen davon, hätte ich wohlmöglich noch eine Anzeige wegen Diebstahls am Hals :rolleyes:


    Ich hab ja auch nur "im ABSOLUTEN Notfall" gesagt. Dass du in einem solchen Fall mit einer Anzeige zu rechnen hast, ist doch logisch. Ist zwar nicht 100%ig, aber ein gewisses Risiko besteht auf jeden Fall.

    * Account opened: 01/2006
    + Account closed: 01/2010

  • Oder schau mal in Deinen alten Arbeitsvertrag: Oft steht da was von einem pauschalierten Schadensersatz, wenn Du die Kündigungsfrist nicht einhältst. Maximal ein Monatsgehalt, oft auch nur eine Woche.
    Also: Wenn Du von Deinem alten AG nichts mehr willst (Zeugnis, gute Bewertung etc.) dann geh einfach nicht mehr hin. Dich kann keiner zwingen, das wäre Freiheitsberaubung. Das Ganze ist nur ein zivilrechtliches Problem.
    Wenn nichts in Deinem Vertrag steht und der alte AG auf Schadenersatz klagt, kommt in etwa auch diese Grössenordnung bei raus, mehr auf keinen Fall bei der kurzen Kündigungsfrist.
    Oder kündige und lass Dich zwei Wochen krankschreiben. Ist zwar auch nicht ganz fein, aber das wird in den letzten zwei Wochen Deiner Betriebszugehoerigkeit auch niemanden mehr interessieren.
    Der Vorschlag mit dem Klauen ist blöde und überflussig, denn dann wirds strafrechtlich relevant, das war aber auch eher ironisch gemeint, hatte ich den Eindruck :)

  • Wie sieht es denn mit Resturlaub aus ?


    Ich hatte mal gekündigt, mein Arbeitgeber wollte mich nicht gehen lassen, hatte aber noch 30 Tage Urlaub und Gleitzeitguthaben. Ich habe dann 2 Monate vor offiziellen Arbeitsbeginn beim neuen Arbeitgeber angefangen. Für die Vergütung haben wir dann 4 Sonderzahlungen vereinbart aus steuerlichen Gründen.


    Ich gehe davon aus der neue Arbeitgeber Dich für ein Projekt braucht und der ofizielle Vertragsbeginn ist dann zweitrangig.


    Alternativ würde ich dann doch mal mit Deinem Arbeitgeber über eine vorzeitige Auflösung sprechen, da sind bestimmt Möglichkeiten, da im Beratungsgeschäft eine interne Aufgabe ja nur ein Kostenfaktor ist.

  • igel-online:
    Ich bin leider nicht im "Sterbezimmer", sondern werde im Hause für ein Projekt eingesetzt. Leider bin ich nicht leicht zu ersetzen, so dass es evtl. schmerzhaft für meinen jetzigen AG sein könnte (ich sitze im Backoffice und behebe Problemfälle - in meinem Bereich gibt es nur zwei Leute inkl. meiner Person, für 10 weitere Teammitglieder). Jedoch geht das Gerücht um, dass das Projekt ohnehin zum 31.10. ausläuft - sicher ist in dieser Branche jedoch nichts (weder im posiviten, noch im negativen Sinne) - denn sonst wäre es sehr einfach, zum 31.10. ausserordentlich zu kündigen.


    Allerdings habe ich auch schonmal an deinen Vorschlag gedacht. Bloß wie trete ich an meinem Chef heran? "So, wie es ausschaut, steht demnächst kein Projekt ausserhalb des Hauses an, so dass ich euch nur unnötig Kosten verursache - wöchentliche Bahnfahrten und Hotelkosten. Daher mein Angebot: Aufhebungsvertrag mit Abfindung" ??


    DUSA-2772 und mainframe1:
    Ich hätte da noch 10 Tage Urlaubsanspruch (auf 12 Monate gerechnet). Also hätte ich entsprechend weniger. Ich kann nur hoffen, dass mir dann zumindest der Urlaub gewährt wird (wäre ja auch kurzfristig).


    EDIT:
    ...aber Anspruch auf mein Weihnachtsgeld hätte ich trotzdem noch, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von chung77



    EDIT:
    ...aber Anspruch auf mein Weihnachtsgeld hätte ich trotzdem noch, oder?


