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Original geschrieben von SvenBln
Wie kann das denn sein? Einfuhr- und Umsatzsteuer auf die Versandkosten? :eek: Ist das normal? :confused:
Zum Thema ebay in diesem Fall: Der Verkäuft muss in seiner Auktion nicht zufällig auf evtl. anfallende "Zusatzkosten" bei ausländischen Käufern hinweisen?
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Punkt 1: Ja das ist die völlig normale Vorgehensweise bei der Verzollung.
Punkt 2: Nein, das ist Dein Problem als Käufer aus dem Ausland. Oder kennst Du selber sämtliche Zoll- und Einfuhrvorschriften anderer Länder? Er wird wohl auch gehofft haben, dass es als Geschenk deklariert ohne Verzollung durchläuft.
Da Du hier der "Steuerschuldner" bist wird der Zoll die Sachen nicht einfach so wieder rausrücken. Entweder Du zahlst und regelst das im Nachhinein mit dem VK oder der Zoll behält die Sachen ein.
CH
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Klar ist es nicht so toll den Zwirn in irgendeinen Koffer zu quetschen, aber man kann die Dinger ja nun mal auch nicht überall im Kunststoffschutzbeutel mit sich rumschleppen. Spätestens beim Sprint von einem Gleis zu anderen hätte das bestimmte "lustige" Folgen 
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Ok Anzüge ist evtl. auch etwas übertrieben, einen am Körper und einen im Gepäck sollte für 4 Tage schon reichen. Trotzdem denke ich das bei 3-4 Hemden, 1 Anzug, 1 Paar Schuhe plus sonstiger Wäsche 35 L etwas klein wird. 60-70 L sind da wohl eher realistisch.
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Ich hänge mich hier mal dran:
Bin auf der Suche nach nem Trolley der ruhig etwas mehr als 19,95 € Kosten darf, allerdings soll es auch keine Wertanlage sein.
Kriterien:
- diverse Bahn- und Flugreisen im Monat
- Größe ausreichend um Klamotten + Schuhe für 4-5 Tage unterzubringen
- Hemden und Anzüge sollten nicht völlig zerknittert da rauskommen
Hat da jemand ne Empfehlung?
CH
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Ändert nichts daran, dass ein Vermieter nicht doppelt Miete für eine Wohnung kassieren darf. Das ist aber dann wieder ne Frage der Beweisbarkeit, spricht letztendlich aber auch wieder dafür der Vermieter hier eher einer von der zwielichtigen Sorte ist.
CH
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Original geschrieben von SiemensmasterXXX
Angenlich will die Vermieterin mit mir nun am Freitag einen Auflösevertrag schreiben, der besagt, dass ich sofort raus bin aber noch bis 31.06 Miete zahle.
Was soll das denn? Du gehst Ende April raus, sie vermietet flugs weiter und kassiert dann doppelt? Auflösungsvertrag zum 31.06 gerne, kommt Dir ja nur entgegen, aber dann doch bitte entweder sofort raus ohne weiterzahlen oder Du kannst die Wohnung zumindest noch bis zum 31.06 weiternutzen.
CH
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Hast Du jetzt mal das AZ Timba?
Habe da gerade nur zwei Urteile gefunden:
OLG Hamm sagt, man darf sich nicht allein aufs Blinken verlassen, Schadenshaftung von 1/3 für den nichtabbiegenden Blinker.
AG Herbron sagt, dass wenn man blinkt und bremst andere Verkehrsteilnehmer davon ausgehen können das man tatsächlicht abbiegt.
Denke aber auch das es sehr davon abhängig ist wie die Situation tatsächlich gewesen ist. Mal abgesehen davon das man das "Der andere hat aber geblinkt" erstmal als Schutzbehauptung sehen kann.
CH
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Das würde mich auch mal interessieren.
Da man wie bereits erwähnt an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben kann ist also davon auszugehen, dass die Polizei das geklaute Handy eingezogen hat richtig?
Kannst Du nicht viel gegen machen, außer auf zivilrechtlichem Weg vom Verkäufer Dein Geld zurückzuverlangen bzw. dieses einzuklagen. Ob sich das jetzt vom Aufwand, den Kosten und den Erfolgschancen lohnt ist widerum ne ganz andere Geschichte.
CH