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Spesen sind kein "Gewohnheitsrecht" die bekommst Du nur wenn Du eben entsprechende Aufwendungen hast. Zahlen die das Hotel?
Ansonsten gilt: Pacta sunt servanda das gilt für den AN und den AG.
Die können Dir ja auch nicht einfach den Vertrag ohne Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kappen nur weil sie jemanden gefunden haben der Deinen Job für 900€ weniger machen würde.
Die sauberste Lösung wäre mit Deinem jetzigen AG vernüftig und sachlich zu reden, evtl. akzeptiert er eine kurzfristige Kündigung oder ihr macht einen Aufhebungsvertrag. In beiden Fällen wirst Du aber keine Abfindung o.ä. sehen.
Wenn da nichts geht würde ich an Deiner Stelle dem neuen AG sagen das eine Einstellung eben erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist und das bevor Du irgendwelche Verträge unterschreibst.
CH
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So 30 € plus Versand und damit treibe ich mich selbst in den Ruin...
Oder Tausch gegen BT Headset für Motorola V-Serie
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Zitat
Original geschrieben von grambler
Ein extremer Kampfpreis für dieses Gerät - das kann ja nicht stimmen. Ich frage da mal an, und werde wieder posten.
Kannst Du Dir sparen, schau Dir einfach mal an wie die bisherigen Bewertungen des Verkäufers zustande gekommen sind...
CH
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Zitat
Original geschrieben von N0Body
Und deshalb meldest du dich hier an, mit dem Name armymaus_79. Meinst nicht, dass das n bisschen billig ist? 
Das ist nicht nur billig, dass hat auch Methode.
Ebenso praktiziert in diversen anderen Foren, rund um die Themen Army Outdoor etc.
Entweder nen alten Beitrag zu Shops nach Jahren wieder hochgeholt um diese tolle "Entdeckung" zu präsentieren oder selbst nen Topic aufgemacht und die eigenen ach so tollen Erfahrungen mit dem beworbenen Laden verbreitet.
Mal abgesehen davon dass wir die Armeemaus (die lt. anderen Profilen übrigens männlich ist bevor hier noch einer anfängt zu sabbern
) wohl eh nie wieder lesen werde frage ich mich für wie bescheuert der Autor die Nutzer dieses Forums wohl hält...
CH
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Dann würde ich mal nachfragen ob Dein Fahrzeugschein nicht falsch ausgestellt ist.
Ansonsten auch wenn Du nur einen leeren Anhänge rumfährst und der mehr wiegt als die wirklich zulässige Anhängelast kannst Du bei einer Kontrolle Ärger bekommen (siehe § 42 StVZO).
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Stimmt hatte die 100 auch als 1000 gelesen.
Das stimmt doch so nicht ganz? Fiestas haben i.d.R. lt. I-Net um die 900kg Anhängelast. Die Stützlast kann entsprechend geringer sein.
CH
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http://www.lkwrecht.de/php/art…ldetails.php?artikelid=37
http://www.tuev-sued.de/freize…rechnen_geht_vor_ziehen..
"Die goldene Sicherheitsregel lautet: Die zulässige Anhängelast nie überschreiten.
Nach den gesetzlichen Vorschriften darf die Anhängelast weder das zulässige Gesamtgewicht des Pkw - ausgenommen bestimmte Geländewagen - noch den vom Hersteller angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen (siehe § 42 StVZO). Unter "Anhängelast" versteht man dabei das tatsächliche und nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers abzüglich der Stützlast, die auf das Zugfahrzeug drückt. Quele TÜV Süd
Und selbst wenn da nichts abreißt weiß ich nicht, ob man da auch nur einen Meter vorwärts mit kommt.
CH
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Zitat
Original geschrieben von Chris
Ist das die Autobahnstelle kurz vor Peine und Richtung Braunschweig?
Um ganz korrekt zu sein:
Zwischen Lehrte und Hämelerwald.
War auch mein erster Gedanke, stimmt es denn?
CH
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http://www.juraforum.de/forum/…-hardwarereparatur-dauern
http://www.chip.de/c1_forum/thread.html?bwthreadid=141540
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2216313.html
Mal ein wenig zum lesen, ist ein häufiges Problem.
Die Frage ob Garantie oder Gewährleistung ist allerdings schon spannend:
Bei Gewährleistung kann man über den Daumen gepeilt sagen das bis zu 4 Wochen noch als angemessen gelten, bei Garantie kommt es sehr auf die jeweiligen Garantiebedingungen an.
Ich würde an Deiner Stelle noch mal versuchen mit denen sachlich zu reden und wenn dabei nichts konkretes raus kommt ne Frist setzen und Wandlung des KV androhen.
Zusätzliches Problem sofern es unter der Gewährleistung läuft:
Nur innerhalb der ersten 6 Monate wird davon ausgegangen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag, danach bist Du eigentlich in der Pflicht dies nachzuweisen. Wenn Du jetzt zu forsch rangehst kann es sein, dass Dich der VK auflaufen lässt.
CH