    Was sagt Dein Arbeitsvertrag dazu? Wenn dort ein Stichtag genannt ist zu dem das AV noch bestehen muss um einen Anspruch zu haben bekommst Du auch kein Geld.


    Ist keine Stichtagsklausel vereinbart, dann hängt es vom Einzelfall ab, ob bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers ein anteiliges Weihnachtsgeld zu bezahlen ist.


    http://members.aol.com/rakassi…eit/xmasgeld/vorzauss.htm


    http://www.rechtsrat.ws/vlink/…9-05-04-10-azr-417-98.htm


    http://www.rechtsrat.ws/vlink/…3-05-21-10-azr-408-02.htm


    CH

  • Oiso, der saubere Weg ist, Du kündigst selbst.
    Kündigungsfristen sind in den allermeisten Fällen Schall&Rauch. Welcher AG will Dich UNBEDINGT gegen Deinen Willen beschäftigen? Das Du dich in dieser Pflichtzeit sicherlich nicht überarbeiten wirst, dürfte dem auch klar sein.


    Ich denke mal, Du solltest normal kündigen und Deinem jetzigen AG klar mitteilwen was Du vor hast, und woher der Wind weht.


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Seltsame Tipps gibt es hier... Klauen uff...
    Wenn man sich mit dem neuen Arbeitgeber einig ist dann wird es doch möglich sein eine feste schriftliche Zusage zu erhalten, es fehlt doch nur der definitive Einstellungstermin. Wenn der neue Arbeitgeber nicht 1-2 Wochen länger
    warten kann, sollte man ihn gleich vergessen, schliesslich geht es hier um einen gut bezahlten Job und nicht um eine Putzstelle!


    Hat man das in der Tasche geht man zu seinem Chef (oder einem Personaler, wer eben zuständig ist) und sagt ihm: "Ich möchte meine Stelle kündigen!" Auf die Nachfrage "Ja, warum denn?" kann man dann erläutern, dass man mit den Arbeitsbedingungen und dem Gehalt nicht mehr zufrieden ist. Danach bittet man um den Wunsch-Kündigungstermin und ein Arbeitszeugnis. Und dann ist alles erledigt. Man kann ruhig sagen, dass man eine neue Stelle in Aussicht hat. Warum denn nicht - der Arbeitgeber würde einem umgekehrt auch sagen, dass den Job nun ein Inder macht. :) Kein vernünftiger AG würde einen dann noch ein paar Wochen an sich binden wegen irgendwelcher Klauseln. Ihm ist doch klar, dass Leistung hier nicht zu erwarten ist. Urlaub kann gewährt werden oder eben ausgezahlt. Eine Abfindung kann man vergessen wofür denn auch? Da müsste man schon was bieten können z.B. noch 2 Monate dranhängen damit ein Projekt fertig wird. Aber das muss der neue AG natürlich mitmachen.


    Alles im allem: Viel einfacher als einen Handyvertrag aussuchen. :D


    Viele Grüße und Spass im neuen Job
    Thomas

  • Zitat

    Original geschrieben von chung77
      DJ Wisdom
    In meinem Vertrag steht "Kündigungsfrist gemäß der gesetzlichen Fristen des §622 BGB. ...demnach hätte ich eine Kündigungsfrist von einem Monat, da ich ganz knapp unter 5 Jahre Beschäftigungszeit bin.

    Für Dich als Arbeitnehmer gilt immer die Monatsfrist, egal wie lange Du da bist. § 622 II ist nur für den Arbeitgeber bindend.


    Gilt für Dich ein Tarifvertrag oder ist das alles nur einzelvertraglich?


    Zitat

    Original geschrieben von DJ Wisdom
    Abgesehen davon - heute ist der 14.10, du sollst zum 20.11 dort anfangen, hast eine KF von 4 Wochen. Bitte doch deinen neuen Arbeitgeber den Vertrag noch innerhalb kommender Woche zu unterschreiben und dann kannst du eigentlich ohne angabe von Gründen bei deinem alten AG ohne Stress regulär kündigen. Das sollte für den neuen AG kein Problem sein.

    Wenn er bis zum Dienstag, 17. Oktober 2006, noch kündigt bzw. die Kündigung bis dahin beim AG eingeht, dann wird die Kündigung zum 15.11. wirksam. Ansonsten erst zum 1.12.


    Zitat

    Original geschrieben von ThomasK
    Urlaub kann gewährt werden oder eben ausgezahlt.

