Dazu kann ich leider keine Angaben machen da ich nur selbst mit einem solchen Handtuch beglückt wurde.
Beiträge von ChickenHawk
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Imho sitzen bei Karstadt in der entsprechenden Abteilung auch Damen mit Stickmaschinen die einem fast jeden Spruchwunsch erfüllen...
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In jedem gut sortierten Karstadt gleich zum mitnehmen...
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Original geschrieben von Elke2002
Aber das Wichtigste wird doch gar nicht abgefragt: die Neigung zum Gruppensex! :eek: - Oder gibt es sonst noch einen Grund, warum dieVoyeuTV-Zuschauer die Sendung sehen wollen?Da bleibt dann wohl nur noch die Hoffnung, dass sich der Durchschnittszuschauer endlich mal dazu durchringen kann dem Videothekenmitarbeiter beim ausleihen derartiger Machwerke/Rüttelfilme aufrecht in die Augen zu schauen, dann müsste man sowas nicht im Fernsehen zeigen und wir hätten Ruhe.

CH
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Original geschrieben von SvenBln
Sicher stand der Baum schon
Ich habe den Vermieter vor drei Jahren schon darauf hingewiesen, dass die herabfallenden Kastanien meinen Pkw beschädigen. Leider nicht schriftlich. Eine Reaktion erfolgte natürlich nicht.Der Unterschied zu dem geposteten Urteil ist ja der, dass der Baum auf einem privaten Parkplatz steht und ich für den Stellplatz zahlen muss. Ich habe also keine Wahl, wo ich parke...
Also hast Du das genau wie der Vermieter mehrer Jahre stillschweigend akzeptiert...
Gerade weil Du den Platz gemietet hast bist Du eher noch mehr in der eigenen Verantwortung.Wenn es nicht an den Wohnungsmietvertrag gekoppelt ist kann man sagen: Eigenes Pech wieso mietet man sich so ein Ding wenn man genau weiß, dass im Herbst da Kastanien runterfallen können. Aber egal ob so oder falls er zur Wohnung gehört:
Du hättest dem Vermieter den Mangel schriftlich (oder nachweisbar) anzeigen und ggf. ne Frist zur Behebung setzen müssen um ihn da in irgendeine Haftung zu bekommen. Wenn gar keine Reaktion des VM erfolgt wäre hättest Du die Miete um bis zu 100% für die fraglichen Monate kürzen können.
Und mal ernsthaft: Was soll der VM machen? Selbst die Kastanien pflücken? Nen Carport bauen (wer weiß ob das bei Dir da so einfach geht)?
Als Mieter ist man Besitzer einer Sache und genauso dafür verantwortlich wie der Eigentümer/Vermieter. Diesem wegen eigener Schusseligkeit an die Karre fahren zu wollen ist dann doch etwas sehr weit hergeholt, zumal Du da nicht hartnäckig genug hinter her warst.
Und was die Anzeige bei der Versicherung angeht:
Lieber gestern als heute den Schaden melden, denn sonst ist die Frist zur Meldung irgendwann rum und Du bekommst auch von der Vollkasko keinen Cent mehr.CH
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Und wer dachte, es gäbe keine Seelenverkäuferverträge wird hier eines besseren belehrt...
Ich hoffe das denen eine Staffel mal so richtig flopt, damit sie es in Zukunft nicht wieder versuchen.
Wer freiwillig so nen Bogen ausfüllt, da weiß man doch gleich schon wieder was für Masken da später zu sehen sein werden. Finde ich persönlich genauso schlimm wie Tanzbären die in einigen Ländern für ein paar € zur Belustigung der Zuschauer aktiv sein müssen.
CH
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Re: Schaden am Pkw durch Kastanien entstanden. Zahlt da die Versicherung?
ZitatOriginal geschrieben von SvenBln
Kann ich so einen Schaden bei einer Versicherung oder gar beim Vermieter geltend machen? Vielleicht muss der Vermieter ja dafür sorgen, dass auf den vermieteten Stellplätzen durch vorhandene Bäume keine Schäden entstehen dürfen.
Ob Du was von der Versicherung bekommst, kann Dir Dein freundlicher Vertreter nach Blick in deinen Vertrag sagen.
Vom Vermieter gibt es nichts, es sein denn Du hast ihn auf den "Mangel" Deiner Mietsache vorher hingewiesen, der Vermieter kann nur auf Dinge reagieren die ihm bekannt sind. Nur weil Du da wg. dem Kastanienbaum nicht häufig parkst weiß er ja nichts von Deiner (berechtigten) Beulenangst. Ähnliches hatten wir auch schon mal mit Mietparkplätzen und Schneelawinen vom Dach, auch da keinn ein Vermieter nicht per se was dafür.
Hier noch mal ein ähnlicher Fall incl. Urteil:
http://www.mdr.de/mdr-info/urteile/1005665.html
Außerdem stand der Baum doch schon bestimmt da als Du den Stellplatz angemietet hast oder?
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Original geschrieben von chung77
EDIT:
...aber Anspruch auf mein Weihnachtsgeld hätte ich trotzdem noch, oder?Was sagt Dein Arbeitsvertrag dazu? Wenn dort ein Stichtag genannt ist zu dem das AV noch bestehen muss um einen Anspruch zu haben bekommst Du auch kein Geld.
Ist keine Stichtagsklausel vereinbart, dann hängt es vom Einzelfall ab, ob bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers ein anteiliges Weihnachtsgeld zu bezahlen ist.
http://members.aol.com/rakassi…eit/xmasgeld/vorzauss.htm
http://www.rechtsrat.ws/vlink/…9-05-04-10-azr-417-98.htm
http://www.rechtsrat.ws/vlink/…3-05-21-10-azr-408-02.htm
CH