Dumme Sache, wer lesen kann ist klar im Vorteil, dass hast Du aber sicher selber schon mitbekommen.
Es ist etwas schwierig Dir weiterzuhelfen ohne den kompletten Vertrag zu kennen (und das wäre auch dann Rechtsberatung die Anwälten vorbehalten ist).
Aber: Seit der Mietrechtsreform müssen zeitlich befristete Mietverhältnisse nach § 575 BGB mit den dort aufgeführten Fällen schriftlich begründet werden.
Die Gründe sind § 575 Abs. 1 BGB :
(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige
seines Haushalts nutzen will,
2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder
instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des
Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will
und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt.
Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Heißt also wenn dies in Deinem Fall nicht geschehen ist hast Du einen "normalen" unbefristeten Mietvertrag mit den entsprechenden gesetzlichen Kündigungsfristen von 3 Monaten. Um Nachmieter etc. müsstest Du Dich dann nicht kümmern.
Hilft Dir evtl. weiter, ansonsten PN 
CH
EDIT:
DUSA
Das mit den 3 Nachmietern ist ne urbane Legende.
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/r1302.htm