    Richtig. In diesem Fall zieht § 7 IV BUrlG. Ansonsten gilt aber Urlaub ist zur körperlichen Erholung da, nicht zur finanziellen.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Ich kann da nur an Vernunft und Menschenverstand appellieren.


    Mit dem neuen AG würde ich absprechen daß Du erst dann beginnen kannst wenn Du bei dem alten fristgerecht gekündigt hast. Alles andere funktioniert nicht und es kann auch niemand von Dir erwarten daß Du irgendwelche Dinger drehst nur weil der neue AG ein Interesse daran hat. Das würde mir auch sehr zu denken geben weil ein solcher AG später sicher genauso "flexibel" ist wenn es gegen Deine Interessen geht.
    Also muß der neue AG schlichtweg akzeptieren daß Du sauber erst zum Datum X zur Verfügung stehen kannst und das muß auch so im Vertrag stehen.


    Mit Vertrag in der Tasche kannste dann zum alten AG stiefeln und kündigen. Ich würde alles lassen was den alten AG verärgert, denn dazu gibt es erstens überhaupt keinen Grund und zweitens schlägt sich das im Zeugnis nieder.
    Auch wenn Du einen neuen Vertrag hast - Du weißt nie wie lange die Zukunft beim neuen AG dauert, und wenn Du irgendwann mal wieder den Job wechselst ist es saublöd wenn Du später ein schlechtes Zeugnis von Deiner jetzigen Firma vorlegen mußt.


    Ich würde im Interesse aller Beteiligten, vor allem Deinem eigenen Interesse, darauf achten daß alles sauber und korrekt läuft. Du wirst keine Abfindung etc. rausschlagen können wenn Du kündigst - und der AG wird nicht von sich aus kündigen, denn offenbar braucht er Dich im Moment. Vergiß also einfach daß da etwas zu holen wäre.
    Du empfindest es zwar so als sei Dir zuletzt Geld durch die Lappen gegangen, nur muß man es offiziell so sehen daß der AG Dir keine Spesen zahlen muß wenn Du nicht verreist, und wenn Du in Berlin bleibst obwohl Du in Velbert arbeitest kann der AG da erstmal nichts für. Ich verstehe das zwar, aber das ist trotzdem Dein Problem und immerhin zahlt der AG Fahrtkosten und Hotel, wenn ich das richtig verstanden habe. Jedenfalls benimmt sich Dein jetziger AG nicht unfair, und Du solltest Dich auch nicht dazu herablassen unkorrekt zu werden.


    Geld ist nicht alles, der neue AG muß auch ansonsten korrekt bleiben, und dazu gehört die Akzeptanz daß Du Kündigungsfristen einhälst und sowieso erst dann kündigst wenn Du einen sicheren Arbeitsvertrag in der Tasche hast. Wenn das nicht akzeptiert wird würde ich mich fragen ob ich bei der richtigen Firma bin, denn offenbar herrscht da eine sehr lockere Einstellung gegenüber Verträgen - und das würde mir sehr zu denken geben ob ich dort arbeiten möchte weil ich Sorge hätte daß man mir gegenüber eine ähnliche Einstellung zeigen könnte wenn meine Interessen mal zur Debatte stehen...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Oiso, der saubere Weg ist, Du kündigst selbst.
    Kündigungsfristen sind in den allermeisten Fällen Schall&Rauch. Welcher AG will Dich UNBEDINGT gegen Deinen Willen beschäftigen? Das Du dich in dieser Pflichtzeit sicherlich nicht überarbeiten wirst, dürfte dem auch klar sein.


    Ich denke mal, Du solltest normal kündigen und Deinem jetzigen AG klar mitteilwen was Du vor hast, und woher der Wind weht.


    So sehe ich das auch. Ich denke, Du solltest einfach mal ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. SAP Fuzzis Consultants sind zur Zeit gefragt, die lässt man eher ungern gehen - vielleicht kannst Du beim aktuellen AG neue Konditionen aushandeln? Falls Du dir überhaupt vorstellen kannst dort weiterhin zu bleiben. Wobei 900€ schon ein gewaltiger Sprung sind.


    BTW - mit 5 Jahren SAP Erfahrung könnte man sich auch überlegen in die eigene Tasche zu wirtschaften. Die Stundensätze sind gerade im SAP Umfeld recht ordentlich....

    mfg supersiggi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!